Ebay - Rückzug vom Verkauf

Chrisi85

Super Knochen
Hallo!

Eine Frage: ich hab auf Ebay ein Ballkleid inseriert, nur ist mir dabei ein Fehler unterlaufen. Scheinbar wurde das Ballkleid jetzt so annonciert, dass es ersteigert werden konnte...eigentlich wollte ich es um 65 Euro verkaufen...keine Ahnung, wie ich mich da vertan hab.
Jedenfalls hat jetzt eine geboten und um 15,50 das Ballkleid "ersteigert". Ich habe schon angegeben, dass ich die Transaktion abbrechen möchte, da es eben ein Irrtum ist...sie hat mir nun geantwortet, dass sie die Aktion nicht abbrechen möchte, da sie sich schon drauf freut.
Ja, nur net bös sein...um 15,50 geb ich kein Ballkleid her, dass mal 200 Euro gekostet hat...ich habe ihr jetzt geschrieben, dass das eben ein Fehler war und das Geld eh noch nicht von ihr überwiesen wurde. Sollte es bei mir einlangen, werde ich es durch PayPal retournieren lassen, aber das Kleid wird nicht um den Preis verkauft.

Ich hab doch auch als Verkäufer das Recht, von einem Verkauf Abstand zu nehmen,w enn ein Fehler unterlaufen ist!?
 
Also ich denk so einfach mit geld retournieren und kleid behalten wirds nicht sein....

Die Person die das ersteigert hat.... is der Käufer und hat das recht auf die Ware..... eine Auktion läuft ja länger und wenn das gebot bei 15 irgendwas is wurde vorher schon geboten.... und somit hätte es dir da auffallen müssen und du hättest noch reagieren können und die interessenten anschreiben das dies ein fehler ist....
 
Verträge kann man schon auch wegen Irrtum stornieren, aber ich fürchte, da müsste dein Schaden schon deutlich größer sein?
 
Ich hab ja nicht mal mitbekommen, dass da geboten wurde. Im Normalfall krieg ich für jeden Furz auf Ebay ein Mail. NUr da erst, als ich erfuhr, dass es ersteigert wurde... :(
 
Verträge kann man schon auch wegen Irrtum stornieren, aber ich fürchte, da müsste dein Schaden schon deutlich größer sein?

ich kanns mir nicht vorstellen, dass es so einfach geht.

Bedenke, da stellt dann jeder die Sachen rein und wenn ihm zu wenig bei der Auktion reinkommt sagt er "nein danke, doch nicht"

Ich glaube, da steht das Recht des Käufers schon an erster Stelle.
 
Es ist ein Unterschied, ob B to C oder quasi C to C...
Wenn ich versehentlich eine Ware, die ganz eindeutig 1000 Euro wert ist um 100 anbiete, weil ich eine Null vergessen, dann wären meine Chancen gut. Da aber gebrauchte Textilien keinen so eindeutigen Wert haben, schaut es hier nicht gut aus für den Verkäufer.
 
Mit Ersteigerung ist ein verbindlicher Kauf/Verkauf zustande gekommen.

Hatte mal einen Fall, da hat jemand einen Fahrradhelm von mir ersteigert und sich danach nicht mehr gemeldet. Nach 3 Wochen habe ich diesen anderwertig verkauft. Dann hat sich der Käufer doch noch gemeldet und wollte plötzlich den Helm haben und war sehr verärgert, dass ich ihn nicht mehr hatte, hat mir gedroht etc.. Letztendlich kam dann sogar ein Brief von einem Rechtsanwalt mit einer Forderung über die Differenz zum Neupreis eines Helms. Habe diese ignoriert und nie wieder etwas gehört.

