Feldwegerecht in NÖ?

Schneemann

Anfänger Knochen
Hallo!

Hat vielleicht jemand eine Ahnung ob es in NÖ erlaubt ist, über ein NICHT bestelltes Feld mit seinen Hunden zu gehen?

Wir wurden gestern von einem Jäger bösest angepflaumt von wg fremdes Eigentum, Frechheit usw.

Wohlgemerkt: Der Boden bestand aus gefrorener Erde und unsere Hunde waren nicht nur in unserem Einflussbereich, sondern sogar an der Schlepp!

Ich hätte nur gern einen Gesetzestext, ob ich wirklich was Verbotenes getan habe, vielleicht hat wer einen Link bei der Hand?
 
Hallo!

Hat vielleicht jemand eine Ahnung ob es in NÖ erlaubt ist, über ein NICHT bestelltes Feld mit seinen Hunden zu gehen?

Wir wurden gestern von einem Jäger bösest angepflaumt von wg fremdes Eigentum, Frechheit usw.

Wohlgemerkt: Der Boden bestand aus gefrorener Erde und unsere Hunde waren nicht nur in unserem Einflussbereich, sondern sogar an der Schlepp!

Ich hätte nur gern einen Gesetzestext, ob ich wirklich was Verbotenes getan habe, vielleicht hat wer einen Link bei der Hand?


Nachdem das Feld jemanden gehört, darfst du nicht so einfach drüberlatschen----Privatgrund
 
Habe zwar keinen link, aber eigentum ist eigentum ob ein überschreiten erlaubt ist , hängt dabei eben vom eigentümer ab !

Bei feldern ist dies nun leider nicht sooo eindeutig da einerseits der grundbesitzer als eigentümer anzusehen ist , aber auch der jagtpächter , eben der jäger !
Die aussage "ist nicht bestellt" ist daher subjektive nur auf den grundbesitzer ausgelegt, was wenn der jagtpächter futter für die winterfütterung ausgebracht hat und nun das wild beim ähsen beobachten möchte ...?

Möchte man regelmässig ein feld überschreiten wäre es angebracht sich erlaubnis von beiden parteien zu holen !

..ergo NEIN, ist M.m nicht generell erlaubt ! :)
 
Hallo!

Hat vielleicht jemand eine Ahnung ob es in NÖ erlaubt ist, über ein NICHT bestelltes Feld mit seinen Hunden zu gehen?

Wir wurden gestern von einem Jäger bösest angepflaumt von wg fremdes Eigentum, Frechheit usw.

Wohlgemerkt: Der Boden bestand aus gefrorener Erde und unsere Hunde waren nicht nur in unserem Einflussbereich, sondern sogar an der Schlepp!

Ich hätte nur gern einen Gesetzestext, ob ich wirklich was Verbotenes getan habe, vielleicht hat wer einen Link bei der Hand?

Gesetztestext hin oder her, gefroren hin oder her...warum muss es denn überhaupt sein, dass man über ein Feld latscht??

wozu gibt es Wege?
 
von tirol weiß ich, daß die gemeinden einige monate im winter das betreten erlauben, ende okt-ende märz?
bei häufig frequendierten feldwegen stehen hinweistafeln bezgl. leinenpflicht, betreten.... unterschrieben 'der bürgermeister'.
 
Aber warum verhält es sich in privaten Wäldern denn anders? Dort darf man auch wandern, teilweise sogar Mountainbiken gehen und es ist meist Privatbesitz :confused:
 
Gesetztestext hin oder her, gefroren hin oder her...warum muss es denn überhaupt sein, dass man über ein Feld latscht??

wozu gibt es Wege?

Danke für Deine produktiven Beitrag :rolleyes:. Zu Deiner Info: Ich habe einen Hund gesucht, der seit 3 Wochen abgängig ist und sich vermutlich im Gebüsch zwischen den Feldern versteckt.
 
Aber warum verhält es sich in privaten Wäldern denn anders? Dort darf man auch wandern, teilweise sogar Mountainbiken gehen und es ist meist Privatbesitz :confused:

..irgendwo oder auf ausgeschilderten wegen ?

am feldweg wird dich auch niemand anpflaumen , genauso wie am waldweg ,..mitten im wald oder feld aber wohl schon (wie du nun aus erfahrung weisst :p )
 
Danke für Deine produktiven Beitrag :rolleyes:. Zu Deiner Info: Ich habe einen Hund gesucht, der seit 3 Wochen abgängig ist und sich vermutlich im Gebüsch zwischen den Feldern versteckt.

.. wenn es mal unbedingt notwendig ist , bewege dich am feldrand oder auf der grenze zwischen zwei feldern (is aber keine garantie das du nicht angepflaumd wirst)

Sprich dem abzusuchenden gebüsch !

Der Jäger wäre übringends eine wichtige "suchhilfe" gewesen , hast du versucht ihn einzubinden ?
 
Zuletzt bearbeitet:
also bei uns würdest auch angepflaumt werden!! :cool:

aber man kann immer über alles reden und man kann es dem Bauern/ Pächter/Eigentümer/Jäger erklären, warum man da jetzt drüberlatscht - im Normalfall sind die dann sehr nett und erlauben es auch und unterstützen dann auch, wenn sie was sehen oder hören ;) :)
 
damit ich einen - für dich - produktiven Beitrag abliefere :rolleyes::

generell verboten ist es nicht, gern gesehen wirds halt nicht, was ich durchaus verstehen kann.

etwas audrücklich Verbotenes hast du mit dem Überqueren oder Betreten eines gefrorenen Feldes nicht getan, haarig wird es dann, wenn du dabei Feldgut gebrauchst, verunreinigst, beschädigst oder
vernichtest.

Angaben ohne Gewähr, sind Auskünfte von meinem Schwiegervater.
 
