Ich muss Euch eine unglaubliche Geschichte erzählen. Leider kann ich keine Namen nennen, weil ein Gerichtsverfahren anhängig ist und ich mich nicht in die Nesseln setzen möchte.
Diese Erzählung hab ich jedoch mit meinen eigenen Augen gesehen und sie ist wahr.
Also:
Am 23.10.2004 wird eine Polizeistreife wegen einer extremen Geruchsbelästigung und störendem Gejaule eines Hundes zu einer Wohnung in Wien geschickt. Die Beamten stehen vor verschlossener Türe und es öffnet niemand. Da es sich um eine ebenerdige Wohnung mit einem kleinen Garten handelt, klettern die Beamten über den Zaun und können in die Wohnung einsehen. Zu erkenne war, dass darin ein Dobermannhündin mit einigen Welpen ist. Ein Welpe hat sich in einem Kabelsalat derartig verhängt, dass er schon ganz erschöpft immer wieder aufjault.
Die Beamten reagieren sofort und verständigen die Feuerwehr und die Diensthundeabteilung um den kleinen zu retten.
Die Feuerwehr öffnet ein gekipptes Fenster, und weil die Hundeführer noch nicht da waren, und der Welpe schon sehr erschöpft war, klettert eine Polizistin in diese Wohnung - ohne eigentlich zu wissen wie die Hündin in dieser Situation ( Welpen, Uniform u.s.w) reagiert. Es ging gut, die Hündin begrüßt die Beamtin und der Welpe wurde sofort befreit. Erst jetzt wurde eigentlich festgestellt, dass es nur mehr eine Frage der Zeit war, denn das Hundebaby hatte die Kabeln auch um den Hals.
Die Wohnung war über und über voll mit Hundekot. Die Polizisten konnten keinen Schritt machen ohne in die Hundesch... zu treten. Die Hunde ( 1 Hündin und 7 Welpen) wurde von der Polizei mit Wasser und Futter versorgt.
Zeitgleich wurde auch der Amtstierarzt verständigt. Die Amtstierärztin kam und beschlagnahmte die gesamte Hundefamilie. Die Welpen waren ca. 5 Wochen alt.
Die Tierrettung verbrachte die Tiere ins Wr. Tierschutzhaus.
Während dieser Zeit suchten die Polizei und die Amtstierärztin nach Auskunftspersonen, welche über die Hundehalterin Auskunft geben können. Es fanden sich auch einige, die aber nur negatives erzählen konnten. So wurde angegeben, dass die Hündin auf der Straße oft schwer misshandelt wird, allerdings vom Freund der Hundebesitzerin und von ihr selbst.
Eine Polizistin hat sich sofort in die Dobermama verliebt, und hat der Amtstierärztin gesagt, dass sie die Hündin nach Möglichkeit übernehmen würde.
Und jetzt wiehert der Amtsschimmel....
Die Hundebesitzerin hat sich die Hündin mit den Welpen einige Tage nach dieser Aktion wieder aus dem TschH geholt, und gleich wieder allein gelassen.
Von den Zeugen wurde wieder im Tierheim angerufen, und dort wurde ihnen mitgeteilt, dass die Hunde wieder ausgefolgt wurde und der Akt noch nicht abgeschlossen ist.
Auch wurde wieder der Amtstierarzt verständigt. Da kam wieder jemand anderer, und auch da konnte nichts gemacht werden, weil der Akt noch nicht abgeschlossen ist.
Mir wurde jetzt erklärt, dass die Hund im Verwaltungsstrafverfahren nur 14 Tage beschlagnahmt werden dürfen, und nur im Tierschutzhaus bleiben wenn sich niemand meldet. Wenn jemand Anspruch erhebt, dann müssen sie ausgefolgt werden.
Bei allem was Recht ist, nur dieses Gesetz ist doch zum kotzen. Da kümmert sich offensichtlich mehrere Tage niemand um 7 Welpen und die Hündin, ein Welpe stranguliert sich fast, die Hunde sind eingesperrt ohne Wasser und Futter....
