EKZ - vor Geschäft anbinden - Pflicht?

Yasrina

Super Knochen
Hallo!

Ich hab da mal ne Frage!

Und bevor alle schreien: Ich will KEINE Diskussion über das wieso/weshalb/warum ich es so mache und ob es sein muss etc. !!


Also, Situation ist folgende: Ich nehme meine Hündin meistens zum Einkaufen/EKZ mit. Sie trägt dabei Maulkorb und ist an der Leine.
Lege ich sie vor einem Geschäft ab, wird sie aber NICHT angebunden weil ich einfach will, dass sie ausweichen kann, wenn ihr etwas zu viel ist (wie gesagt, keine Diskussion bitte).


Jetzt wurde ich heute von einem Security darauf angesprochen, das ich das nächste Mal meinen Hund anbinden solle.

Gibt es in der Art irgendein Gesetz/Verordnung die mich dazu verpflichtet sie anzubinden?
Möchte das nämlich nicht machen!


Hoffe ihr habt Antworten für mich!

lg
Yasrina
 
Hallo

Naja eigentlich sagt man ja das an öffentlichen Orten und das wäre ein EKZ ja - Beißkorb und Leinenpflicht besteht :confused:

Man muss ja seinen Hund so sichern damit er keine Gefahr für andere darstellt - nur bei einem angebundenen Hund ist das ja auch wieder so eine Sache - da du ja auch Aufsichtspflicht hast - die mit dem ablegen ja eigentlich nicht mehr gegeben ist da du dich ja von deinem Hund entfernst mhmm aber so genau weiß ich das auch nicht - denke mirs halt so.
 
Hmmm, vertrakte sache!

An Aufsichtspflicht hab ich dabei noch garnicht gedacht...


Hm: Leine ist ja eh oben :D



Na, vielleicht weiß es noch jemand?
 
wird dir aber nicht viel nützen wenn die Leine nur oben ist :D:D


ich könnte mir auch vorstellen das ein EKZ solche Dinge auch selbst bestimmen kann/darf -- gibt ja auch welche wo Hunde verboten sind bild ich mir ein.

Ich sag mal solang nichts passiert is ja nicht wirklich schlimm -- sollte dies jedoch geschehen ist man in so einem Fall glaub ich total am ***** ;)
 
Ich sag mal solang nichts passiert is ja nicht wirklich schlimm -- sollte dies jedoch geschehen ist man in so einem Fall glaub ich total am ***** ;)

das ist man ja sowieso, egal ob der hund jetzt völlig frei oder geknebelt und alle 4 beine an den bauch gebunden dort liegt! :D


Aber das sie das selbst entscheiden dürfen könnte sein... Sollte dann aber in der Hausordnung stehen, oder?
 
ich kann mir schon vorstellen, dass das anbinden pflicht ist (würd ich auch nicht so machen, ausser es ist eine strasse daneben - wobei ich meine nur kurz draussen lass wenn ich sie durch die scheibe sehen kann :)).
es gibt ja genügend leute die einfach angst vor hunden haben - egal wie brav sie sind, sie kennen den hund ja nicht. wenn die dann sehen, dass er nicht angeleint ist und sich auf sie stürzen könnte :D:rolleyes::eek:.
deswegen ist wohl auch allgemein eben leinen und beiskorbpflicht an solchen orten.
 
Siehste, und deshalb bin ich für den HFS für alle!
Da lernt man nämlich dass die richtige Verwahrung vor einem Geschäft die an einer kurzen Leine und mit Maulkorb ist!:rolleyes:
 
Siehste, und deshalb bin ich für den HFS für alle!
Da lernt man nämlich dass die richtige Verwahrung vor einem Geschäft die an einer kurzen Leine und mit Maulkorb ist!:rolleyes:

Siehste und genau wegen solchen Beiträgen habe ich extra erwähnt, dass ich keine Diskussion will.

Und by the way, mir geht es nicht um die RICHTIGE Verwahrung im Sinne von verantwortlich oder nicht - das sieht doch jeder ein kleines Stück anders - sondern im Sinne von gibt es ein Gesetz oder ähnliches, das mich dazu verpflichtet!


