Hallo zusammen,
ich hab eine Frage bzgl. Abgabe ins Ausland als Miteigentümer. Ich würde gern einen Welpen nach Italien abgeben weiterhin jedoch gerne Miteigentümer bleiben. Nun hat man mir erklärt, dass auch bei 2 Eigentümern in der Exportpedigree lediglich in Italien ein Eigentümer eingetragen wird. Kann das jemand bestätigen? Was hätte das für Konsequenzen sollte der in Italien eingetragene Eigentümer z. B. durch Krankheit, Unfall nicht mehr in der Lage zu sein sich um den Hund zu kümmern. Oder gar im Worst Case sterben. Hätte ich dann keine Handhabe mehr an „meinen“ Hund heranzukommen?
Kennt sich damit jemand aus?
Gruß Tyson
ich hab eine Frage bzgl. Abgabe ins Ausland als Miteigentümer. Ich würde gern einen Welpen nach Italien abgeben weiterhin jedoch gerne Miteigentümer bleiben. Nun hat man mir erklärt, dass auch bei 2 Eigentümern in der Exportpedigree lediglich in Italien ein Eigentümer eingetragen wird. Kann das jemand bestätigen? Was hätte das für Konsequenzen sollte der in Italien eingetragene Eigentümer z. B. durch Krankheit, Unfall nicht mehr in der Lage zu sein sich um den Hund zu kümmern. Oder gar im Worst Case sterben. Hätte ich dann keine Handhabe mehr an „meinen“ Hund heranzukommen?
Kennt sich damit jemand aus?
Gruß Tyson