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Super Knochen
Ich möchte meine Wohnung über einen Makler verkaufen und bin kurz davon den Vertrag zu unterzeichnen... aber einige Sätze sind mir unklar und ich konnte auch im Internet keine aufschlussreichen Informationen dazu finden...
Vielleicht ist hier jemand im Forum unterwegs, der mit der Materie zu tun hat und mir weiterhelfen kann...?
Es handelt sich nachfolgend um Passagen aus dem Standard-Formular (ÖVI-Form Nr. 11/3/2002) des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (www.ovi.at).
Was ist denn mit Lasten gemeint?
Ablöse? Nebenkosten beim Erwerb?
Was bedeutet der fette Passus?
Wie kann der vermittelnde Makler anders als durch Namhaftmachung tätig werden?
Auch hier bin ich mit den fetten Passagen leicht überfordert?
Kann mir jemand sagen, ob der Vertrag so für mich (als VERKäufer ) in Ordnung ist oder hier Stolperfallen versteckt sind? (Ich gehe nicht davon aus, aber wer weiß... - man hört so viel Schlechtes...)
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
VERA
Vielleicht ist hier jemand im Forum unterwegs, der mit der Materie zu tun hat und mir weiterhelfen kann...?
Es handelt sich nachfolgend um Passagen aus dem Standard-Formular (ÖVI-Form Nr. 11/3/2002) des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (www.ovi.at).
Informationen zum Vermittlungsobjekt:
Kaufpreis inkl. Lasten Euro ...
Was ist denn mit Lasten gemeint?
Ablöse? Nebenkosten beim Erwerb?
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der nachstehenden Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in einer anderen Weise als durch Namhaftmachung (zB. durch vermittelnd Tätigkeit) verdienstlich tätig geworden ist.
Was bedeutet der fette Passus?
Wie kann der vermittelnde Makler anders als durch Namhaftmachung tätig werden?
Besondere Provisionsvereinbarungen
Die Zahlung des oben vereinbarten Provisionssatzes zuzüglich 20 % USt auf Basis des im Alleinvermittlungsauftrag genannten kaufpreises/Bruttomietzinses (bzw. einer Provision in der Höhe von Euro ... zuzüglich 20 % USt) wird auch für den Fall vereinbart.
- dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustandekommt.
- dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustandekommt.
- dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustandekommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelnden Dritten, sondern mit einer anderen Person zustandekommt, weil der vermittelnde Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder
- ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederverkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde (§ 15 Abs 1 Maklergesetz).
Auch hier bin ich mit den fetten Passagen leicht überfordert?
Kann mir jemand sagen, ob der Vertrag so für mich (als VERKäufer ) in Ordnung ist oder hier Stolperfallen versteckt sind? (Ich gehe nicht davon aus, aber wer weiß... - man hört so viel Schlechtes...)
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
VERA