Wenn allerdings ganz blöd hergeht und deine Käuferin eine Rechtsschutzversicherung hat, könnte sie wohl damit durchkommen.
 
ich hab ihr jetzt mal eine Mail geschrieben, mit der Bitte den Abbruch der Transaktion zu akzeptieren, da es schlichtweg ein Fehler war und Fehler einem jeden Menschen passieren können...wenn sie se nicht tut, kann ich eh nix machen...wünsch ihr aber, dass sich das Kleid beim ersten Tragen auflöst....ich wäre nie so unfair...wenn das jemandem bei mir passiert und der mir schreibt, dass das ein Fehler war, würde ich niemals drauf bestehen...
 
und es is unfair zu sagen das kleid soll sich auflösen beim ersten mal tragen

der fehler lag an deiner seite und sie hat das gute recht auf das zu bestehen....

ich würds als shit happens einordnen und gut is...... new yorker hat grad ballkleider im abverkauf um 30 euro
 
und es is unfair zu sagen das kleid soll sich auflösen beim ersten mal tragen

der fehler lag an deiner seite und sie hat das gute recht auf das zu bestehen....

ich würds als shit happens einordnen und gut is...... new yorker hat grad ballkleider im abverkauf um 30 euro

nur dass das ein Qualitätskleid ist und nicht von New Yorker...;)
EDIT: und ich denke mal, jedem passieren Fehler...nur so "shit happens" kann ich es nicht sehen, wenn es um einen derartig minderen Preis weggehen soll. Finde ich halt einfach nicht sonderlich berauschend...
 
du wirst sehen was passiert.....

ich als käufer würde drauf bestehen....

und wenn das kleid mal 200 euro gekostet hat..... dann pass ich genau auf was ich wo eingebe..... dann hättest das angebot kontrolliert....
 
sorry, aber das ist dein fehler u dafür hast du gradzustehen.
ich würde auch nicht vom kauf zurücktreten u auf den preis bestehen. :cool:
 
Ich hab selbst noch nicht dort inseriert.. Aber ist es nicht so, dass man ein Mindestangebot vorgeben muss, damit eben so was nicht passiert?
 
Mindestgebote gehen aber nur bei wirklich hochpreisigen Dingen, wie Autos zum Beispiel....ansonsten kann sie nur einen Festpreis machen, wenn sie eine gewisse Summe unbedingt möchte......aber da es ja jetzt der Fehler vom Verkäufer war, hat sie rechtlich auch überhaupt keine Chance aus dem Verkauf wieder rauszukommen und muss das Kleid um diesen Preis dem Käufer überlassen.....und da die Auktion nicht nur einen Tag gelaufen sein wird, hätte die Verkäuferin ja jede Menge Zeit gehabt, ihren Fehler zu bemerken.......:)
 
ganz ehrlich: würde ich etwas ersteigern und der verkäufer schreibt mir im nachhinein er gibts nicht her weil der preis zu niedrig ist und er hätte einen fehler gemacht - ich würd auch auf den kauf bestehen.
wie erwähnt - die auktion ging ja über mehrere tage. und selbst wenn kein mail kommt das über das gebot informiert, wird der verkäufer ja auch hin und wieder nachschauen wie die auktion läuft, wieviele beobachter sind usw. somit zeit genug den fehler zu bemerken.
in dem fall leider echt selbst schuld.
 
Nein, mit einem Baby daheim und genug anderen Dingen zu tun, schau ich eigentlich nicht jeden Tag auf Ebay...da schau ich hin, wenn ich Mails bekomme... aber sonst nicht. Ich hab nicht die Zeit, alles zu durchstöbern, wo sich eventuell was getan hat.
Man wird sehen, wie sie reagiert.

Inserieren auf Ebay ist für mich jedenfalls gestorben.
Ich hatte nämlich einen Fixpreis enigegeben und bei Auktionspreis NIX, da ich es nicht versteigern wollte. Keine Ahnung, wie es zu diesem Sch...gekommen ist. War jedenfalls das erste und letzte Mal, dass ich dort was verkaufe.
 
versteh ja dass du sauer bist. aber da kann weder ebay, noch die käuferin was dafür. die schuld kannst allein bei dir suchen, ausreden gelten da absolut nicht. also sei sauer auf dich u seh es als lehrgeld. dann schaust auch das nächste mal besser. :cool:
 
Ich hab ja nicht mal mitbekommen, dass da geboten wurde.

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