• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Das Logo für Assistenzhunde

Gloria

Neuer Knochen
Leider gibt es immer noch nichts Schriftliches vom Sozialministerium – der Fragen sind immer noch viele. Ich kann nur versuchen, das, was ich weiß bzw. erfahre, weiterzugeben, eigentlich hasse ich solche halben Zustände. An der Aussage, dass in den Behindertenpass eingetragene Assistenzhunde solche auch bleiben, hat sich nichts geändert und wird sich auch nichts ändern. Kompliziert wird es mit der Vergabe der Logos. Für eingetragene Hunde hat man ein Recht darauf, aber es gibt offenbar nirgendwo eine Zusammenstellung, wer diese Hundeführer sind. Das heißt, die Akten liegen zwar in den Landesstellen des Sozialministeriumservice auf, aber sie sind nicht besonders gekennzeichnet.

Nur wenn ein Hundeführer sich meldet und sagt, ich habe einen eingetragenen Hund, dann müssen die Beamten die Unterlagen heraussuchen. Diese werden gebraucht, damit das Messerli-Forschungsinstitut die Berechtigung für das Logo vergeben darf. Unser Verein versucht gerade, einen sinnvollen und praktikablen Ablauf dieses Verwaltungsvorganges anzukurbeln, damit jeder, der das Recht darauf hat, möglichst bald zu seinem Logo kommt – z.B. wo und wie mit welchen Unterlagen man ansuchen muss. Eine gewisse Bürokratie wird und muss es geben, aber es soll vernünftig und rationell ablaufen.

Was die bisher nicht eingetragenen Servicehunde oder Signalhunde betrifft, die möglicherweise schon jahrelang im Dienst sind, die werden, so wie es aussieht, eine ärztliche Untersuchung und die Teamprüfung nachholen müssen, damit sie auch Eintragung und Logo bekommen. Die Blindenführhundehalter, die bisher schon eine staatliche Prüfung absolviert haben und nur den Hund noch nicht eintragen ließen, bekommen natürlich die Eintragung problemlos nachträglich und haben auch das Recht auf das Logo.

Wenn ihr Hundeführer kennt, ganz gleich ob mit eingetragenem oder nicht eingetragenem Hund, bitte informiert sie. Die Informationspolitik des Ministeriums war bisher, gelinde gesagt, etwas dürftig und wenn die ersten Hundeführer mit einem Hund, den sie bisher als Assistenzhund angesehen haben, irgendwo hinausfliegen oder gar Strafe zahlen müssen, ist es etwas spät. Es darf sich auch jeder, der Fragen hat, an mich wenden, ich werde versuchen, so gut es geht, diese Fragen zu beantworten oder klären: office@reha-dogs.org
 
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