"Erbstück" Hund

Nice schrieb:
bitte keinen kleinkrieg hier :o

das thema ist mir echt wichtig.

thx@lisa :)

da kann ich dich gut verstehen, ich habs auch schon testamentarisch regeln lassen... Ich hab mir auch schon genügend Gedanken darüber gemacht...

Lg Lisa
 
Camilla2005 schrieb:
Ich hab das überhaupt nicht geregelt, allerdings sollte mir was passieren, hat mein sohn .. der die zwei hunde wahrscheinlich nicht halten könnte , die Telefonnummern von ein paar foris hier ! die wissen wahrscheinlich gar nichts von ihrem Glück , aber ich bin überzeugt davon dass sie meinem sohn weiterhelfen würden ! Weil es gibt ja auch User die "kompetent" sind und meine Hunde kennen !

@ Moderator-B : ich habs sogar abgeändert - weil ich schon verstanden hab was du mit der mit der PN gemeint hast , aber muss ich mir wirklich alles bieten lassen ?

Ich halte es nicht für zielführend wenn hier ein paar teenies sich zum Thema Erbschaft so weit aus dem Fenster lehnen , aber ich gebs zu da bin ich etwas empfindlich !
 
Nice hat eine ernsthafte Frage gestellt und ich hoffe sehr, das dieses Thema jetzt auch weiterhin ernsthaft behandelt wird.
Danke
 
Mich interessiert dieses Thema ebenso wie auch andere hier. Auch wenn ich erst 20 bin, darf ich mir wohl darüber gedanken machen.
Vorallem würde es mich eben auch interessieren, ob es beim Vererben eines Hundes mit Ahnentafel "Probleme" mit einem Züchter geben könnte, eben wegen eines Vertrages.
Und es haben ja auch andere hier geschrieben, das sie die Hunde dann an Eltern/Großeltern geben würden, somit darf ich das ja auch.
Und eben weil es ein interessantes Thema ist, hoffe ich, das man hier normal schreiben kann ohne blöd angemacht zu werden.
 
wenn chip und impfpass auf deine mutter laufen dürfte es keine probleme geben, dass sie ihn behält. du kannst zur absicherung auch ein handschriftliches testament machen, kostet nichts und dort kannst du auch reinschreiben wo er bleiben soll :)
 
Bei unseren Hunden ist es klar, aber

ich habe mich bereits verpflichtet insges. 3 Hunde zu umsorgen, falls der Besitzer nicht mehr kann.

LG
Susanne
 
Also, ich weiß nicht, ob es schon gepostet wurde, aber auch wenn ein Hund vor dem Gesetz immer noch (leider) eine Sache ist, kann der Hund an sich (also als Hund - Tier) nicht vererbt werden. (Ich weiß jetzt gar nicht, ob es da zwischen D und Ö einen Unterschied gibt, wenn ja, bitte um Bescheid). Aber in D kann man höchstens eine Person erben lassen und als Erbauflage geben, dass zum Beispiel das vererbte Vermögen (Geld z.B.) in gewissem Maße dem Hund dient und eine gewisse Pflege für den Hund nötig ist...ein Gutachter (Notar) muss dann regelmäßig kontrollieren, ob sich der Erbempfänger auch an die im Testament beschriebenen Verordnungen hält.

Ich weiß leider nicht, wie es ist, wenn das Erbe ausgeschlagen wird...ich glaube, dann geht der Hund in Besitz des Staates über und dann wissen wir ja, wo er hinkommt...(TH).
 
Neufi schrieb:
Aber der Dackel war bestimmt ein Goldstück:D :p :rolleyes:

LG
Susanne

war sie, sie ist mit ca. 7-8 Jahren vor ihrer zeit von uns gegangen, vergiftet, was sicherlich unserem pösen Riesenschnauzer galt nur der war perfekt abgerichtet der hat nix fremdes gefressen ... was nicht von Frauli kam .... Hundefeindliche A**** L***** gabs leider auch damals .. *seufz*
 
Ich habe für den Fall des Falles auch ein handschriftliches Testament zu Hause liegen.
Habe jetzt aber eine Frage an die Rechtsexperten: Ich habe letztens mal irgendwo gelesen, dass ein handschriftliches Testament auch ohne die Unterschrift von Zeugen gültig ist bzw. man diese gar nicht mehr braucht. Stimmt das???
 
wir haben letztes jahr ein testament gemacht, da ist das geregelt, wer die Hunde übernehmen soll, natürlich ist das auch mit den Leuten abgesprochen!

LG
jutta
 
Blue2002 schrieb:
Ich habe für den Fall des Falles auch ein handschriftliches Testament zu Hause liegen.
Habe jetzt aber eine Frage an die Rechtsexperten: Ich habe letztens mal irgendwo gelesen, dass ein handschriftliches Testament auch ohne die Unterschrift von Zeugen gültig ist bzw. man diese gar nicht mehr braucht. Stimmt das???

Bin zwar kein Rechtsexperte, aber glaube schon dass das stimmt.

Zitat (WELAN, M. (2005): Recht in Österreich)

"Eigenhändige Testamente sind eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. Fremdhändige müssen nur eigenhändig unterschrieben werden; drei Zeugen müssen unterschreiben, wobei zwei gleichzeitig mit dem Erblasser anwesend sein müssen."
 
Also wenn ich sterben sollte dann werden die hunde bei meinen freund im haus bleiben. sollte uns beiden etwas passiern dann bekommt sie meine mutter oder meine schwester, oder sie teiln sich die hunde auf.
aber sie bleiben auf alle fälle in der familie, umgekehrt würd ich auch die hunde meiner family aufnehmen.
wär zwar ein bissl viel aber wär ja net für immer;)
 
Danke LoTiLe :)

Aber um auf das eigentliche Thema nochmal zurückzukommen - ich hab jetzt mal die Passage rauskopiert:

Am meisten machte uns wohl der Tod unserer Vermieterin zu schaffen, von der wir die Räumlichkeiten unserer Notauffangstation angemietet hatten. Obwohl wir ein Testament zu unseren Gunsten hatten, wurden wir nach langen Monaten des Kämpfens, Wartens und Verhandelns, mit der bitteren Wahrheit konfrontiert. Wir müssen gehen, den Zufluchtsort den wir für unsere Hunde geschaffen haben, der für viele dieser Hunde der letzte rettende Anker vor dem sicheren Tod war, verlassen. Der neue Eigentümer des Grundstückes duldet unsere Nothunde nicht mehr auf seinem Grund und Boden. Der letzte Wille der Verstorbenen und die missliche Lage unserer Hunde interessiert offensichtlich niemanden....

Wie kann soetwas trotz Testament passieren?
 
sollte mir was passieren kann ich mir sicher sein, dass meine mutter und mein stiefvater meine hunde und meine schwester meine katzen übernehmen. sie lieben meine viecherln so als wären es ihre eigenen. und da mach ich mir keine sorgen.
 
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