Falschverstandener Aktionismus: Erneute Internetaktionen gegen angebliches EU-Verbot von Heilpflanzen - Fachverband der Heilpraktiker klärt auf
Bonn/ Deutschland - Erst im vergangenen Winter sorgte eine Online-Petition für Aufsehen und Ängste unter Patienten und Anwendern, die natürlichen Verfahren auf der Grundlage von Heilpflanzen- und Kräutermedizin bevorzugen. Schon 2010 nahm der "Fachverband Deutscher Heilpraktiker" (FDH) hierzu eindeutig Stellung, erläuterte das der Petition zugrunde liegende offenkundige Missverständnis und kritisierte das Vorgehen zugleich als "Panikmache". In den vergangenen Wochen und Tagen erlebt dieser Aktionismus eine neue Welle besonders durch Massenmails im Internet und in Online-Foren. Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Anfragen unserer Leser, veröffentlichen wir im Folgenden die Stellungnahmen des Fachverbandes.
Panikmache gilt nicht
Stellungnahme des FDH zu Mailaktion bzgl. Petition Pflanzenheilkunde
- Erstveröffentlicht 03.11.2010
In Zeiten des Internets als schnelles Medium, welches zu dem keine Kopier- und Portokosten verursacht, hat es sich leider eingebürgert, alles Mögliche an hunderte oder tausende von Menschen weiter zu leiten, oftmals ohne es zu prüfen.
Dies konnten wir als Berufsverband in den letzten Monaten immer wieder beobachten und auch leidvoll miterleben: Ob beim Thema Lebensmittelgesetzbuch, Traditionelle Heilpflanzen oder eine neu umlaufende Petition an den Deutschen Bundestag zur Abwendung eines möglichen
Verbots von Heilpflanzen. Alles wird reflexartig weiterverbreitet und damit zu einem Selbstläufer, der nur aufgrund seiner hohen Verbreitung plötzlich an Bedeutung gewinnt.
Zu dieser Petition und einem Verbot von Heilpflanzen möchten wir nochmals klar stellen: Die EU- Richtlinie zu traditionellen Arzneimitteln ist viele Jahre alt (2004) und sie ist in Deutschland bereits seit Jahren im Arzneimittelgesetz umgesetzt. Ihre europaweite Ratifizierung 2011 wird also bei uns nichts ändern. Damit ist eine Petition an den Bundestag, er möge hier zugunsten der traditionellen Heilpflanzen tätig werden, haltlos.
Auch die Möglichkeit der Registrierung von traditionellen europäischen Heilpflanzen, die Zulassung der pflanzlichen Arzneimittel und die individuelle Einzelverschreibung der Heilpflanzen sind im Arzneimittelgesetz geregelt. Es werden aktuell keine Heilpflanzen in Deutschland verboten und jeder Heilpraktiker kann die Pflanzen, die es nicht als Fertigarzneimittel gibt, in einer Rezeptur weiterhin verordnen.
Der Bundesvorstand des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. bittet deshalb, solche Panikmails nicht einfach ungeprüft weiter zu multiplizieren, sondern bei den verantwortlichen und sachkompetenten Mitgliedern des Bundesvorstandes oder Ihres Landesverbandes erst einmal nachzufragen. Diese können nachprüfen, ob es einen entsprechenden Handlungsbedarf gibt und Sie umgehend darüber informieren.
Der Bundesvorstand des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Quelle