Siehste und genau wegen solchen Beiträgen habe ich extra erwähnt, dass ich keine Diskussion will.
Und by the way, mir geht es nicht um die RICHTIGE Verwahrung im Sinne von verantwortlich oder nicht - das sieht doch jeder ein kleines Stück anders - sondern im Sinne von gibt es ein Gesetz oder ähnliches, das mich dazu verpflichtet!
Also, bitte weiterhin um konstruktive antworten!
Buchstabengetreu, wenn Du das meinst, gibt es kein Gesetz. Nicht in dem Sinn von § irgendwas, Zif irgendws lit irgendwas, quasi zum Nachlesen.
Von der Rechtsfindung her wird eine Gesetz herangezogen, dass in logischer Ableitung paßt:
Heißt: Maulkorb und Leinenzwang, heißt, dass ein HH immer und zu jeder Zeit auf den Hund einwirken können muss.
Hund nicht angehängt: keine Einwirkung des HH möglich, da ja nicht dabei.
Hund angehängt: heißt, HH hatte Einwirkung, diese Einwirkung ist durchs Anhängen auf technische Art auch in dessen Abwesenheit gesichert
Ergo: Anhängen ist Pflicht.