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VERORDNUNG (EU) Nr. 388/2010 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstzahl von Heimtieren bestimmter Arten, die zu anderen als Handelszwecken verbracht werden können
Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0004:DE:PDF
Demnach ist die Anwendbarkeit der erleichterten tierseuchenrechtlichen Bedingungen für das Verbringen von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) im Reiseverkehr nach der EU-Verordnung Nr. 998/2003 auch dann nicht mehr gegeben, wenn mehr als fünf Heimtiere verbracht bzw. eingeführt werden sollen.
In der Verordnung heißt es weiter:
Damit die Verbringung zu Handelszwecken nicht in betrügerischer Absicht als Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 verschleiert werden kann, sieht Artikel 12 der genannten Verordnung vor, dass Heimtiere, die aus einem nicht in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden, den Anforderungen und Kontrollen der Richtlinie 92/65/EWG unterliegen, wenn die Anzahl der Heimtiere fünf übersteigt.
Die Erfahrung mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 hat gezeigt, dass bei der Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken ein hohes Risiko besteht, dass diese in betrügerischer Absicht als Verbringung zu anderen als Handelszwecken verschleiert wird, wenn die betreffenden Tiere aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in einen Mitgliedstaat verbracht werden.
Um solche Praktiken zu vermeiden und eine einheitliche Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 zu gewährleisten, sollte dafür gesorgt werden, dass dieselben Vorschriften gelten, wenn Hunde, Katzen und Frettchen aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in einen Mitgliedstaat verbracht werden.
Die Anforderungen und Kontrollen gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 gelten für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teile A und B der genannten Verordnung aufgeführten Arten, wenn die Gesamtzahl der Tiere, die aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in einen Mitgliedstaat verbracht werden, fünf übersteigt.
EU-Verordnung Nr. 388/2010: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0004:DE:PDF
Stimmt. Wir haben auch schon drüber diskutiert. Weil wir haben zwar 6 Hunde, aber wenn wir mal mit unseren Hunden auf ein Rennen fahren wollen oder was und wir nehmen noch eine Freundin mit Hund mit, dann ist das doch idiotisch. Da werden sich genügend Musher nun aufregen. Kann ja doch nicht sein, dass nur weil wir mehr als 6 Hunde haben, dann dauernd ansuchen müssen usw.Stimmt, Du hast recht und sie hat auch Sinn so gesehen, weil es gegen den Tierhandel ist. Wobei ich mir sicher bin, das auch die wirklich grossen Massenhzüchter wieder durchkommen aus div. Gründen......
Aber angenommen ich bin jetzt mit 6 Hunden unterwegs von österreich nach Deutschland - diese 6 Hunde gehören verschiedene Personen, muss ich jetzt beim Amtsarzt anfragen ob ich das denn darf ?
Es gibt nämlich nicht wenig Leute, die mit mehreren Hunden unterwegs sind, z.b. zu Ausstellungen, Veranstaltungen usw.....
Aber angenommen ich bin jetzt mit 6 Hunden unterwegs von österreich nach Deutschland - diese 6 Hunde gehören verschiedene Personen, muss ich jetzt beim Amtsarzt anfragen ob ich das denn darf ?
Ich versteh dein Problem schon, aber es wird wahrscheinlich bei jedem Gesetz ein paar Personen geben, für die es nachher schwieriger ist. Hätte man die Beschränkung bei 10 Hunden gemacht, gäb´s sicher auch irgendwo jemanden, der ganz harmlos mit 11 Hunden unterwegs ist....
Ich hab keine Ahnung, wie die Umsetzung konkret funktioniert, aber ich könnte mir vorstellen, dass - wenn du immer mit den selben 5-6 Hunden unterwegs bis, es ev. eine (auf längere Zeit) befristete Genehmigung geben wird.
@dwina: "Die sollen mal ...bevor..." ist das Killerargument für JEDE Maßnahme, in wurscht welchem Bereich
Sorry, hab keine Ahnung woher diese Smileys plötzlich kamen - ich versuchs nochmal zu suchen richtig einzustellen
So, jetzt sollte es funktionieren:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:114:0003:0004:DE:PDF
Richtlinie 92/65/EWG
vielleicht bin ich zu blöd..aber ich kann da immer noch nicht rauslesen welche bedingungen ich ab sofort erfüllen will wenn ich mit meinen eigenen 7 hunden über die grenze fahre, die von mir keine 3km entfernt ist
Nicht schlagen, wenn es nicht ganz korrekt ist, aber ich versuch eine Erklärung, was ICH daraus entnehme.
