Einstufung Kollektivvertrag

Moonrise

Junior Knochen
Hallo zusammen,

kennt sich von euch jemand gut mit den Einstufungen im Kollektivvertrag aus?
Es geht um die KV-Einstufung einer guten Freundin von mir. Sie ist gelernte Bürokauffrau und arbeitet seit 10 Jahren in einem Autohaus. KV Metall...sie macht verschiedene Sachen wie: Telefon, Terminvergabe, Werkstattfakturierung, Preisauszeichnung, Internet, Kundenbetreuung usw. Sie ist von Anfang an in der Gruppe II eingestellt. Ist das so richtig oder gehört sie aufgrund ihrer abgeschlossenen Bürokauffraulehre in die Gruppe III?
Vielleicht weiß ja jemand darüber Bescheid??

Lg, Moonrise
 
ich würde das mal mit der AK besprechen, weil ich glaub auch das sie mit Gr. 2 falsch eingereiht ist und eigentlich der Gr. 3 zuzuordnen ist...soll sie aber bald machen, weil die Differenz kriegt sie nachbezahlt...weiss aber nicht wielange zurück...hat eine ehemalige Kollegin von mir gehabt ;)
 
Liegt denn in der Firma kein Kollektivvertrag zum nachlesen aus?
Müsste normalerweise sein, dass jeder Dienstnehmer Zugang zu einem KV hat.
Wo ich bis zur Pension gearbeitet habe, ist beim Personaleingang einer aufgelegen.

Ich kenn den KV Metall nicht, aber den Allgemeiner Groß- und Kleinhandel.
Da rechtfertig aber nicht der Lehrabschluss eine Einstufung in die Beschäftigungsgruppe III, sondern die Tätigkeit die man ausübt.
Besonders kommt es darauf an, ob man eigenverantwortlich oder auf Anordnung seinen Dienst versieht.
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Ich hab keine Ahnung ob die den Kollektivvertrag aufliegen haben. Allerdings haben wir uns den Kollektivvertrag vor einiger Zeit angeschaut und so sind wir überhaupt darauf gekommen das sie falsch eingestuft sein könnte. Hier ein Auszug:

Verwendungsgruppe III
Tätigkeitsmerkmale:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig erledigen. Kaufmännische und administrative Angestellte:
zB Bürokräfte mit Korrespondenztätigkeit,
Bürokräfte in Buchhaltung,
Bürokräfte mit einfacher Fremdsprachentätigkeit,
SekretärIn im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
Angestellte im Büro, Lager und Versand mit facheinschlägiger Berufsausbildung,
SachbearbeiterIn mit einschlägigen Fachkenntnissen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
selbstständige Tätigkeiten in der Datenerfassung,
VerkäuferIn mit Fachkenntnissen oder Fremdsprachenkenntnissen,
diplomiertes Krankenpflegepersonal,
VertreterIn im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
ProgrammiererIn,
FakturistIn,
TelefonistIn und Angestellte in Call- und Servicecentern mit qualifizierter Auskunftserteilung.

Technische Angestellte:
zB TechnikerIn mit besonderen Fachkenntnissen während der branchenspezifischen Einarbeitungszeit,
technische ZeichnerIn (CAD) im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, TechnikerIn im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale.

Angestellte im Büro, Lager und Versand mit facheinschlägiger Berufsausbildung das wäre bei ihr doch die abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau oder verstehen wir das falsch?
Ansonsten hat sie ein gewisses Aufgabengebiet das sie halt selbstständig bearbeitet/abarbeitet.
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Ich hab keine Ahnung ob die den Kollektivvertrag aufliegen haben. Allerdings haben wir uns den Kollektivvertrag vor einiger Zeit angeschaut und so sind wir überhaupt darauf gekommen das sie falsch eingestuft sein könnte. Hier ein Auszug:

Verwendungsgruppe III
Tätigkeitsmerkmale:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig erledigen. Kaufmännische und administrative Angestellte:
zB Bürokräfte mit Korrespondenztätigkeit,
Bürokräfte in Buchhaltung,
Bürokräfte mit einfacher Fremdsprachentätigkeit,
SekretärIn im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
Angestellte im Büro, Lager und Versand mit facheinschlägiger Berufsausbildung,
SachbearbeiterIn mit einschlägigen Fachkenntnissen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
selbstständige Tätigkeiten in der Datenerfassung,
VerkäuferIn mit Fachkenntnissen oder Fremdsprachenkenntnissen,
diplomiertes Krankenpflegepersonal,
VertreterIn im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
ProgrammiererIn,
FakturistIn,
TelefonistIn und Angestellte in Call- und Servicecentern mit qualifizierter Auskunftserteilung.

Technische Angestellte:
zB TechnikerIn mit besonderen Fachkenntnissen während der branchenspezifischen Einarbeitungszeit,
technische ZeichnerIn (CAD) im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, TechnikerIn im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale.

Angestellte im Büro, Lager und Versand mit facheinschlägiger Berufsausbildung das wäre bei ihr doch die abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau oder verstehen wir das falsch?
Ansonsten hat sie ein gewisses Aufgabengebiet das sie halt selbstständig bearbeitet/abarbeitet.

Meiner Meinung kommt es genau auf dieses selbstständig an, ob sie II oder III ist.
Und um das zu beurteilen, bräuchte man genauere Angaben, die sicher nicht so öffentlich ins Netz gehören.

Ich würde mich an ihrer Stelle mit jemanden von der Kammer unterhalten, denn es ist schon möglich, dass sie falsch eingestuft ist, wenn sie ihre Arbeit selbstständig erledigt.
 
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