Also, bitte weiterhin um konstruktive antworten! :cool:
 
hm wie wärs mit anhängen so tun als ob? also nur das ende ein wenig um ne stange wickeln. wenn dein hund eh brav liegen bleibt... im notfall könnt er sich befreien.
 
Ich seh die Geschichte eigentlich recht klar (muss aber natürlich nicht heißen, dass es rechtlich auch richtig ist).

In Einkaufszentren herrscht Maulkorb- und Leinenpflicht.

Mit der Leinenpflicht wird automatisch davon ausgegangen, dass der Besitzer den Hund unter Kontrolle hat und somit der Aufsichtspflicht nachkommt.

Hänge ich den Hund nun vor einem Geschäft an, dann habe ich ihn nicht mehr unter Kontrolle und verletzte die Aufsichtspflicht, es ist somit wurscht, ob er angebunden ist oder nicht. Wenn ein Passant vorbei geht, der Hund ihn anspringt und verletzt, dann ist meiner Meinung nach eindeutig der Besitzer schuld.

Ich meine also, dass es aus rechtlicher Sicht gar nicht erlaubt ist, seinen Hund vor Geschäften anzubinden und somit erübrigt sich die Diskussion. Ich würde halt, um Wachdienst und Passanten nicht zu verärgern, die Hundeleine ganz locker um den Hacken legen und gut ist.

lg Cony
 
aber mal anders rum, ich wüsste nicht, ob ich die EKZ Leitung nicht informieren würde, wenn da ein herrenloser Hund vor dem Geschäft rumliegt ...

Maulkorb und Leine hin, oder her... für mich sähe das herrenlos aus und ich würd den wohl melden :o
 
aber mal anders rum, ich wüsste nicht, ob ich die EKZ Leitung nicht informieren würde, wenn da ein herrenloser Hund vor dem Geschäft rumliegt ...

Maulkorb und Leine hin, oder her... für mich sähe das herrenlos aus und ich würd den wohl melden :o

Macht es für dich wirklich so einen Unterschied, ob die Leine am Haken hängt oder nicht?

Also ich würde nie auf die Idee kommen, einen Hund, der mit Maulkorb und Leine (aber eben lose daneben liegend) vor einem Geschäft liegt als ausgesetzt zu betrachten.

Welcher Hund macht denn das bitte? Liegen bleiben obwohl Herrschen ausm Geschäft rauskommt und weggeht?

gl Cony
 
ich war noch nie in der Lage, aber ich denk mir, wenn ich den Hund schon ins EKZ mitschlepp, dann doch sicher nicht um ihn dann allein vorm Geschäft liegen zu lassen :o

war noch nie in der Lage, aber ich meinte ja nur, ob ich das nicht melden würde - keine Ahnung. auf DIE Idee, wäre ich ja auch nie und nimmer gekommen *gg*
 
ich war noch nie in der Lage, aber ich denk mir, wenn ich den Hund schon ins EKZ mitschlepp, dann doch sicher nicht um ihn dann allein vorm Geschäft liegen zu lassen :o

war noch nie in der Lage, aber ich meinte ja nur, ob ich das nicht melden würde - keine Ahnung. auf DIE Idee, wäre ich ja auch nie und nimmer gekommen *gg*

naja, wenn ich sie überall mit reinnehmen dürfte dann müsste ich sie ja auch nicht allein liegen lassen ;)


also: siehst du mal eine mali-hündin mit beißkorb und leine vor einem geschäft liegen ==> MEINS! ;)
 
darf ich sie denn wenigstens mitnehmen, wenn sie dort liegt? :D
die Malis gefallen mir ja total... ;)

*gg*

im normalfall sollte sie nicht mitgehen ;)

einerseits weil sie das wohl garnicht will weil du bist ja fremd - ein grund warum maulkorb und nicht angehängt.
andererseits weil ich ihr sowas streng verbiete und es da richtig ärger geben könnte wenn sie sich erwischen lässt auch mit bekannten mitzugehen.

hab zwar noch niemanden gesehen, der sie wirklich mitnehmen wollte, aber schon mehrere kinder und alte leute sind plötzlich bei ihjr gestanden und haben gekrault. das hat sie sich brav gefallen lassen, aber im notfall soll sie halt ausweichen können.
 
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