Chipfrage und andere

hab ich nicht mal wo gelesen, daß hunde, welche älter als acht jahre sind, den hundeführschein nicht mehr machen brauchen ?
betreffend chip : ruf mal die dr. putz marietta in 3434 katzelsdorf an wg preis vom chip, fürs registrieren hab ich gar nichts bezahlt. ist gar nicht weit weg von wien, aber um eine ecke günstiger.

War ja meine Frage:

Kenn mich beim Hundeführschein in Wien nicht aus -
gibt´s beim Wr. Hundeführschein auch einen Ausnahme für "alte" Hunde?

Weil in Nö brauchen die Hunde, welche beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits über acht Jahre waren keinen Sachkundenachweis machen.

Das mit den älter als acht Jahre ist aber für Niederösterreich.
Ich weiss leider nicht, ob es in Wien eine ähliche Bestimmung gibt.

@Newbie92:
Wenn es Pflicht ist, dass man mit bestimmten Rassen den Hundeführschein machen muss, dann ist das so.
Hat nix damit zu tun, ob man eh sowieso Leine und Beisskorb verwendet. Sondern ist einfach ein Gesetz.;)

Wenn er bisher eh im Burgenland gemeldet war, würd ich mit Jänner in Wien anmelden. Weil sonst kann es Dir passieren, dass Du noch für dieses Jahr auch die gesamte Hundesteuer für Wien zahlen musst.
 
meine hündin wurde genau vor einem jahr gechippt und das hat 60 euro incl. registrierung bei animal data gekostet und zwar in strasshof bei fr. dr. frischengruber. derzeitigen preis kenne ich aber nicht
 
Ok vielen Dank für die vielen Antworten!
Dann werde ich die Namen der Tierärzte heute noch googeln und abtelefonieren, vielleicht finde ich ein nettes Angebot :rolleyes:. Aber im Grunde ist ein verlässlicher Tierarzt wichtiger auch wenn er jetzt 10 Euro mehr verlangt, vielleicht rettet er ihm in Zukunft das Leben. Vielleicht schaffen wir die Anmeldung für die Hundemarke ja noch vor dem Jahreswechsel :). Danke für eure Erklärung zur Tollwutimpfung! Impfstoff trage ich noch nach ich muss leider wirklich vom Impfpass abschreiben wie ein Kleinkind

Das ganze um den Hundeführerschein kapiere ich irgendwie nicht (tut mir leid) :(. Wofür muss ein 10 Jahre alter Mischling die Prüfung machen, wenn er doch mit Maulkorb und Leine geführt wird? Er kann doch mit Maulkorb und Leine niemandem etwas tun und frei laufen wird er ja nur auf unserem Privatgrund/Garten und das nicht in Wien. Leider weiß das Bezirksamt auch nicht genau was jetzt stimmt, dort wurde mir einmal gesagt "nur wenn sie ohne Beißkorb gehen wollen" und einmal "damit sie ihn frei halten dürfen". Der Wiener Tierschutzverein meinte "für den Hundeführerschein kann aufgrund seines Alters eine Ausnahme gemacht werden". Ein Tierarzt meinte "jeder Hund egal welche Rasse muss zur Prüfung vorgeführt werden" der zweite sagte genau das Gegenteil, "auch bei Listenhunden ist der Hundeführerschein nur eine Befreiung von Maulkorb UND Leinenpflicht" :confused: Bezirksamt, Tierärzte, Amtstierarzt, Tierschutzverein jeder hat eine ganz eigene Meinung, wie wisst ihr als Hundehalter in Wien, was für eure Tiere gilt? Bei Katzen ist es sehr klar geregelt; Fenstergitter Pflicht / Chip nicht Pflicht aber erwünscht aber bei Hunden finde ich nur ???
Mir kommt vor in Wien ist es einfacher LKW's mit Gefahrengut zu fahren, als einen Hund zu halten :mad:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm

http://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veterinaeramt/tiere/hundefuehrschein-pfl.html

da steht alles drin, warum das so ist kannst gerne bei der ma60 oder unserer über alles geliebten SIMA fragen:rolleyes:

Listenhunde:
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff, Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Der Führschein gilt auch für Mischlinge mit diesen Rassen

voraussetzungen:
Der Hundeführschein muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden.
Das Mindestalter der HundehalterInnen für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
Die HundehalterInnen dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
Der Hund muss gechippt sein.
Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein.
Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein. (sorry, war mein fehler, hab gedacht es sind 750.000€:o)

erforderliche unterlagen:
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen, der Hund muss mitgebracht werden. Bei der Anmeldung müssen folgende Dokumente und Nachweise vorgelegt werden:
  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725.000 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden
  • Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet sein (Chip)
und nicht vergessen JEDER, der den hund ausführt, an der leine halten will usw. braucht auch einen verpflichtenden hfs (muss aber nicht von deinem hund sein)

listen der prüfer bekommt man bei der anmeldung auf der ma60;)

bitte NICHTS hinterfragen bezüglich sinnhaftigkeit usw.....ist wirklich zwecklos:mad:
 
hm...bisher war er ja nicht angemeldet, oder?
d.h. nur im Impfpass steht die "Rasse" - oder gibt es einen Kaufvertrag?

Ganz ehrlich: Ich will dich zu nichts anstiften, aber wenn der Hund nicht einem Rotti zum verwechseln ähnlich sieht würde ICH würde mir wohl einen neuen Impfpass besorgen indem Goldie/Labrador-mischling o.ä. drinsteht und dem alten Hund das Prozedere ersparen.
(Den freiwilligen HFS kannst du ja trotzdem machen - im Grunde bin ich ein Fan das Wr.HFS...aber v.a. dann, wenn man ihn stressfrei machen kann)
 
hm...bisher war er ja nicht angemeldet, oder?
d.h. nur im Impfpass steht die "Rasse" - oder gibt es einen Kaufvertrag?

Ganz ehrlich: Ich will dich zu nichts anstiften, aber wenn der Hund nicht einem Rotti zum verwechseln ähnlich sieht würde ICH würde mir wohl einen neuen Impfpass besorgen indem Goldie/Labrador-mischling o.ä. drinsteht und dem alten Hund das Prozedere ersparen.
(Den freiwilligen HFS kannst du ja trotzdem machen - im Grunde bin ich ein Fan das Wr.HFS...aber v.a. dann, wenn man ihn stressfrei machen kann)

Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass der Hund schon 10 ist und ohnehin meist Beißkorb trägt, das auch gewohnt ist....also ja, würde ich auch nicht unbedingt angeben.

Im Zuge des Chipens würde ich einen neuen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen, und ihn als harmlose Mischung ausgeben. Vielleicht erinnert sich die Oma ja auch gar nicht richtig und es ist gar kein Rotti dabei, oder nur 1/4 oder was auch immer.:)
 
AW: Chipfrage und andere, aber nicht bei der GraWe

Hallo!

Bitte versichert nicht bei der GraWe = Grazer Wechselseitige, diese Versicherung ist nur solange die Versicherung "auf Eurer Seite" (laut Werbung), solange ihr keinen Schaden habt! Die Prämien sind günstig, das hilft aber im Schadensfall nicht!

Grüße
Margit
 
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