Dringend Auskunft über ein Gesetz !

TirolerTierEnge

Neuer Knochen
Liebe Tierfreunde !
Bitte wer kann mir einen Rat geben ? Es hat sich eine Frau bei mir gemeldet dass sei in unserem Verein mithelfen möchte. Sie wurde dann zu einer Pflegestelle von einem griechischen Welpen. Nach einer Zeit hat sie gefragt ob sie dei Hündin auch behalten könne wenn sie möchte. Sicherlich haben wir damit kein Problem. Dann wird nochmals gesprochen denn es ist ja dann nicht für eine kurze Zeit sondern für immer und der Hund wird dann in diesem Fall ein grösserer Hund. In dieser Zeit hat sie mir dann ein SMS geschickt dass ich den abgabevertrag auf diesen Namen und Adresse ausstellen solle. UPS. Was soll das ? Sie hat gemeint die Hündin kommt zu ihrer 80 järigen Mutter !!!!! in die Steiermark. !! NEIn habe ich gesagt das geht nicht.Das mache ich nicht. Ich vermittle ganz bestimmt nicht einer 80 Jährigen einen Welpen der grösser wird. Es wurde nicht aktzeptiert was ich gesagt habe. Sie hat dann die Schutzgebühr in Kuverts unter zweimal ohne Kommentar geschickt. Wir wollten mit ihr reden und sie zur Rede stellen. Leider hat sie uns die Tür vor der nase zugeschmissen . Der Hund gehört ihr. Die Polizei hat sie dann aufmerksam gemacht dass im Pflegevertrag steht dass der Hund dem verein gehört und sie ihn rausgeben soll. Leider umsonst. Gestern hatten wir dann Gerichtsverhandlung . Ich denke wir verlieren . ich habe die Wahrheit gesagt dass ich am Anfang zugestimmt habe dass sie Die Welpin haben kann wenn alles passt.und dann erst wird der Abgabevertrag gemacht und die Schutzgebühr wird fällig. Aber es passt eben nicht alles und der Vertrag wurde nicht gemacht und das Geld haben wir zurücküberwiesen.
Anscheinend ist nach österreichischen Gesetz eine mündliche Zusage rechtens ist. Und zweitens der Hund schwirrt in der Steiermark herum und ich weiss nicht mal wo der Hund ist. Die liebe Frau wohnt in Innsbruck. Sie hat mir ein paar Tage vor der verhandlung ein SMS geschickt dass sie einen Hund von mir haben will und dann wieder ein SMS dass es sich erübrigt hat weil sie einen Hund aus dem Tierheim holt. Ich habe nur den Pflegevertrag mit der Frau !! Das kann doch nicht sein . Wie oft sagt man dass jemand den Hund haben kann wenn alles passt. !! Ist das schon eine Zusage. Das kann doch nicht sein. Ich muss auf das Urteil warten . Aber anscheinend schaut es nicht gut aus. Ich bin verzweifelt !!lg. Margit
 
Ich würde es als "aufschiebende Zusage" werten. Also nur unter der Bedingung, daß alles passt und selbstverständlich bei der Frau selbst ist und nicht woanders.

Kann mich erinnern, daß ein bekannter Mann vor Jahren beim WTV Mitglied werden wollte und den Beitrag überwiesen hat. Die haben ihn dann zurücküberwiesen. Folge: 8 Jahre Prozess. Ergebnis: Mann hat verloren und er wurde nicht Mitglied.

Ist was anderes und doch ähnlich.

Es kommt bei Deinem Prozess auf Deinen Anwalt und auf den Richter an. Im Prinzip gilt der schriftliche Pflegevertrag genauso wie eine mündliche Zusage. Außer eben mit der daran geknüpften Bedingung.

Soweit ich weiß gibt es drei Möglichkeiten für einen Vertragsabschluß: schriftlich, mündlich und Annahme durch Stillschweigen.
1 + 3 sinds ja nicht, durch die Rücküberweisung wenn sie unverzüglich war (?), und mündlich nur wie o.a.

Hast Du im Pflegevertrag: "Änderungen bedürfen der Schriftform" stehen?

Kann Dein RA massiv drauf verweisen, daß es eigentlich eine widerrechtliche Weitergabe ist, da die Frau den Hund ja definitiv nicht bei sich hat. Ev. Betrug etc....

Würd das von ein paar Seiten aufbauen. Wenn er gechippt ist, muß er ja auch auf Dich registriert sein. Dann kannst den Hund als vermisst melden.

Eines gilt: wer das Tier in der Hand hat, sitzt am längeren Ast. Also lenke alle Energie darauf, den Hund zu finden. Der Rest "findet" sich.... ;)
 
In unserem Pflegevertrag steht drinnen dass das Tier nur in den Besitz der Pflegestelle übergeht bis zur vermittlung aber nicht in das Eigentum. Auch steht drinnen dass eine Weitergabe durch die Pflegestelle ausdrücklich untersagt ist
Auch im Abgabevertrag steht drinnen dass es untersagt ist den Hund an dritte weitergegeben wird., Aber zu einem Abgabevertrag ist es nicht gekommen. Den Impfpass hat leider die Dame. Sie hat die kleine auch OHNE unsere Zustimmung kastrieren lassen.
 
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