Dringend wer kennt sich aus?Tierhaltegesetz Burgenland

Simba4

Gesperrt
Super Knochen

Hallo liebe Foris!

Ich bräuchte Eure Hilfe bezüglich dem Tierhaltegesetz im Burgenland.

Eine Bekannte von mir möchte in ihrem zukünftigen Zuhause

2 Mini-Pferde halten...

Wer kann Tipps geben auf was man achten muss?

Sprich wie groß der Grund sein muss für 2 Mini-Pferde bzw

ob man sie überhaupt halten darf.

Oder vielleicht hat wer die passende Internetseite für mich.

Wäre dringend, bitte um Hilfe! Danke! :eek:
 
Was meinst du mit Mini-Pferden? Ein Shetland Pony zB oder die American Minis? American Minis sind sehr teuer.

Grundsätzlich: egal wie groß das Pferd ist. Es wird genauso gehalten wie alle anderen Pferde auch. Also sich eben mal 2 Mini Pferde in den Garten zu pflanzen geht auf keinen Fall.

Es sollte auf alle Fälle genügend Fachwissen vorhanden sein und bereits Erfahrungen mit Pferden, über Krankheiten, die richtige Haltung etc.

Rein vom gesetzlichen her:

7.12.1. Pferdartige (Equoidea)
(1) Die Gehege bis zu einer Gruppe von 5 Tieren haben folgende Maße aufzuweisen:
1. Gehegefläche (Mindestmaße): 800 m²
2. Innenanlage (Mindestmaße) pro Tier: 9 m².
Für jedes weitere Tier sind zusätzlich 10% der Fläche vorzusehen. Absperrgehege zum Separieren einzelner Tiere müssen vorhanden sein. Bei extensiver Haltung gelten die Mindestmaße der unter Punkt 7.13.7 angeführten Paarhufer.
(2) Eine überdachte, wettergeschützte Fläche im Gehege muss wahlweise von allen Tieren aufgesucht werden können. Bei Zebras und Wildeseln darf die Temperatur in Innenanlagen nicht weniger als 10 °C betragen. Für winterharte Arten, wie zum Beispiel das Przewaksipferd oder der Halbesel ist keine Aufstallung nötig.
(3) Im Gehege muss der Untergrund häufig begangener Stellen wie Futterstelle oder Tränke befestigen sein. Sandbadeplätze zum Wälzen sind erforderlich. Trocken- oder Wassergräben, jedoch keine Steilgräben,
sind als Absperrung möglich.
(4) Die Haltung hat paarweise oder als Herde mit einem erwachsenen Hengst zu erfolgen. Junghengste und Jungstuten müssen von der Herde getrennt gehalten werden können. Die Haltung in Jungesellentrupps ist zulässig.
(5) Als Futter müssen Grünfutter, Heu, Kraftfutter auf Getreidebasis sowie Saftfutter in Form von Rüben und Möhren sowie Laub und Äste angeboten werden.

Das sind aber MINDESTANFORDERUNGEN.
 
hallo,

also ich würde ihr raten, dass sie sich 2 mini-shettis nimmt, und keine americans,.. die sind doch recht aufwendig in der pflege, brauchen einen sehr gut isolierten stall usw..... und mit einem mini shetti kann man auch mehr anfangen. ein american ist ja auch extreem teuer.

lg nix
 
wenn du Fragen bezüglich rechtlichen Sachen hast, die sich mit Gesetzen lösen lassen, dann geh auf:

www.ris.bka.gv

wenns dann ein Landesgesetz sein soll, klick auf Landesgesetz! Dann gib irgendein Stickwort ein und das jeweilig mögliche Gesetz dazu! Unterhalb brauchst dann nichts mehr eingeben!

soweit ich weiss, ist das Tierschutzgesetz aber kein Landesgesetz mehr sondern mittlerweile ist der Bundesgesetzgeber dafür zuständig! Wennst noch fragen hast, meld dich bei mir - studier nämlich Jus!

lg Yassi
 


danke für die bisherigen Anworten...

@nixnoix: Also es wären eh Mini-Shettys!

@yessy84: der link funktioniert leider nicht!!!


wie gesagt, sie sagt halt, dass der Bürgermeister nix weiss dort, ich verstehe es auch nicht...

und ich bin noch immer so klug wie vorher :eek:

Also bitte wenn wer was genaueres weiss, melden nach wie vor! Danke! ;)
 
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