EKZ - vor Geschäft anbinden - Pflicht?

Siehste und genau wegen solchen Beiträgen habe ich extra erwähnt, dass ich keine Diskussion will.

Und by the way, mir geht es nicht um die RICHTIGE Verwahrung im Sinne von verantwortlich oder nicht - das sieht doch jeder ein kleines Stück anders - sondern im Sinne von gibt es ein Gesetz oder ähnliches, das mich dazu verpflichtet!


Also, bitte weiterhin um konstruktive antworten! :cool:

Buchstabengetreu, wenn Du das meinst, gibt es kein Gesetz. Nicht in dem Sinn von § irgendwas, Zif irgendws lit irgendwas, quasi zum Nachlesen.

Von der Rechtsfindung her wird eine Gesetz herangezogen, dass in logischer Ableitung paßt:

Heißt: Maulkorb und Leinenzwang, heißt, dass ein HH immer und zu jeder Zeit auf den Hund einwirken können muss.

Hund nicht angehängt: keine Einwirkung des HH möglich, da ja nicht dabei.

Hund angehängt: heißt, HH hatte Einwirkung, diese Einwirkung ist durchs Anhängen auf technische Art auch in dessen Abwesenheit gesichert

Ergo: Anhängen ist Pflicht.
 
Buchstabengetreu, wenn Du das meinst, gibt es kein Gesetz. Nicht in dem Sinn von § irgendwas, Zif irgendws lit irgendwas, quasi zum Nachlesen.

Von der Rechtsfindung her wird eine Gesetz herangezogen, dass in logischer Ableitung paßt:

Heißt: Maulkorb und Leinenzwang, heißt, dass ein HH immer und zu jeder Zeit auf den Hund einwirken können muss.

Hund nicht angehängt: keine Einwirkung des HH möglich, da ja nicht dabei.

Hund angehängt: heißt, HH hatte Einwirkung, diese Einwirkung ist durchs Anhängen auf technische Art auch in dessen Abwesenheit gesichert

Ergo: Anhängen ist Pflicht.

dankesehr!
sowas wollte ich hören!
 
Siehste, und deshalb bin ich für den HFS für alle!
Da lernt man nämlich dass die richtige Verwahrung vor einem Geschäft die an einer kurzen Leine und mit Maulkorb ist!:rolleyes:

Ja, und bei Hunden mit mehr als 2 Kilo Gewicht sind außerdem alle 4 Beine mittels einer amerikanischen Kälberfesselung zu sichern. Wie oben bereits erwähnt. Sonst könnten sie ja wen anspringen. :rolleyes:

Blöd wer sich an so eine Verordnung hält. Das gibt dan den nächsten Hund, auf dessen Fell Zigaretten ausgedrückt werden.
 
Ja, und bei Hunden mit mehr als 2 Kilo Gewicht sind außerdem alle 4 Beine mittels einer amerikanischen Kälberfesselung zu sichern. Wie oben bereits erwähnt. Sonst könnten sie ja wen anspringen. :rolleyes:

Blöd wer sich an so eine Verordnung hält. Das gibt dan den nächsten Hund, auf dessen Fell Zigaretten ausgedrückt werden.

Du meinst also, besser den Hund ohne Leine und Maulkorb vor dem EKZ liegen lassen, dann kann sich der wenigstens wehren? :confused: . Was machst du denn, wenn der Hund dann jemanden beißt? Oder über den Parkplatz rennt? Wenn du Glück hast, ist nur der Hund tot, aber möglicherweise weicht ja ein Auto aus und fährt dafür jemand auf dem Gehweg um? *kopfschüttel*
 
Also ein EKZ wird ja privat organisiert, von daher kann der Mensch, dem dieses Einkaufszentrum gehört sagen, ob er will dass da alle Hunde frei rennen dürfen oder ob er überhaupt keine Hunde da drin duldet.

Der Security vertritt die Interessen des Menschen, der ihn einstellt, also wenn der sagt, in meinem EKZ hängst deinen Hund an, dann ist das so.

Genau so, wie ich bestimmen kann, ob in meiner Wohnung geraucht wird.

