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Exportpedigree 2 Besitzer

Tyson03

Neuer Knochen
Hallo zusammen,
ich hab eine Frage bzgl. Abgabe ins Ausland als Miteigentümer. Ich würde gern einen Welpen nach Italien abgeben weiterhin jedoch gerne Miteigentümer bleiben. Nun hat man mir erklärt, dass auch bei 2 Eigentümern in der Exportpedigree lediglich in Italien ein Eigentümer eingetragen wird. Kann das jemand bestätigen? Was hätte das für Konsequenzen sollte der in Italien eingetragene Eigentümer z. B. durch Krankheit, Unfall nicht mehr in der Lage zu sein sich um den Hund zu kümmern. Oder gar im Worst Case sterben. Hätte ich dann keine Handhabe mehr an „meinen“ Hund heranzukommen?
Kennt sich damit jemand aus?
Gruß Tyson
 
Also , der*diejenige der im Export steht hat alle Rechte, ist Eigentümer und der Hund ist sein Eigen .
Das einzige , du kannst dich im Pedigree mit eintragen lassen. Alles andere geht nicht.
Ich weiß es deshalb, weil ich Miteigentümerin bin von einem Hund in Dänemark - also Schlußendlich eine Co-Ownerschaft
mit dieser Person habe.

Ebenso kam eine Tochter meines Rüden aus Litauen zu uns. Ich stehe im Export , aber wir stehen beide im Pedigree.
Als es zur Trennung kam, war Indaji ( was für mich aber auch von Anfang an klar war ) mein Hund. Wäre es zu einem Streit gekommen bzgl diesem Hund, wäre die Rechtslage ganz klar gewesen. Mein Name im Export- mein Hund.

Ich persönlich würde nur eine Co-Ownerschaft eingehen, wenn ich diese Person persönlich kenne und ihr zu 100% vertraue.

Konsequenzen? Dieser wird sich doch BEVOR er sich einen Hund nimmt, darum gekümmert habe wenn ein Notfall eintritt ? !!
Das hat im Normalfall nichts mit dem Züchter zutun.
 
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