- Bisher gab es für den grenzüberschreitenden Transport von "privaten" Heimtieren eine vereinfachte Regelung (z.B. bezügl. Impfung, Kennzeichnung etc)
- Gewerbliche Händler mußten offenbar strengere Bedingungen erfüllen
nämlich diese:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Down...igungHandelszwecke.pdf?__blob=publicationFile
(da ist nach dem Gesetzstext ein Formblatt angehängt)
So: Offenbar wurden (und das wissen wir ja alle) gar nicht so wenige Tiere durch die Gegend transportiert, die weder geimpft, gechippt, noch sonstwie untersucht wurden - und anscheinend auch mit der Begründung, dass das private Tiere seinen und nicht für den Handel gedacht.
Jemandem nachzuweisen, dass er aber doch Tierhändler ist und dies nur verschleiert/ bestreitet, ist allerdings schwierig und zeitaufwändig.
Einfacher und sicher unbürokratischer umsetzbar, ist es dagegen zu sagen: Jeder, der mehr als 5 Tiere grenzüberschreitend transportiert muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie ein gewerblicher Tierhändler ( Bedingungen siehe Formblatt)
Die neuen EU Reisebestimmungen für mehr als 5-Hunde, oder: Wenn Berge kreisen, bringen sie eine Maus hervor!
Das Positive zu aller erst: In den neuen Bestimmungen wurde eindeutig klargestellt, dass die Verordnung erst dann wirksam wird, wenn mehr als 5 Hunde pro Person (Eigentümer, oder vom Eigentümer berechtigte Person) transportiert werden. Sitzen z.B.3 Personen in einem Fahrzeug, können bis zu 15 Hunde ohne den sonst nötigen Papierkram transportiert werden.
Für den Fall, dass jedoch mehr Tiere transportiert werden, sieht die neue Verordnung vor, dass von einem zugelassenen Tierarzt die für den Transport notwendige Gesundheit unter IX. des europäischen Impfausweises bestätigt wird ( wenn möglich zeitnah zum Transport) und dass daraufhin das zuständige Amts- oder Kreisveterinat bei Vorlage der Ausweise, bzw. der entsprechenden Kopien das Formular 92/65 EI ausfüllt. (Genaugenommen Punkt II.3 – die Hunde wurden innerhalb 24 Std. vor der Versendung von einem Tierarzt untersucht und dabei für gesund befunden) Für diese Bescheinigung ist es also explizit nicht notwendig, die Hunde selbst dem Amtsveterinär vorzuführen. Darüber hinaus hat man den Belangen des Schlittenhundesports zugestanden, dass diese Bescheinigung für höchstens 4 Monate gültig ist, längstens jedoch bis Ende der Gültigkeit der Tollwutimpfung.
Das ESDRA Sekretariat, das sich übrigens in dieser Angelegenheit extrem engagiert hat, bittet um Rückmeldung über aufgetretene Probleme, um weiter daran arbeiten zu können, diese unsägliche Vorschrift abzuschaffen.
Jürgen Lüber
Der geänderte Beschluss der EU-Kommission vom 10. November 2010 mit der derzeit gültigen 'Veterinärbescheinigung für den Handel mit Tieren ...' - Sprache: deutsch
Quelle: http://www.vdsv.de/Seiten/info.html
toll..davon kann ich mir was kaufen
dann hättens halt bislang ordenltich kontrolliert,wer keinen impfpass hat und auch sonst keine dokumente wird wieder zurück über die grenze geschickt, fertig. egal ob händler, tier"schützer" oder sonstige richtigen massentransporte...
handel ist ja an u. für sich nicht verboten..und wenn weder die transportbedingungen noch sonstige unterlagen geprüft wurden ist das auch nicht mein problem als privatperson das sie bislang zu blöd dafür waren und werden sie vermutlich auch weiterhin nicht prüfen
meiner meinung nach gehts da nur darum noch mehr geld abzustauben, damit die ATA auch wieder was zum arbeiten haben.
Stimmt. Wir haben auch schon drüber diskutiert. Weil wir haben zwar 6 Hunde, aber wenn wir mal mit unseren Hunden auf ein Rennen fahren wollen oder was und wir nehmen noch eine Freundin mit Hund mit, dann ist das doch idiotisch. Da werden sich genügend Musher nun aufregen. Kann ja doch nicht sein, dass nur weil wir mehr als 6 Hunde haben, dann dauernd ansuchen müssen usw.
Richtlinie 92/65/EWG
Das, was da drinnensteht, muss man erfüllen ab 6 Hunden.
Ich denke aber, wenn es für die Kontrollorgane eindeutig zu erkennen ist, dass man kein Tierhändler ist, der sich als privater Hundefreund tarnt, dann wird das nicht so streng sein.....vermute ich halt.