So ungefähr stell ich mir das vor. ^^

LG, Sophie und Strolchi.
 
Also ein EKZ wird ja privat organisiert, von daher kann der Mensch, dem dieses Einkaufszentrum gehört sagen, ob er will dass da alle Hunde frei rennen dürfen oder ob er überhaupt keine Hunde da drin duldet.

Der Security vertritt die Interessen des Menschen, der ihn einstellt, also wenn der sagt, in meinem EKZ hängst deinen Hund an, dann ist das so.

Genau so, wie ich bestimmen kann, ob in meiner Wohnung geraucht wird.

So ungefähr stell ich mir das vor. ^^

LG, Sophie und Strolchi.

:) So ist das nicht. Ist ein öffentlicher Ort.
 
an öffentlichen orten gilt leinen- und! beisskorbpflicht?

ich dachte immer, es gilt nur beisskorbpflicht. war ja eine der fragen beim hundeführschein - oder?
 
an öffentlichen orten gilt leinen- und! beisskorbpflicht?

ich dachte immer, es gilt nur beisskorbpflicht. war ja eine der fragen beim hundeführschein - oder?

Du hast recht.

Die Problematik bei einem ev. Verfahren soferne irgendwas passiert, wäre aber die Einwirkung und das sichere Verwahren.

Z.B. HH nimmt billigend in Kauf, dass der Hund Menschen verletzen kann. Ist ja erwiesenermaßen auch mit Maulkorb möglich und dieses Wissen ist bei einem HH vorauszusetzen.
 
Du hast recht.

Die Problematik bei einem ev. Verfahren soferne irgendwas passiert, wäre aber die Einwirkung und das sichere Verwahren.

Z.B. HH nimmt billigend in Kauf, dass der Hund Menschen verletzen kann. Ist ja erwiesenermaßen auch mit Maulkorb möglich und dieses Wissen ist bei einem HH vorauszusetzen.

ah... danke!
 
@Yasrina: wollte auch nicht diskutieren! Somit is gut, oder?:cool:
@Lykaon: blöd wer sich an Verordnungen NICHT hält und dann jammert, wenn er deshalb eine auf den Deckel bekommt! ;)

Hier aus einem Gesetzestext:

Tiere sind so zu halten und zu verwahren, dass
  • Menschen und Tiere weder gefährdet noch verletzt werden;
  • Menschen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden;
Ich würde das nun so sehen: Jemand, der sich durch deinen hund belästigt fühlt und/oder Hunde generell nicht mag und dem Besitzer eins auswischen will, könnte, wenn er sieht dass dein Hund nicht angehängt (oder so angehängt st, dass er sich selber befreien könnte) sagen, dass er sich belästigt oder gefährdet sieht! Und er würde wahrsch Recht bekommen!

Ganz ehrlich, wenn du Angst hast, dass dein Hund bedrängt wird, dann lass ihn daheim oder im Auto! (Und ich will auch jetzt nicht darüber diskutieren! Ist nur meine Meinung!)

Es ist nämlich NIEMAND dazu verpflichtet seinen Hund zum Einkaufen mit zu nehmen!! Sollte er das tun ist der Hund aber "sachgemäß zu verwahren" und das ist nun mal mit Beißkorb und kurzer(!!!) Leine am Haken oder einer ähnlichen Anbindemöglichkeit! Ist KEINE ANBINDEMÖGLICHKEIT gegeben, dann darf der Hund auch nicht einfach so vor dem Geschäft abgelegt werden!
Is nun mal so!

Gruß
RatPack
 
RatPack;2073724Hier aus einem Gesetzestext: [I schrieb:
Tiere sind so zu halten und zu verwahren, dass [/I]
  • Menschen und Tiere weder gefährdet noch verletzt werden;
  • Menschen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden;
Ich würde das nun so sehen: Jemand, der sich durch deinen hund belästigt fühlt und/oder Hunde generell nicht mag und dem Besitzer eins auswischen will, könnte, wenn er sieht dass dein Hund nicht angehängt (oder so angehängt st, dass er sich selber befreien könnte) sagen, dass er sich belästigt oder gefährdet sieht! Und er würde wahrsch Recht bekommen!