..... Und derjenige der so etwas anstellt, bekommt die Tiere wieder. Und macht das gleiche auch wieder...
Diese Erzählung hab ich jedoch mit meinen eigenen Augen gesehen und sie ist wahr.
Also:
Am 23.10.2004 wird eine Polizeistreife wegen einer extremen Geruchsbelästigung und störendem Gejaule eines Hundes zu einer Wohnung in Wien geschickt. Die Beamten stehen vor verschlossener Türe und es öffnet niemand. Da es sich um eine ebenerdige Wohnung mit einem kleinen Garten handelt, klettern die Beamten über den Zaun und können in die Wohnung einsehen. Zu erkenne war, dass darin ein Dobermannhündin mit einigen Welpen ist. Ein Welpe hat sich in einem Kabelsalat derartig verhängt, dass er schon ganz erschöpft immer wieder aufjault.
Die Beamten reagieren sofort und verständigen die Feuerwehr und die Diensthundeabteilung um den kleinen zu retten.
Die Feuerwehr öffnet ein gekipptes Fenster, und weil die Hundeführer noch nicht da waren, und der Welpe schon sehr erschöpft war, klettert eine Polizistin in diese Wohnung - ohne eigentlich zu wissen wie die Hündin in dieser Situation ( Welpen, Uniform u.s.w) reagiert. Es ging gut, die Hündin begrüßt die Beamtin und der Welpe wurde sofort befreit. Erst jetzt wurde eigentlich festgestellt, dass es nur mehr eine Frage der Zeit war, denn das Hundebaby hatte die Kabeln auch um den Hals.
Die Wohnung war über und über voll mit Hundekot. Die Polizisten konnten keinen Schritt machen ohne in die Hundesch... zu treten. Die Hunde ( 1 Hündin und 7 Welpen) wurde von der Polizei mit Wasser und Futter versorgt.
Zeitgleich wurde auch der Amtstierarzt verständigt. Die Amtstierärztin kam und beschlagnahmte die gesamte Hundefamilie. Die Welpen waren ca. 5 Wochen alt.
Die Tierrettung verbrachte die Tiere ins Wr. Tierschutzhaus.
Während dieser Zeit suchten die Polizei und die Amtstierärztin nach Auskunftspersonen, welche über die Hundehalterin Auskunft geben können. Es fanden sich auch einige, die aber nur negatives erzählen konnten. So wurde angegeben, dass die Hündin auf der Straße oft schwer misshandelt wird, allerdings vom Freund der Hundebesitzerin und von ihr selbst.
Eine Polizistin hat sich sofort in die Dobermama verliebt, und hat der Amtstierärztin gesagt, dass sie die Hündin nach Möglichkeit übernehmen würde.
Und jetzt wiehert der Amtsschimmel....
Die Hundebesitzerin hat sich die Hündin mit den Welpen einige Tage nach dieser Aktion wieder aus dem TschH geholt, und gleich wieder allein gelassen.
Von den Zeugen wurde wieder im Tierheim angerufen, und dort wurde ihnen mitgeteilt, dass die Hunde wieder ausgefolgt wurde und der Akt noch nicht abgeschlossen ist.
Auch wurde wieder der Amtstierarzt verständigt. Da kam wieder jemand anderer, und auch da konnte nichts gemacht werden, weil der Akt noch nicht abgeschlossen ist.
Mir wurde jetzt erklärt, dass die Hund im Verwaltungsstrafverfahren nur 14 Tage beschlagnahmt werden dürfen, und nur im Tierschutzhaus bleiben wenn sich niemand meldet. Wenn jemand Anspruch erhebt, dann müssen sie ausgefolgt werden.
Bei allem was Recht ist, nur dieses Gesetz ist doch zum kotzen. Da kümmert sich offensichtlich mehrere Tage niemand um 7 Welpen und die Hündin, ein Welpe stranguliert sich fast, die Hunde sind eingesperrt ohne Wasser und Futter....
..... Und derjenige der so etwas anstellt, bekommt die Tiere wieder. Und macht das gleiche auch wieder...