Mittlerweile gibt es nicht nur bei Humanmediziner grobe Behandlungsfehler, sog. "Kunstfehler".
Ich habe gelesen, dass man bei einem TA einen Dienstvertrag abgeschließt und keinen Werkvertrag - bei einem Werkvertrag schuldet der Vertragspartner einen einklagbaren Erfolg (repariertes Auto, gut sitzende Brille etc.) . Bei Ärzten und Tierärzten werden aber nur Dienstverträge geschlossen , d.h. sie schulden nur die "Leistung" (ohne Erfolgsgarantie).
Ich möchte nun gerne viele Informationen sammeln, inwiefern ein TA für einen Behandlungsfehler haftet. Wann spricht man von finanzieller Haftung und wann gilt ein Behandlungsfehler bereits als Tierquälerei.
Ich glaube das ist ein sehr interessantes Thema und freue mich auf viele Posts.
Ich habe gelesen, dass man bei einem TA einen Dienstvertrag abgeschließt und keinen Werkvertrag - bei einem Werkvertrag schuldet der Vertragspartner einen einklagbaren Erfolg (repariertes Auto, gut sitzende Brille etc.) . Bei Ärzten und Tierärzten werden aber nur Dienstverträge geschlossen , d.h. sie schulden nur die "Leistung" (ohne Erfolgsgarantie).
Ich möchte nun gerne viele Informationen sammeln, inwiefern ein TA für einen Behandlungsfehler haftet. Wann spricht man von finanzieller Haftung und wann gilt ein Behandlungsfehler bereits als Tierquälerei.
Ich glaube das ist ein sehr interessantes Thema und freue mich auf viele Posts.