Ist KEINE ANBINDEMÖGLICHKEIT gegeben, dann darf der Hund auch nicht einfach so vor dem Geschäft abgelegt werden!
Is nun mal so!

Gruß
RatPack

So einfgach ist das nicht. Zwischen gefährdet, verletzt, belästigt werden und fühlen ist nicht nur ein emotionaler sondern auch ein rechtlicher Unterschied.

Nur weil man sagt, dass man sich von irgendeinem Hund gefährdet fühlt, bekommt man ganz sicher nicht recht, wenn kein objektiver Grund vorliegt.
 
Ich würde es so sehen, wenn jemand sich gefährdet fühlt und dass melden, du aber nachweisen kannst, dass dein Hund keinen gefährdet und eben brav liegen bleibt,...dass das in ordnung geht.
Ist aber bei jedem Ort m M nach anders (Hundeleute und nicht Hundeleute).
Als Alternative könnte man die Leine lang machen und somit dem Hund auch die Freiheit geben auszuweichen.

Das ist nur meine Meinung, wie es am Ende im rechtlichen Sinne ist, weiß ich nicht. Schreib doch einfach mal deine Gemeindeamt oder so an und kläre das!;)
 
@Tamino: ich geb dir natürlich recht, dass zwischen "belästigt werden" und sich "belästigt fühlen" ein Unterschied ist! ABER zu bedenken ist, dass immer noch vor Gesetz das Wohlergehen des Menschen vor dem des Hundes steht! Und dank der Hundehatz werden sich Menschen leider immer schnell belästigt fühlen und dieses auch kund tun und unter Umständen melden!
Es gilt hier, meiner Meinung nach, als verantwortungsbewusster HH, vorzu beugen! Vor allem weil im Endeffekt im Falle des Falles wieder der Unschuldige (nämlich der Hund) den Kürzeren zieht!

@Sparschweinchen: Das gilt leider nicht, denn es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Hund vor einem Geschäft mit Maulkorb und KURZER Leine zu verwahren ist, damit er nicht eh Gehwege mit der Leine versperrt (und so "Leute belästigt"). Mag komisch klingen, ist aber so!

Gruß
RatPack
 
Ach ja, hier aus dem wr Tierhaltegesetz:
Grundsätze der Tierhaltung


§ 3. Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass

1. Menschen nicht gefährdet,

2. Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt und

3. fremde Sachen nicht beschädigt
werden.
Ob Belästigungen im Sinne der Z 2 zumutbar sind, ist nach den Maßstäben eines normal empfindenden Menschen und auch auf Grund der örtlichen Verhältnisse zu beurteilen.

Das heißt eine lange Leine quer vor dem Geschäft, oder ein Hund, der unangeleint vor dem Geschäft ist und vielleicht gerade "herumwandert" weil er ausweicht (wer kann denn schon beurteilen ob der Hund gerade einer Unannehmlichkeit ausweicht oder herumstreunt??) wird gerade vor einem Geschäft vielleicht "nicht zumutbar" sein!
 
@Sparschweinchen: 1.,Das gilt leider nicht, denn es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Hund vor einem Geschäft mit Maulkorb und KURZER Leine zu verwahren ist, 2.,damit er nicht eh Gehwege mit der Leine versperrt (und so "Leute belästigt"). Mag komisch klingen, ist aber so!

Gruß
RatPack

Naja wenn man gleich die Leine weglässt, ist Punkt 2 schonmal erledigt:D:D

Ich glaube alle Leute haben eine viel zu niedrige Tolernazschwelle...die sollten mal zum Therapeuten gehen:p
So wie Hund sofort wo hingeschickt werden, weil sie die Gesellschaft "blockieren" und sich nicht mucksmäuschen still verhalten.....
Man sollte mal den Spieß umdrehen und all jene Leute auf eine "unzumutbare" Belästigung aufmerksammachen, die einem zu nahe kommen oder im Weg stehen.
 
