Chip: Stadt Wien gibt es zu !!!

Wie kommst du auf solch einen Schwachsinn :confused:

nachdem wir in österreich keine ausweispflicht haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr (nach dem du waste watcher bist, darf ich dich hoffentlich direkt ansprechen) einen ausweis kontrollieren dürft, selbst wenn ihr kontrollieren dürft, was passiert, wenn ihn jemand nicht mithat (dann ist das ganze ja auch für die würscht, weil ich ja nicht mal einen mithaben muss - bitte mein post ist nicht als böse gemeint!), aber ich schau mir wirklich an, WIE kontrolliert wird, weil es, wie vorher schon geschrieben, dazu ja einiger hilfsmittel und verwaltungsaufwand benötigt, noch dazu muss ich auch sagen, ich seh viel öfter die polizei bei mir herumfahren (und nicht mal die kontrollieren mich wegen der hunde), als die waste watcher:(

und nochmals, ICH glaube erst DANN, dass kontrolliert wird, WENN es tatsächlich passiert....und wenn ich dran denk, wie oft der hfs im letzten 3/4 jahre kontrolliert wurde (und das nicht mal mehr mit medienpräsenz), dann kann ich mir shcon vorstellen, wie oft die hundeabgabe kontrolliert wird, nämlich gar nicht:( (und nochmal, für diejenigen, die glauben, dass ich gegen kontrollen bin, NEIN ich bin FÜR kontrollen und am besten wäre es gewesen, diese durchzuführen, bevor wir so schwachsinnige gesetzeserweiterungen bekommen haben, die reine "kontrolle" der leinen und/oder mk-pflicht hätt ausgereicht)

PS: für den hfs ist das kontrollorgan definitiv die polizei, eben wegen der ausweikontrolle;), kann bei der ma60 nachgefragt werden (habe ich ja damals gemacht;))

und noch eines zum thema: ich musste (leider) in den letzten jahren immer wieder die erfahrungen machen, dass selbst personen, die von zT berufswegen eigentlich mit hunden umgehen können sollten (ua ATA, TAs, assistenten, trainer, usw.), definitiv angst hatten im umgang mit meinen hunden (und NEIN ich bin NICHT stolz drauf, bevors jetzt wieder wer falsch auffasst!) und DAS finde ich erschreckend und betrüblich, weil meine beiden wirklich umgänglich sind, immer mit leine UND mk in diesen situationen "gesichert" sind/waren......und da wage ich wirklich zu bezweifeln, dass die waste watcher, von denen die meisten KEINE hundeerfahrung haben, wenn ihnen der bereich auch übertragen wird, damit umgehen können :(
 
Zuletzt bearbeitet:
alsoooo, wir sind noch nie kontrolliert worden; weder hfs noch hundemarke.... :(

obwohl wir doch so schön in dieses klischee fallen... "böser" hund, herrli trainiert mit glatze und ich, das frauli - die tussi :D
 
Du hast recht, man hat in Österreich keine ausweispflicht. In verbindung mit einer straftat jedoch sehr wohl. Wir begleiten die leute, sofern sie in der Nähe wohnen sogar nach hause vor die Wohnungstür. Wird die ausweisleistung verweigert wird die polizei hinzu gezogen.
Im Grunde nehme ich daher an dass die Meldung nur im Zuge einer Amtshandlung Kontrolliert wird. Weil eben, wie du richtig angemerkt hast, sonst keine ausweispflicht besteht!

Ich als Private Person sehe immer wieder ww. Ich achte aber auch darauf und kenn viele. Für normale leut wirkt es natürlich anders, liegt aber daran dass meist in zivil, also garnicht erkennbar, herumgestreift wird.
 
Du hast recht, man hat in Österreich keine ausweispflicht. In verbindung mit einer straftat jedoch sehr wohl. Wir begleiten die leute, sofern sie in der Nähe wohnen sogar nach hause vor die Wohnungstür. Wird die ausweisleistung verweigert wird die polizei hinzu gezogen.
Im Grunde nehme ich daher an dass die Meldung nur im Zuge einer Amtshandlung Kontrolliert wird. Weil eben, wie du richtig angemerkt hast, sonst keine ausweispflicht besteht!

