EU-Regelung zum transportieren von Hunden

Viola33

Profi Knochen
Hi,

es gibt ja seit kurzem diese hochinteressante idiotische EU-Regelung, kennt sich irgendwer damit aus ??? Ich nämlich net, muss ich jetzt wenn ich mit meinen Hunden auf die Hundewiese fahre mit ner Kontrolle rechnen ??????

LG
Petra
 
Meinst du die?

VERORDNUNG (EU) Nr. 388/2010 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstzahl von Heimtieren bestimmter Arten, die zu anderen als Handelszwecken verbracht werden können

Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0004:DE:PDF

Demnach ist die Anwendbarkeit der erleichterten tierseuchenrechtlichen Bedingungen für das Verbringen von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) im Reiseverkehr nach der EU-Verordnung Nr. 998/2003 auch dann nicht mehr gegeben, wenn mehr als fünf Heimtiere verbracht bzw. eingeführt werden sollen.

In der Verordnung heißt es weiter:

Damit die Verbringung zu Handelszwecken nicht in betrügerischer Absicht als Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 verschleiert werden kann, sieht Artikel 12 der genannten Verordnung vor, dass Heimtiere, die aus einem nicht in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden, den Anforderungen und Kontrollen der Richtlinie 92/65/EWG unterliegen, wenn die Anzahl der Heimtiere fünf übersteigt.

Die Erfahrung mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 hat gezeigt, dass bei der Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken ein hohes Risiko besteht, dass diese in betrügerischer Absicht als Verbringung zu anderen als Handelszwecken verschleiert wird, wenn die betreffenden Tiere aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in einen Mitgliedstaat verbracht werden.

Um solche Praktiken zu vermeiden und eine einheitliche Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 zu gewährleisten, sollte dafür gesorgt werden, dass dieselben Vorschriften gelten, wenn Hunde, Katzen und Frettchen aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in einen Mitgliedstaat verbracht werden.

Die Anforderungen und Kontrollen gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 gelten für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teile A und B der genannten Verordnung aufgeführten Arten, wenn die Gesamtzahl der Tiere, die aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in einen Mitgliedstaat verbracht werden, fünf übersteigt.

EU-Verordnung Nr. 388/2010: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0004:DE:PDF


Sorry, aber wenn ja, dann ist das alles andere als idotisch, sondern ENDLICH ENDLICH mal ein Schritt in die richtige Richtung um illegalen Tierhandel und das unkontrollierte Hereinschleppen kranker Hunde zu bekämpfen.
 
Stimmt, Du hast recht und sie hat auch Sinn so gesehen, weil es gegen den Tierhandel ist. Wobei ich mir sicher bin, das auch die wirklich grossen Massenhzüchter wieder durchkommen aus div. Gründen......

Aber angenommen ich bin jetzt mit 6 Hunden unterwegs von österreich nach Deutschland - diese 6 Hunde gehören verschiedene Personen, muss ich jetzt beim Amtsarzt anfragen ob ich das denn darf ?

Es gibt nämlich nicht wenig Leute, die mit mehreren Hunden unterwegs sind, z.b. zu Ausstellungen, Veranstaltungen usw.....
 
spinnen die jetzt völlig? dh. ich darf mit meinen eigenen hunden nicht mehr ins ausland ohne 100 auflagen zu erfüllen, dann möcht ich bitte das geld für den eu-heimtierausweis aber sofort zurück :mad:
die sollen mal ernsthaft tierhändler verhaften und zu geldstrafen bitten und nich tnoch denen in den allerwertesten kriechen u. ihnen die tiere wieder aushändigen (so wies ja gern gemacht wird, bisschen auf die finger klopfen u. schon habens die viecher zum weiterverscherbeln wieder ausgehändigt), anstatt mehrhundebesitzer am wecker zu gehn... ist ja witzlos.

kann hier wer die oben geposteten links richtig einstellen? ich würd mir das genauer durchlesen was das nun wieder bedeutet?? so wie sich das liest darf ich in zukunft auf keine ausstellung mehr mit mehr als 5 meiner eigenen hunde fahren außer unter erschwerten bedingungen und wie genau äußern sich die - muß ich das beim ATA melden, wenn ich mal eben über die grenze zu meinem pferd fahr und die hunde mitnehm?
 