@Tamino: ich geb dir natürlich recht, dass zwischen "belästigt werden" und sich "belästigt fühlen" ein Unterschied ist! ABER zu bedenken ist, dass immer noch vor Gesetz das Wohlergehen des Menschen vor dem des Hundes steht! Und dank der Hundehatz werden sich Menschen leider immer schnell belästigt fühlen und dieses auch kund tun und unter Umständen melden!
Es gilt hier, meiner Meinung nach, als verantwortungsbewusster HH, vorzu beugen! Vor allem weil im Endeffekt im Falle des Falles wieder der Unschuldige (nämlich der Hund) den Kürzeren zieht!

ich glaub dass hat Tamino eh auch gemeint, ich werde von einem Hund mit langer Leine nicht belästigt, kann mich aber (zurecht) belästigt fühlen. Denn ich kann ja nicht wissen ob er mich nicht doch anspringt. Wie in so einem Fall, wenn ich mich beschwere, dass ich mich (zurecht) belästigt fühle aber nicht belästigt wurde, mit einer Beschwerde durchkomme ist fraglich.

Ich hoffe Tamino, ich habs so richtig verstanden?
 
@Sparschweinchen: Das ist der falsche Weg! Es sollte ein Miteinander und eine Toleranz geben! Da geb ich dir recht! ABER auf beiden Seiten!
Ganz ehrlich es gibt eben Leute, die sich vor Hunden fürchten! Das hat man als HH zu respektieren und basta! Ich kann niemanden zum Tierliebhaber machen und schon gar ned mit Gewalt!
Ganz ehrlich ich liebe meinen Hund und am liebsten hätte ich ihn überall dabei! Aber wenn ich weiß, dass es zu Problemen für ihn oder andere kommen könnte lass ich ihn lieber daheim, wo er seine Ruhe hat!
 
ich glaub dass hat Tamino eh auch gemeint, ich werde von einem Hund mit langer Leine nicht belästigt, kann mich aber (zurecht) belästigt fühlen. Denn ich kann ja nicht wissen ob er mich nicht doch anspringt. Wie in so einem Fall, wenn ich mich beschwere, dass ich mich (zurecht) belästigt fühle aber nicht belästigt wurde, mit einer Beschwerde durchkomme ist fraglich.

Ich hoffe Tamino, ich habs so richtig verstanden?

Ich wollte damit sagen: schreit man "der Hund gefährdet mich" und es kann objektiv nachgewiesen werden, dass das z.B. mit Leine und Maulkorb nicht möglich ist ist alles klar. Niente.

Kann es dagegen möglich sein, dass der Hund eine Gefährdung darstellt - rein technisch - dann ist es Ermessenspielraum im Herstellen der Relation zwischen Gefährdung und zumutbarer Freiheit eines Hundes.

Belästigung kann natürlich schon länger andauerndes Bellen sein.
 
Kann man den Hund nicht zu Hause lassen wenn man weiß, dass man in Geschäfte muss wo er nicht reindarf?? :rolleyes:

Ich mein, für mich ist das normal wenn ich ins DZ gehe dann nur wenn wenig los ist und wo der Hund mit rein darf, sonst geh ich nicht in das Geschäft. ;)
 
bei uns vor dem Geschäft waren 2 kleine Hunde angehängt, vorne neben den Einkaufswagerl, die Hunde haben furchbar gekläfft...ich bin extra stehen geblieben und hab mir das angeschaut, weil ich mir schon gedacht habe, das da ein Blödsinn raus kommt, geht eine junge Frau aus dem Geschäft , schaut die Hunde schon so böse an und geht absichtlich ganz knapp an den wild bellenden Hunden vorbei, die an der kurzen Leine dort hingen, einer der Hunde ist sie dann angesprungen und hat ihr über die Füße gekratzt...sie hat dann blöde Keifen gesagt und ich ihr gleich drauf, für was sie so knapp an 2 wild bellenden Hunden vorbei gehen muss...aber den kürzeren hätte der Hundehalter gezogen...weil die Hunde keine Maulkorb oben gehabt haben...aber so provokant sind oft die Leute....:(
deshalb würde ich meine Hunde nie wo anhängen, wo ich nicht unmittelbar dabei sein kann.
 
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