Frage zu einem Maklervertrag (Alleinvermittlung)

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Super Knochen
Ich möchte meine Wohnung über einen Makler verkaufen und bin kurz davon den Vertrag zu unterzeichnen... aber einige Sätze sind mir unklar und ich konnte auch im Internet keine aufschlussreichen Informationen dazu finden...

Vielleicht ist hier jemand im Forum unterwegs, der mit der Materie zu tun hat und mir weiterhelfen kann...? :)

Es handelt sich nachfolgend um Passagen aus dem Standard-Formular (ÖVI-Form Nr. 11/3/2002) des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (www.ovi.at).

Informationen zum Vermittlungsobjekt:
Kaufpreis inkl. Lasten Euro ...

Was ist denn mit Lasten gemeint?
Ablöse? Nebenkosten beim Erwerb? :o

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der nachstehenden Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in einer anderen Weise als durch Namhaftmachung (zB. durch vermittelnd Tätigkeit) verdienstlich tätig geworden ist.

Was bedeutet der fette Passus? :o
Wie kann der vermittelnde Makler anders als durch Namhaftmachung tätig werden? :confused:

Besondere Provisionsvereinbarungen
Die Zahlung des oben vereinbarten Provisionssatzes zuzüglich 20 % USt auf Basis des im Alleinvermittlungsauftrag genannten kaufpreises/Bruttomietzinses (bzw. einer Provision in der Höhe von Euro ... zuzüglich 20 % USt) wird auch für den Fall vereinbart.
  • dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustandekommt.
  • dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustandekommt.
  • dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustandekommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelnden Dritten, sondern mit einer anderen Person zustandekommt, weil der vermittelnde Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder
  • ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederverkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde (§ 15 Abs 1 Maklergesetz).

Auch hier bin ich mit den fetten Passagen leicht überfordert? :o

Kann mir jemand sagen, ob der Vertrag so für mich (als VERKäufer :D) in Ordnung ist oder hier Stolperfallen versteckt sind? :o (Ich gehe nicht davon aus, aber wer weiß... - man hört so viel Schlechtes...)

Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
VERA
 
Kaufpreis inkl. Lasten wird soviel heißen, dass der Käufer die Lasten mitübernimmt und die somit im Kaufpreis inkludiert sind - das hab ich z.b. nicht, weil meine WHG lastenfrei ist.

das zweite fettgedruckte heißt, dass wenn ein Interessent nach dem Alleinvermittlungsvertrag deine WHG kauft, der Makler auch seine Provision bekommt - er hat den Interessenten ja gebracht (Vermittler)

die dritte Passage bin ich auch überfragt, was das heißen kann??

Wie lange hast du den den Alleinvermittlungsauftrag??

Du kannst auch einen Makler haben, der keinen Alleinvermittlungsauftrag hat, dann kannst du einen Käufer finden und der Makler schaut durch die Finger ;)

Provision gibts nur, wenn er den Käufer bringt und das Geschäft durch ihn zustande kommt.
 
Uni kennt sich mit Recht aus, hat aber momentan leider kein Internet, werd sie versuchen telefonisch zu erreichen.
 
ich hab mal in ner immobilienfirma gearbeitet

ich nehm an das 3te heißt das wenn du den alleinvermittler brichst und u nem anderen makler gehst und den auch beauftragst das du dann trotzdem die provision zahlen musst oder so

oder das ihr "versucht" den makler zu "umgehen" und einfach ohne makler abschließt..

ich würd keinen AV unterschreiben, wer weiß wie gut der makler arbeitet :)

lieber einen allgemeinen vermittlungsauftrag, die gibts ja auch :)
 
@ manu.... :)
Lasten: also im Sinne von noch offenen Hypotheken, Darlehen etc. gell?

Zum zweiten Fettegdruckten: das ist für mich total in Ordnung.

Für mich ist mittlerweile der Alleinvermittlungsauftrag in Ordnung, ich wohne seit 2005 in Wien und habe immer wieder zwischendurch seit 2006 versucht, die Wohnung auf eigene Faust zu verkaufen. Sobald aber meine Hausverwaltung ins Spiel kam (die nebenbei noch brav zahlreiche Wohnhäuser erbaut hat), sind die Interessenten für meine Wohnung in neue Häuser gezogen... :mad:

Durch den Makler erübrigt sich die aktive Kooperation mit der Hausverwaltung, die meine Interessen (logischerweie) nicht wahrnimmt... :o
den vertrag ließe ich jetzt mal für 6 monate laufen...

@ perro:
Danke das wär lieb!
Mach dir und uni aber keinen Stress... ein paar tage, bis uni wieder inet hat halt ich schon noch aus... :)
Sooo wichtig bin ich auch nicht... :o

Vielen Dank nochmals!
VERA
 
6 monate finde ich viel zu lange, ich würde nur 3 monate abschließen!!! wer weiß, wie intensiv dieser makler sich um die vermittlung kümmert und ob du wirklich zufrieden mit ihm bist und dann bist du 1/2 jahr an ihn gebunden!!! du kannst ja nach 3 monaten immer noch verlängern, wenn dir alles passt;)
 
6 monate finde ich viel zu lange, ich würde nur 3 monate abschließen!!! wer weiß, wie intensiv dieser makler sich um die vermittlung kümmert und ob du wirklich zufrieden mit ihm bist und dann bist du 1/2 jahr an ihn gebunden!!! du kannst ja nach 3 monaten immer noch verlängern, wenn dir alles passt;)

Hey, das ist ein Argument.... ;):)
Das mach ich.... :)
 
Hi, ich schließ keine Verträge mit Maklern, sie bekommen den Auftrag und bei Abschluß gibts die Provision, nur vom Käufer. So kann man zeitgleich mehrere Makler "ansetzen" und die Verkaufschancen sind höher. Binden würde ich mich da niemals. Wer verkauft bekommt Provision, wer nix verkauft bekommt nix, so seh ich das. :D
 
Hmm, ich habe da eine etwas ander Meinung.
Beispiel :
5 Makler auf einer Wohnung, im Schnitt 3 Besichtigungen also 15 Leute in der Wohnung, na Mahlzeit.
Keine Kontrolle und auch keine Info vom Makler. Keiner der Makler wird Geld in die Hand nehmen um die Wohnung zu vermarkten da ja ein anderer verkaufen könnte. Aber willst Du wirklich jeden Deine Wohnung zeigen und kontrolieren ob der neue Mieter überhaupt über die finanziellen Mittel verfügt.
Jeder Makler beschreibt Deine Wohnung anders mit anderen Bildern.

Alleinvermittler : Makler muß Nachweisen das er Aktiv ist, sonst droht Provisionsverlust. Der Makler ist haftbar für alles was er dem neuen Mieter sagt und das wissen die wenigsten er haftet für den Blödsinn der er sagt. Allerdings kannst dann nicht mehr Privat verkaufen. Abgesehen von der rechtlichen Sache würde ich mir immer erst einmal den Makler ansehen. Da die auf dem Privatmarkt befindlichen Wohnungen im Schnitt 20-40 % zu teuer sind, weil ja jeder besser verkaufen will, ist es wichtig zu wissen was Deine Wohnung wirklich wert ist. Es gibt da Makler die versprechen alles und noch mehr und dann kommen Sie irgendwann und wollen der Preis drücken. Die Wohnung ist bereits mehr als bekannt am Markt und nicht passiert mehr.
Also lieber einem Profi geben.
 
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