"Erbstück" Hund

Nice

Gesperrt
Super Knochen
Hallo,

da ich letztes Jahr schwerst erkrankt war (einige von euch wissen Bescheid), und mit mehr Glück als Verstand "nur" mal ne ganze Weile im Rollstuhl gelandet bin, komm ich doch nicht zur Ruhe, mir darüber Gedanken zu machen, "was wäre, wenn".

Ich hab zum Glück eine große Familie, aber bis auf meine Schwestern und meiner Mutter würde ich meinen Hund NIEMANDEM hier anvertrauen wollen. Lieber Fremden als zu meiner übrigen Verwandtschaft.
Naja, meine Mutter, meine Schwestern und ich sind jedoch häufiger gemeinsam unterwegs. In einem Auto beim Shoppen z.B. und bei so vielen "regelmäßigen" Unfalltoten kann man nie sagen, ob man nicht selbst mal blöderweise drunter ist. Wären dann auf einen Schlag alle weg, denen ich den Hund überlassen wollte.
Die Züchterpapiere laufen auf mich, also müßte ich auch bestimmen können, wohin er kommt, wenn was passiert, oder? Impfpass & Chip läuft blöderweise über meine Mum.

Ist das rechtlich unantastbar? Ich habe vorhin von der Collie-in-Not-Sache gelesen, dass die das Grundstück nicht weiterhin nützen dürfen, obwohl das im Nachlass gewünscht wurde. Wie kommt es dazu?

Vermute eh, ich bin in einem Recht-Forum richtiger, denke aber, dass jeder verantwortungsbewußte Hundehalter sich mal darüber Gedanken gemacht hat. Wie habt ihr das geregelt? Und wo?

Lieben Gruß,
Nice
 
wenn du so eine art testament schreibst, müßte das doch gelten, oder?

wenn du willst, kann ich meinen "schwiegervater" fragen, der ist jurist
 
Ich hab das überhaupt nicht geregelt, allerdings sollte mir was passieren, hat mein sohn .. der die zwei hunde wahrscheinlich nicht halten könnte , die Telefonnummern von ein paar foris hier ! die wissen wahrscheinlich gar nichts von ihrem Glück , aber ich bin überzeugt davon dass sie meinem sohn weiterhelfen würden ! Weil es gibt ja auch User die "kompetent" sind und meine Hunde kennen !
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich hab auch schon wen, den ich aris geben würde. und die ihn auch nehmen will, wenn was ist.
wo ich auch weiß, dass er gut aufgehoben sein wird.

allerdings ist sie in keinster weise mit mir verwandt, und da ich nicht weiß, wer dann prinzipienhocker sein wird, oder wo die gesetzgebung querpfuscht, will ich sichergehen, dass mit ihm das passiert, was ich will.
wo man bei kindern vermehrt drauf schaut, dass die dorthin kommen, wo es ihnen am besten geht, zählen tiere ja nur als sache. insofern wär mir was 100%iges ganz recht, damit ich mir keine sorgen machen muß ;)
 
also wir haben testamentarisch festgelegt, wer unser hab und gut nach unserem ableben bekommen soll - wir haben ja keine kinder - inklusive sämtlicher tiere, wobei das erbe an die pflege bis zum ableben der tiere gekoppelt ist. ist aber natürlich auch mit den erbberechtigten abgesprochen und unsere viecherei könnte keinen besseren platz ansonsten bekommen, außer natürlich bei uns.

lg.
m.
 
Wenn mir jetzt was passiert erben meine Großeltern meine Jungs, da weiß ich sie in guten Händen... sollte denen auch etwas passieren gehen die Hunde zurück zu ihren Züchtern, dann bleibt mir nur zu hoffen, daß sie entweder dort bleiben dürfen oder den bestmöglichen Platz für sie finden würden...
Bzw. der Zwerg, meine Hütetrainerin, die beiden lieben sich heiß und ihr würd ich ihn auch jederzeit vererben, allerdings hat sie eben auch einen Rüden und die beiden können sich auf den Tod nicht ausstehen:(
Ansonsten würd ich beim Zwergi die Leni meinen Großeltern vorziehen:o
Aber beide Hunde lieben ihre Züchter und so denke ich, würden sie dort leben dürfen, wäre das kein allzu schlimmer Einschnitt in ihr Leben...
 