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Stimmt, Du hast recht und sie hat auch Sinn so gesehen, weil es gegen den Tierhandel ist. Wobei ich mir sicher bin, das auch die wirklich grossen Massenhzüchter wieder durchkommen aus div. Gründen......

Aber angenommen ich bin jetzt mit 6 Hunden unterwegs von österreich nach Deutschland - diese 6 Hunde gehören verschiedene Personen, muss ich jetzt beim Amtsarzt anfragen ob ich das denn darf ?

Es gibt nämlich nicht wenig Leute, die mit mehreren Hunden unterwegs sind, z.b. zu Ausstellungen, Veranstaltungen usw.....
Stimmt. Wir haben auch schon drüber diskutiert. Weil wir haben zwar 6 Hunde, aber wenn wir mal mit unseren Hunden auf ein Rennen fahren wollen oder was und wir nehmen noch eine Freundin mit Hund mit, dann ist das doch idiotisch. Da werden sich genügend Musher nun aufregen. Kann ja doch nicht sein, dass nur weil wir mehr als 6 Hunde haben, dann dauernd ansuchen müssen usw.
 
Aber angenommen ich bin jetzt mit 6 Hunden unterwegs von österreich nach Deutschland - diese 6 Hunde gehören verschiedene Personen, muss ich jetzt beim Amtsarzt anfragen ob ich das denn darf ?

Ich versteh dein Problem schon, aber es wird wahrscheinlich bei jedem Gesetz ein paar Personen geben, für die es nachher schwieriger ist. Hätte man die Beschränkung bei 10 Hunden gemacht, gäb´s sicher auch irgendwo jemanden, der ganz harmlos mit 11 Hunden unterwegs ist....;)

Ich hab keine Ahnung, wie die Umsetzung konkret funktioniert, aber ich könnte mir vorstellen, dass - wenn du immer mit den selben 5-6 Hunden unterwegs bis, es ev. eine (auf längere Zeit) befristete Genehmigung geben wird.

@dwina: "Die sollen mal ...bevor..." ist das Killerargument für JEDE Maßnahme, in wurscht welchem Bereich;)
Sorry, hab keine Ahnung woher diese Smileys plötzlich kamen - ich versuchs nochmal zu suchen richtig einzustellen


So, jetzt sollte es funktionieren:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:114:0003:0004:DE:PDF
 
Ich versteh dein Problem schon, aber es wird wahrscheinlich bei jedem Gesetz ein paar Personen geben, für die es nachher schwieriger ist. Hätte man die Beschränkung bei 10 Hunden gemacht, gäb´s sicher auch irgendwo jemanden, der ganz harmlos mit 11 Hunden unterwegs ist....;)

Ich hab keine Ahnung, wie die Umsetzung konkret funktioniert, aber ich könnte mir vorstellen, dass - wenn du immer mit den selben 5-6 Hunden unterwegs bis, es ev. eine (auf längere Zeit) befristete Genehmigung geben wird.

@dwina: "Die sollen mal ...bevor..." ist das Killerargument für JEDE Maßnahme, in wurscht welchem Bereich;)
Sorry, hab keine Ahnung woher diese Smileys plötzlich kamen - ich versuchs nochmal zu suchen richtig einzustellen


So, jetzt sollte es funktionieren:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:114:0003:0004:DE:PDF

vielleicht bin ich zu blöd..aber ich kann da immer noch nicht rauslesen welche bedingungen ich ab sofort erfüllen will wenn ich mit meinen eigenen 7 hunden über die grenze fahre, die von mir keine 3km entfernt ist :rolleyes:
 
Richtlinie 92/65/EWG

Das, was da drinnensteht, muss man erfüllen ab 6 Hunden.

Ich denke aber, wenn es für die Kontrollorgane eindeutig zu erkennen ist, dass man kein Tierhändler ist, der sich als privater Hundefreund tarnt, dann wird das nicht so streng sein.....vermute ich halt.
 
