däumeline
Super Knochen
doron schrieb:"Die Vermittlung, oder auch nur die entgeltliche Anbahnung eines Geschäftes unterliegt der MwSt in Höhe von 20%. Falls daraus ein Gewinn erzielt werden sollte, ist dies meldepflichtig und unterliegt der Einkommensteuer. Zusätzlich ist jedenfalls der Nachweis der Eignung bzw der Gewerbeberechtigung zu erbringen!"
so what?
Ich versteh gar nix mehr