Nice schrieb:
also ich hab auch schon wen, den ich aris geben würde. und die ihn auch nehmen will, wenn was ist.
wo ich auch weiß, dass er gut aufgehoben sein wird.

allerdings ist sie in keinster weise mit mir verwandt, und da ich nicht weiß, wer dann prinzipienhocker sein wird, oder wo die gesetzgebung querpfuscht, will ich sichergehen, dass mit ihm das passiert, was ich will.
wo man bei kindern vermehrt drauf schaut, dass die dorthin kommen, wo es ihnen am besten geht, zählen tiere ja nur als sache. insofern wär mir was 100%iges ganz recht, damit ich mir keine sorgen machen muß ;)

100 %ige Sicherheit gibt da nur ein Testament würde ich sagen... Lass ein solches von einem Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen, unterschreib dieses notariell beglaubigt vor den Augen des Notars und zur Not nimm noch deinen Anwalt mit, welcher sich auch nochmal über diesen "Fall" einen Akt anlegt inkludiert Informationsaufnahme, Protokoll des Notartermins, zur Not Testamentskopie.. Dieser Anwalt samt seinen Akt hat dann auch Beweiskraft!

Da du derzeit im vollen Besitz deiner geistigen Kräfte bist wäre es somit schwer für etwaige Familienmitglieder dieses Testament, sollte es zu einem Ableben deinerseits kommen, gerichtlich anzufechten... Und da wennst wirklich nochmals sicher gehen willst, so blöds jetzt klingt, lass dir zeitgleich mit Testamentsunterfertigung ein psychologisches Gutachten erstellen... Sowas hätte vielen Leuten welche ich von meiner Arbeit kenne im Nachhinein Ärger erspart...

Lg Lisa
 
Lisa22 schrieb:
100 %ige Sicherheit gibt da nur ein Testament würde ich sagen... Lass ein solches von einem Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen, unterschreib dieses notariell beglaubigt vor den Augen des Notars und zur Not nimm noch deinen Anwalt mit, welcher sich auch nochmal über diesen "Fall" einen Akt anlegt inkludiert Informationsaufnahme, Protokoll des Notartermins, zur Not Testamentskopie.. Dieser Anwalt samt seinen Akt hat dann auch Beweiskraft!

Da du derzeit im vollen Besitz deiner geistigen Kräfte bist wäre es somit schwer für etwaige Familienmitglieder dieses Testament, sollte es zu einem Ableben deinerseits kommen, gerichtlich anzufechten... Und da wennst wirklich nochmals sicher gehen willst, so blöds jetzt klingt, lass dir zeitgleich mit Testamentsunterfertigung ein psychologisches Gutachten erstellen... Sowas hätte vielen Leuten welche ich von meiner Arbeit kenne im Nachhinein Ärger erspart...

Lg Lisa



etwas OT jetzt, man möge mir verzeihen

glaubst wirklich, daß irgendwer uns "tierfanatikern" ein positives psychologisches gutachten ausstellen würde :confused: ;)

ist auch ein bisserl ironisch gemeint - nochmals sorry

lg.
m.
 
michelle7777 schrieb:
etwas OT jetzt, man möge mir verzeihen

glaubst wirklich, daß irgendwer uns "tierfanatikern" ein positives psychologisches gutachten ausstellen würde :confused: ;)

ist auch ein bisserl ironisch gemeint - nochmals sorry

lg.
m.

Na ich gehe mal davon aus, dass wir (alle Wuffler) psychologisch als gesund befundet werden :D
Obwohl ich manchmal daran zweifle bei so manchen Hundebesitzer welche mir auf der Straße/in Parks entgegenkommen :rolleyes:
 
Ich denke mal, würde ich vor meinen Eltern sterben und die Hunde dann noch leben würden die Hunde bei meinen Eltern bleiben.

Wie ist denn das eigendlich, Hope läuft lt. kaufvertrag ja auf mich und würde ich ihn vererben, wäre das dann nicht einer Weitergabe an 3. wo dann der Züchter ein Recht hätte ihn zurück zu nehmen? :confused:
 
Hope schrieb:
Ich denke mal, würde ich vor meinen Eltern sterben und die Hunde dann noch leben würden die Hunde bei meinen Eltern bleiben.

Wie ist denn das eigendlich, Hope läuft lt. kaufvertrag ja auf mich und würde ich ihn vererben, wäre das dann nicht einer Weitergabe an 3. wo dann der Züchter ein Recht hätte ihn zurück zu nehmen? :confused:


Hast du deine eltern in deinem testament ausgeschlossen ?

Eva ist ganz brav und nimmt sich zusammen .... ich bleib auch ganz höflich ! Wo ist noch mal schnell der MK von Chester ?
 
Hope schrieb:
Ich denke mal, würde ich vor meinen Eltern sterben und die Hunde dann noch leben würden die Hunde bei meinen Eltern bleiben.

