FH 1 Skizze im Anhang
FH- 1 Abteilung A Fährtenarbeit
Eigenfährte, 600 Schritte, 5 Schenkel, 3 Winkel (ca. 90°) - 1 spitzer Winkel am Ende, 3 Gegenstände, 45 Minuten alt,
Ausarbeitungszeit 15 min.
Halten der Fährte : 80 Punkte
Gegenstände (7 + 7 + 6) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen :
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der
Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen
Winkel und Gegenstände in der gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte
muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird im Fährtengelände durch den LR nochmals ausgelost.
Der HF (=Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu
zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der HF
(=Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalem Schritten in die angewiesene Richtung. Die
Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Die Winkel werden in normaler Gangart gebildet, der letzte ist ein spitzer
Winkel. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein. Der erste Gegenstand wird nach mindestens
100 Schritte am 1. oder 2. Schenkel, der zweite am 3. und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die
Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes
muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen
unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material : Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine
Länge von 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht
wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern
der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Während des Legens der Fährte muss der Hund
außer Sicht sein.
Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten,
in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Hörzeichen: „Such“. Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches
Loben und gelegentliches HZ „Such“ ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährtenarbeit vor. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den
Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf
Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Stelle des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder
Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in
Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährtenarbeit,
während des Ansetzens und der gesamten Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird
der Hund langsam und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit
tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigen Tempo, intensiv dem
Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist
ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird,
durchhängen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo
weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort
aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehenbleiben, sich setzen oder auch zum HF
kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend,
sitzend oder stehend (auch im Wechsel) geschehen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen, begibt sich der HF zu
seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf setzt der HF mit
seinem Hund die Fährtenarbeit fort. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR
vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der Fährtenarbeit nicht erlaubt.
c) Bewertung: Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die
Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist
nicht fehlerhaft. Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, fehlerhaftes
Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen des Gegenstandes, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der HF die
Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verläßt der Hund die Fährte und wird
dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund nachzugehen. Wird diese Richteranweisung
zum Nachgehen nicht befolgt, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem
Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis
zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet. Aufnehmen und Verweisen der Gegenstände ist fehlerhaft. Für nicht
verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden die vorgesehenen Punkte nicht vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres
Verweilen am selben Platz) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch am
Fährtenverlauf befindet.