Meine Frage ist in einem der Chippflicht-Threads untergegangen. Daher hier nochmal:
Man muss ja jetzt bei animaldata eine Datenänderung vornehmen, wo man seine Ausweisnummer und den Geburtsort seines Hundes angeben muss.
Ich hätte mir erst nichts dabei gedacht, aber eine Bekannte meinte, ob ich mir mit so einer Information ans Magistrat nicht vielleicht selbst einen Strick drehe, falls diese "Einfuhr" von Auslandshunden nicht erlaubt ist.
Kann mir jemand da vielleicht weiterhelfen? Mein Hund ist aus der Slowakei und wurde mir von der Pflegestelle eines Tierheims nach Wien gebracht - kann es da Probleme bezüglich der "Einfuhrbestimmungen" geben?
Um jedes Risiko zu vermeiden - kann ich einfach angeben, dass mein Hund Österreicher ist, obwohl der Impfpass eindeutig aus der Slowakei ist? Es wird ja wohl keiner kommen, um sich den Impfpass anzusehen?
Man muss ja jetzt bei animaldata eine Datenänderung vornehmen, wo man seine Ausweisnummer und den Geburtsort seines Hundes angeben muss.
Ich hätte mir erst nichts dabei gedacht, aber eine Bekannte meinte, ob ich mir mit so einer Information ans Magistrat nicht vielleicht selbst einen Strick drehe, falls diese "Einfuhr" von Auslandshunden nicht erlaubt ist.
Kann mir jemand da vielleicht weiterhelfen? Mein Hund ist aus der Slowakei und wurde mir von der Pflegestelle eines Tierheims nach Wien gebracht - kann es da Probleme bezüglich der "Einfuhrbestimmungen" geben?
Um jedes Risiko zu vermeiden - kann ich einfach angeben, dass mein Hund Österreicher ist, obwohl der Impfpass eindeutig aus der Slowakei ist? Es wird ja wohl keiner kommen, um sich den Impfpass anzusehen?