Zuletzt bearbeitet:
@netdragon: Wir haben ihm sofort gesagt was uns dazu bewogen hat den Weg zu verlassen und er weiss auch von dem Hund, aber es war ihm leider herzlich egal :(

Ich dachte nur wirklich nicht daran hier gg ein Gesetz zu verstossen. Klar ist das mit dem Eigentum einleuchtend und ich werde mich in Zukunft brav auf den Wegen halten. Ich hoffe nur, dass der entlaufene Hund auch nur mehr diese benutzt :(

@deikoon: Du hättest ihn hören sollen, da war absolut kein Verständnis da und er hat herumgetobt wie ein Wahnsinniger, sogar seine Kamera hat er gezückt um die Bösewichte bildlich festzuhalten....

@ VeraE: Danke nochmals ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
@netdragon: Wir haben ihm sofort gesagt was uns dazu bewogen hat den Weg zu verlassen und er weiss auch von dem Hund, aber es war ihm leider herzlich egal :(

Ich dachte nur wirklich nicht daran hier gg ein Gesetz zu verstossen. Klar ist das mit dem Eigentum einleuchtend und ich werde mich in Zukunft brav auf den Wegen halten. Ich hoffe nur, dass der entlaufene Hund auch nur mehr diese benutzt :(

schau, das Problem ist eben, dass es soviele gibt, die aufs Land kommen und glauben, der Acker bzw. das Feld habens für den Wochenendausflug gleich "mitgekauft".

ich kenn das, wir haben selbst 4 Äcker, davon 3 verpachtet..und ich finds nicht lustig, wenn meine Pflänzchen niedergetreten sind oder Hundesch....drin ist.

meinem Schwiegervater wurde mal beim grubbern gesagt, er solle das an einem anderen Tag machen, man möchte doch heut und hier noch picniken :mad:

wie gesagt, anzeigen wird man dich dafür nicht können.
 
Weder auf Wiesen noch in Wäldern darf man abseits von Wegen ( Forstwegen, Wanderwegen, Güterwegen,..) gehen, wenn es sich um Jagdgebiet handelt. In Österreich ist praktisch die gesamte Wald- und Wiesenfläche Jagdgebiet. Auch Schwammerlsucher dürfen das nicht. Was man als Waldbesitzer nicht darf, ist, Wege ohne Grund absperren. Radfahren oder Reiten ist sowieso , außer auf öffentlichen Wegen verboten . Wanderwege sind übrigends keine öffentlichen Wege.

OT Ich muss einfach die Gelegenheit beim Schopf packen.
In Österreich gehören alle Schwammerln und Beeren dem Waldbesitzer, der das Schwammerlsuchen und Beerenpflücken auch verbieten kann. Es gibt also nicht so einfach das Recht, alles abzugrasen und den Waldbesitzern blöd zu kommen, wenn er das verbietet. Auch wenn viele das Gegenteil glauben. Sobald er ein Verbot ausgesproche oder durch Tafeln kundgetan hat, muss man es auch einhalten.
 
... und wenn er sich in einer wohngegend versteckt , hüpfst du dann über die zäune und rennst duch irgendwelche gärten ?

So heher deine gründe sein mögen, im prinzip warst du nur zu faul den langen weg am rand entlang zu nehmen ;) :)

Wenn ein Tier abgängig ist versteh ich das schon. Da will man ja unbedingt irgendwas machen und hält es zu Hause gar nicht aus.
Mir ist einmal ein Schwein weggelaufen, da bin ich auch durch Wälder gestreift, wo ich es dann auch gefunden habe. Besser gesagt es hat mich beim Herumstreifen gehört und ist zu mir gelaufen.
In solchen Notsituationen haben auch die meisten Bauern und Waldbesitzer Verständnis.
 
weil ich ja doch lieb bin :)


3. BENUTZUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZTEN GEBIETES
3.1 Eingefriedete (Eingezäunte) Flächen
Im landwirtschaftlich16 genutzten Gebiet sind das Betreten, Sich-Aufhalten oder auch sonstige
Betätigungen17 zu Erholungszwecken lediglich mit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet.
Diese Einschränkung bezieht sich insbesondere auf eingefriedete Flächen in Zusammenhang mit
Gehöften und Betrieben sowie auf eingezäunte Sonderkulturen. Sie gilt jedoch auch für davon
abliegende eingefriedete Flächen ebenso, auch wenn das Betreten durch den Eigentümer zumeist
geduldet wird.
3.2 Nicht eingefriedete Flächen
Für das Betreten oder die sonstige Nutzung zu Erholungszwecken anderer nicht eingefriedeter
landwirtschaftlich genutzter Flächen ist zu unterscheiden, ob auf diesen Feldfrüchte angebaut sind
oder nicht.
Auf nicht angebauten Flächen ist zwar das Betreten ohne Zustimmung des
Verfügungsberechtigten nicht gestattet, es wird jedoch im allgemeinen geduldet.
Für das aktuell in Nutzung stehende Gebiet gelten jedoch die Vorschriften der Feldschutzgesetze.
Nach diesen ist lediglich das Betreten der Wege (soweit sie nicht gesperrt sind) gestattet, ein
Aufenthalt in der sonstigen Flur ist nicht erlaubt, wenn auch nur in Einzelfällen Einwände erhoben
werden.

Stand 1993, keine Ahnung, ob sich da inzwischen etwas geändert hat.
 
@deikoon: Du hättest ihn hören sollen, da war absolut kein Verständnis da und er hat herumgetobt wie ein Wahnsinniger, sogar seine Kamera hat er gezückt um die Bösewichte bildlich festzuhalten....

Ausnahmen gibt es leider immer, aber in der Regel sind die schon sehr nett - bei uns zumindest :)
 
Oben