Richtlinie 92/65/EWG

und wo find ich die?
edit: habs schon gefunden.. toll, ich werd jetzt jedesmal x-euro ablegen beim ATA? *augenverdreh*
und bei 7 hunden sind das sicher ab 140€ aufwärts und das jedes mal und älter als 24std. dürfen die schreiben ja auch nicht sein - sehr witzig. dann fordere ich echt das geld für meine heimtierausweise zurück, denn wofür brauch ich die, wenn ich eh nur mit ATA genehmigung das land verlassen darf.

mit 7 hunden hab ich halt ab 6 hunde :eek: und wenn eine freundin mitfährt sind wir gleich mal auf +/- 12 hunden lol
 
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vielleicht bin ich zu blöd..aber ich kann da immer noch nicht rauslesen welche bedingungen ich ab sofort erfüllen will wenn ich mit meinen eigenen 7 hunden über die grenze fahre, die von mir keine 3km entfernt ist :rolleyes:

Nicht schlagen, wenn es nicht ganz korrekt ist, aber ich versuch eine Erklärung, was ICH daraus entnehme.

- Bisher gab es für den grenzüberschreitenden Transport von "privaten" Heimtieren eine vereinfachte Regelung (z.B. bezügl. Impfung, Kennzeichnung etc)
- Gewerbliche Händler mußten offenbar strengere Bedingungen erfüllen

nämlich diese:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Down...igungHandelszwecke.pdf?__blob=publicationFile

(da ist nach dem Gesetzstext ein Formblatt angehängt)

So: Offenbar wurden (und das wissen wir ja alle) gar nicht so wenige Tiere durch die Gegend transportiert, die weder geimpft, gechippt, noch sonstwie untersucht wurden - und anscheinend auch mit der Begründung, dass das private Tiere seinen und nicht für den Handel gedacht.

Jemandem nachzuweisen, dass er aber doch Tierhändler ist und dies nur verschleiert/ bestreitet, ist allerdings schwierig und zeitaufwändig.

Einfacher und sicher unbürokratischer umsetzbar, ist es dagegen zu sagen: Jeder, der mehr als 5 Tiere grenzüberschreitend transportiert muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie ein gewerblicher Tierhändler ( Bedingungen siehe Formblatt)
 
Nicht schlagen, wenn es nicht ganz korrekt ist, aber ich versuch eine Erklärung, was ICH daraus entnehme.

- Bisher gab es für den grenzüberschreitenden Transport von "privaten" Heimtieren eine vereinfachte Regelung (z.B. bezügl. Impfung, Kennzeichnung etc)
- Gewerbliche Händler mußten offenbar strengere Bedingungen erfüllen

nämlich diese:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Down...igungHandelszwecke.pdf?__blob=publicationFile

(da ist nach dem Gesetzstext ein Formblatt angehängt)

So: Offenbar wurden (und das wissen wir ja alle) gar nicht so wenige Tiere durch die Gegend transportiert, die weder geimpft, gechippt, noch sonstwie untersucht wurden - und anscheinend auch mit der Begründung, dass das private Tiere seinen und nicht für den Handel gedacht.

Jemandem nachzuweisen, dass er aber doch Tierhändler ist und dies nur verschleiert/ bestreitet, ist allerdings schwierig und zeitaufwändig.

Einfacher und sicher unbürokratischer umsetzbar, ist es dagegen zu sagen: Jeder, der mehr als 5 Tiere grenzüberschreitend transportiert muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie ein gewerblicher Tierhändler ( Bedingungen siehe Formblatt)

toll..davon kann ich mir was kaufen :rolleyes:
dann hättens halt bislang ordenltich kontrolliert,wer keinen impfpass hat und auch sonst keine dokumente wird wieder zurück über die grenze geschickt, fertig. egal ob händler, tier"schützer" oder sonstige richtigen massentransporte...

handel ist ja an u. für sich nicht verboten..und wenn weder die transportbedingungen noch sonstige unterlagen geprüft wurden ist das auch nicht mein problem als privatperson das sie bislang zu blöd dafür waren und werden sie vermutlich auch weiterhin nicht prüfen:confused:

meiner meinung nach gehts da nur darum noch mehr geld abzustauben, damit die ATA auch wieder was zum arbeiten haben.
 
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Was meiner Meinung nach nicht klar aus dem GHesetestext herauszulesen ist: gilt die Regel pro Fahrzeug oder pro Hundehalter?
 