Wie ist denn das eigendlich, Hope läuft lt. kaufvertrag ja auf mich und würde ich ihn vererben, wäre das dann nicht einer Weitergabe an 3. wo dann der Züchter ein Recht hätte ihn zurück zu nehmen? :confused:


demnach ein tier nachwievor vor gesetz als sache gehandelt wird, fällt es ganz normal in die erbmasse - jedoch, bei rassehunden mit zuchtbuch kann dann ein schätzurteil eines gerichtlich beeideten sachverständigen vorgeschrieben werden - ergo, erbschaftssteuer.

lg.
m.
 
Hope schrieb:
Wie ist denn das eigendlich, Hope läuft lt. kaufvertrag ja auf mich und würde ich ihn vererben, wäre das dann nicht einer Weitergabe an 3. wo dann der Züchter ein Recht hätte ihn zurück zu nehmen? :confused:

wow, das ist ne interessante frage.

ich hab ihn meinem vertrag keine solche klausel drin. aber meine freundin ist den züchtern bekannt, also würde es auch da kein problem geben.

lisa: danke für die umfangreiche auflistung! hoffe nur, sowas ist nicht allzu kostspielig.. :o

würde es genauso regeln wie michelle. also hund + vermögen an diesselbe person, die sich um ihn kümmert. die reißt sich ja auch zu meiner lebzeit ums köterle, da mach ich mir keine gedanken, dass das dann auch gut geht ;) .. eben wenns vom testament her unanfechtbar ist, selbst wenn nächste verwandte dagegen klagen.
 
Camilla2005 schrieb:
Hast du deine eltern in deinem testament ausgeschlossen ?

Eva ist ganz brav und nimmt sich zusammen .... ich bleib auch ganz höflich ! Wo ist noch mal schnell der MK von Chester ?


Ich kann dir gerne denn von meine borgen :D :D :rolleyes:
 
Camilla2005 schrieb:
Hast du deine eltern in deinem testament ausgeschlossen ?

Eva ist ganz brav und nimmt sich zusammen .... ich bleib auch ganz höflich ! Wo ist noch mal schnell der MK von Chester ?

Ich hab garkein Testament :o
Unsere Züchterin kennt meine Eltern natürlich auch und hätte sicher kein Problem das Hope dort bleibt ;)
Hab grad im Vertrag geschaut, hab aber eine solche Klausel auch nicht gefunden =)
 
Nice schrieb:
wow, das ist ne interessante frage.

ich hab ihn meinem vertrag keine solche klausel drin. aber meine freundin den züchtern bekannt ist, würde das auch da kein problem geben.

lisa: danke für die umfangreiche auflistung! hoffe nur, sowas ist nicht allzu kostspielig.. :o

Naja hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann wären schon mal die Angelegenheiten einer etwaigen Einschaltung eines Anwaltes von einer solchen beglichen... Die Errichtung eines Testaments und der Termin zur Unterfertigung dieses wären dann beim Notar zu tragen...

Du kannst natürlich auch selbst hand- bzw. computergeschrieben ein solches Testament errichten mit 3 unabhängigen Zeugen - also weder aus deiner Familie noch die Freundin welche den Hund bekommen sollte - aber erfahrungsgemäß ist ein notarielles Testament welches von diesem beglaubt wird rechtlich besser gestellt...

Du kannst auch selbst ein Testament verfassen und dann eben wieder mit 3 unabhängigen Zeugen zum Notar marschieren, dort unterschreibst du und diese 3 Personen und der Notar beglaubigt es dir dann... Dann zahlst nur für die Beglaubigung...

Lg Lisa
 
Hope schrieb:
Ich hab garkein Testament :o
Unsere Züchterin kennt meine Eltern natürlich auch und hätte sicher kein Problem das Hope dort bleibt ;)
Hab grad im Vertrag geschaut, hab aber eine solche Klausel auch nicht gefunden =)

na so ein glück aber auch ! mama und papa wollten keinen bernhardiner .. er kam ... und ging mama wollte unbedingt einen collie, und tochter hat ihn bekommen ! und muss sich jetzt noch sorgen machen wer den collie erbt !
 
Camilla2005 schrieb:
na so ein glück aber auch ! mama und papa wollten keinen bernhardiner .. er kam ... und ging mama wollte unbedingt einen collie, und tochter hat ihn bekommen ! und muss sich jetzt noch sorgen machen wer den collie erbt !

gehts jetzt noch?
Ich mach mir keine Sorgen wer den Collie erbt, ich hoffe mal ich lebe noch etwas länger als ca. 15 jahre :cool:
Und wie gesagt, würde er, sollte was passieren eh daheim bei den Eltern bleiben...also wo liegt jetzt dein Problem?
Achja ich hab ihn nicht bekommen, ich hab ihn mir gekauft ;)
 
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