Seit letzter Woche wirbt die ÖBB damit nun Diensthundeführer mit "Begleithunden" u. "Fährtensuchhunden" auf österreichischen Bahnhöfen einzusetzen. Weiter stellt sich im Bericht heraus das einer der besagten "Fährtensuchhunde" wohl ein Drogensuchhund ist.
Ich habe nun an die ÖBB die Frage gestellt welche Mindestvoraussetzungen diese "Begleithunde" u. "Fährtensuchhunde" haben um den Dienst antreten zu dürfen. Was dazu führte das etliche meine Fragestellung ins lächerliche zogen, von wegen ich soll doch froh sein wenn jemand in der heutigen Zeit einen schützt u. ich hab doch keine Ahnung u. solls doch besser machen.
Fakt ist, Zivilschutz ist in Österreich verboten u. soweit ich informiert bin ist die Ausbildung zu Drogensuchhunden in Österreich dem Zoll/Polizei/Heer vorenthalten? Und Diensthunde von Sicherheitsfirmen dürfen so und so nicht von der Leine genommen oder gar der Maulkorb abgenommen werden, also wozu soll ich mich dann im Ernstfall durch diese sicherer fühlen (da wären mir Planquadrate mit Diensthundeführern der Polizei 100x lieber).
Zwei Hundeführer der ÖBB mischten sich auch ins Gespräch ein, und bislang konnte mir keiner von beiden sagen welche Ausbildung die Hunde haben, es wird sich bedeckt gehalten ("jeder hat eine andere Ausbildung", "mein Hund ist hat eine Top Schutzhundeausbildung" (auf die Frage wo u. welche Prüfung, wird wieder sehr kryptisch geantwortet). Und wozu die ÖBB Fährtenhunde benötigt, darf auch nicht gesagt werden, da das dienstlich ist. Weiters sind die sehr wohl der Meinung ihre Hunde in Notwehr/Nothilfe einsetzen zu dürfen
Ich warte jetzt noch bis morgen ab, und frage dann erneut bei der ÖBB an. Denn es kann ja nicht sein das zivile Sicherheitsdienste mit "Begleithunden" in Zukunft die Bahnsteige unsicher machen u. sich für Hilfssheriffs halten?? Denn genau so kommt das momentan rüber.... Denn hätten sie nichts zu verbergen, würden sie ihren Ausbildungsstand offen legen, oder seh ich da was falsch?
Ich habe nun an die ÖBB die Frage gestellt welche Mindestvoraussetzungen diese "Begleithunde" u. "Fährtensuchhunde" haben um den Dienst antreten zu dürfen. Was dazu führte das etliche meine Fragestellung ins lächerliche zogen, von wegen ich soll doch froh sein wenn jemand in der heutigen Zeit einen schützt u. ich hab doch keine Ahnung u. solls doch besser machen.
Fakt ist, Zivilschutz ist in Österreich verboten u. soweit ich informiert bin ist die Ausbildung zu Drogensuchhunden in Österreich dem Zoll/Polizei/Heer vorenthalten? Und Diensthunde von Sicherheitsfirmen dürfen so und so nicht von der Leine genommen oder gar der Maulkorb abgenommen werden, also wozu soll ich mich dann im Ernstfall durch diese sicherer fühlen (da wären mir Planquadrate mit Diensthundeführern der Polizei 100x lieber).
Zwei Hundeführer der ÖBB mischten sich auch ins Gespräch ein, und bislang konnte mir keiner von beiden sagen welche Ausbildung die Hunde haben, es wird sich bedeckt gehalten ("jeder hat eine andere Ausbildung", "mein Hund ist hat eine Top Schutzhundeausbildung" (auf die Frage wo u. welche Prüfung, wird wieder sehr kryptisch geantwortet). Und wozu die ÖBB Fährtenhunde benötigt, darf auch nicht gesagt werden, da das dienstlich ist. Weiters sind die sehr wohl der Meinung ihre Hunde in Notwehr/Nothilfe einsetzen zu dürfen
Ich warte jetzt noch bis morgen ab, und frage dann erneut bei der ÖBB an. Denn es kann ja nicht sein das zivile Sicherheitsdienste mit "Begleithunden" in Zukunft die Bahnsteige unsicher machen u. sich für Hilfssheriffs halten?? Denn genau so kommt das momentan rüber.... Denn hätten sie nichts zu verbergen, würden sie ihren Ausbildungsstand offen legen, oder seh ich da was falsch?
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