Ich hab was dazu passendes gefunden:

Die neuen EU Reisebestimmungen für mehr als 5-Hunde, oder: Wenn Berge kreisen, bringen sie eine Maus hervor!
Das Positive zu aller erst: In den neuen Bestimmungen wurde eindeutig klargestellt, dass die Verordnung erst dann wirksam wird, wenn mehr als 5 Hunde pro Person (Eigentümer, oder vom Eigentümer berechtigte Person) transportiert werden. Sitzen z.B.3 Personen in einem Fahrzeug, können bis zu 15 Hunde ohne den sonst nötigen Papierkram transportiert werden.
Für den Fall, dass jedoch mehr Tiere transportiert werden, sieht die neue Verordnung vor, dass von einem zugelassenen Tierarzt die für den Transport notwendige Gesundheit unter IX. des europäischen Impfausweises bestätigt wird ( wenn möglich zeitnah zum Transport) und dass daraufhin das zuständige Amts- oder Kreisveterinat bei Vorlage der Ausweise, bzw. der entsprechenden Kopien das Formular 92/65 EI ausfüllt. (Genaugenommen Punkt II.3 – die Hunde wurden innerhalb 24 Std. vor der Versendung von einem Tierarzt untersucht und dabei für gesund befunden) Für diese Bescheinigung ist es also explizit nicht notwendig, die Hunde selbst dem Amtsveterinär vorzuführen. Darüber hinaus hat man den Belangen des Schlittenhundesports zugestanden, dass diese Bescheinigung für höchstens 4 Monate gültig ist, längstens jedoch bis Ende der Gültigkeit der Tollwutimpfung.

Das ESDRA Sekretariat, das sich übrigens in dieser Angelegenheit extrem engagiert hat, bittet um Rückmeldung über aufgetretene Probleme, um weiter daran arbeiten zu können, diese unsägliche Vorschrift abzuschaffen.

Jürgen Lüber

Der geänderte Beschluss der EU-Kommission vom 10. November 2010 mit der derzeit gültigen 'Veterinärbescheinigung für den Handel mit Tieren ...' - Sprache: deutsch

Quelle: http://www.vdsv.de/Seiten/info.html
 
toll..davon kann ich mir was kaufen :rolleyes:
dann hättens halt bislang ordenltich kontrolliert,wer keinen impfpass hat und auch sonst keine dokumente wird wieder zurück über die grenze geschickt, fertig. egal ob händler, tier"schützer" oder sonstige richtigen massentransporte...

handel ist ja an u. für sich nicht verboten..und wenn weder die transportbedingungen noch sonstige unterlagen geprüft wurden ist das auch nicht mein problem als privatperson das sie bislang zu blöd dafür waren und werden sie vermutlich auch weiterhin nicht prüfen:confused:

meiner meinung nach gehts da nur darum noch mehr geld abzustauben, damit die ATA auch wieder was zum arbeiten haben.

Niemand wird dir beim Grenzübertritt was tun wenn alle Impfpässe auf deinen Namen ausgestellt sind, alle Impfungen ordnungsgemäß da sind und sonst alles passt.

Wer ab jetzt leider auch Probleme bekommen kann sind alle Vereine, denn dann gilt man auch beim Transport unter 5 Hunden automatisch als Gewerblich. Kontrolliert aber niemand.
 
Stimmt. Wir haben auch schon drüber diskutiert. Weil wir haben zwar 6 Hunde, aber wenn wir mal mit unseren Hunden auf ein Rennen fahren wollen oder was und wir nehmen noch eine Freundin mit Hund mit, dann ist das doch idiotisch. Da werden sich genügend Musher nun aufregen. Kann ja doch nicht sein, dass nur weil wir mehr als 6 Hunde haben, dann dauernd ansuchen müssen usw.

Ich hab irgendwo gelesen, das ein Musher schon nachhause geschickt wurde, keine Ahnung wo der hingefahren ist, aber jedenfalls in ein anderes Land...muss da nochmals nachsehen
 
Richtlinie 92/65/EWG

Das, was da drinnensteht, muss man erfüllen ab 6 Hunden.

Ich denke aber, wenn es für die Kontrollorgane eindeutig zu erkennen ist, dass man kein Tierhändler ist, der sich als privater Hundefreund tarnt, dann wird das nicht so streng sein.....vermute ich halt.

tja, nur die vermutung nützt dir nix wenn du auf einen beamten triffst, der gerade einen schlechten tag hat oder der keine hunde will - auch mir schon paasisert, kommt die polizei zu uns wg einem falsch abgestellten auto und meint ich soll die viecha sofort weggeben...wenn mir das jetzt nochmals passieren würde, würd ich ein theater machen, damals war ich sprachlos über soviel frechheit
 
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