Ich als Private Person sehe immer wieder ww. Ich achte aber auch darauf und kenn viele. Für normale leut wirkt es natürlich anders, liegt aber daran dass meist in zivil, also garnicht erkennbar, herumgestreift wird.

wenn ich ehrlich bin, bewundere ich die leute, die so einen job machen, wirklich, ich könnts nicht, gebe ich zu, weil man sicher oft genug von den leuten angepflaumt (und mehr) wird und eigentlich nichts dafür kann:(

und ich glaube auch nicht, dass ich selber jemals mit einem waste watcher ein problem bekomme, weil ich schon drauf schau, dass ich keinen dreck hinterlasse usw., auch bin ich die letzte, die stunk machen würde, wenn ich ZURECHT eine strafe aufgehalst bekomme (egal ob jetzt wegen falschparken, oder was auch immer), ok unter stress und bei zeitmangel, kanns sein, dass ich herummeckere;)

und ich würde mir auch von den waste watchern wünschen, dass sie mehr präsent sind (auch wenn mans vielleicht wirklich nicht erkennt, das kann ich nicht beurteilen, weil so genau schau ich auch nicht), weil was die leute alles veranstalten, ist oft sagenhaft:mad: (fängt schon bei den bewohnern im oberen stockwerk an, die keine mülltrennung betreiben:mad:)
 
Du hast recht, man hat in Österreich keine ausweispflicht. In verbindung mit einer straftat jedoch sehr wohl. Wir begleiten die leute, sofern sie in der Nähe wohnen sogar nach hause vor die Wohnungstür. Wird die ausweisleistung verweigert wird die polizei hinzu gezogen.
Im Grunde nehme ich daher an dass die Meldung nur im Zuge einer Amtshandlung Kontrolliert wird. Weil eben, wie du richtig angemerkt hast, sonst keine ausweispflicht besteht!

Ich als Private Person sehe immer wieder ww. Ich achte aber auch darauf und kenn viele. Für normale leut wirkt es natürlich anders, liegt aber daran dass meist in zivil, also garnicht erkennbar, herumgestreift wird.
Sorry, aber da nimmst dich leider ein bissl zu wichtig! Eine STRAFTAT ist das sicherlich nicht, maximal ein VERWALTUNGSDELIKT! Und wenns ihr mir wegen sowas bis zur Haustüre folgts, dann zeig ich DICH an wegen Belästigung. Mein Hund ist angemeldet und sie Steuer ist bezahlt, aber warum sollte ich jemanden, der dazu NICHT befugt ist, meinen Ausweis zeigen?!

Kathi (die da auch verweigern würde)
 
ich wurde schon von der polizei angesprochen, warum ich nicht den gehsteig verwende (absenkung nicht ausreichend) sehr freundlich, sehr besorgt und habe genauso freundlich auskunft gegeben.....meinen hund oder den HFS hat aber niemand kontrolliert, obwohl mein hund eindeutig als listenhund erkennbar ist.
mir ist es egal, weil ich hab den ausweis ohnehin immer dabei, es wundert mich nur.
 
Sorry, aber da nimmst dich leider ein bissl zu wichtig! Eine STRAFTAT ist das sicherlich nicht, maximal ein VERWALTUNGSDELIKT! Und wenns ihr mir wegen sowas bis zur Haustüre folgts, dann zeig ich DICH an wegen Belästigung. Mein Hund ist angemeldet und sie Steuer ist bezahlt, aber warum sollte ich jemanden, der dazu NICHT befugt ist, meinen Ausweis zeigen?!

Kathi (die da auch verweigern würde)

Wenn du gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstoßt ist das wohl was?

Wenn diese Leute die Polizei rufen macht das nix, dann haben wir weniger Arbeit diese selbst zu verständigen ;)

Hier noch etwas zu lesen über das Wr. Reinhaltegesetz:

http://www.kontrollamt.wien.at/berichte/2009/lang/04-11-KA-III-48-1-9.pdf
 
Wien ist nicht sauber, Wien ist jetzt sehr dreckig, ( sonst auch)aber nicht vom Hundegackerl, nun das hatte ich diesen Donnerstag ( in der City)wieder einmal festgestellt! Da liegt auf den Strassen und Gehsteigen so viel Mist, da werden die Hunde sowas von dreckig und da wird herumgeredet vom Mist ha was für ein Thema:D
 
Wenn du gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstoßt ist das wohl was?

Wenn diese Leute die Polizei rufen macht das nix, dann haben wir weniger Arbeit diese selbst zu verständigen ;)

Hier noch etwas zu lesen über das Wr. Reinhaltegesetz:

http://www.kontrollamt.wien.at/berichte/2009/lang/04-11-KA-III-48-1-9.pdf

Hmmm....

Lass mich mal überlegen...

§ 6 Abs. 1 Reinhaltegesetz: | Wer entgegen § 2 Abs. 1 Straßen mit öffentlichem Verkehr oder | öffentlich zugängliche Grünflächen verunreinigt, begeht, sofern die | Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte | fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und | ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 000 Euro, im Nichteinbringungsfall | mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Tagen zu bestrafen.
Also ich würd mal sagen eine Verwaltungsübertretung. Und wenn ich Gacki von meinem Hund liegen lass, geht das wohl kaum vor Gericht.

Ich würde dir raten dich zu erkundigen, bevor du große Töne spuckst, die durch nichts haltbar sind.

Kathi (die noch NIE Probleme mit der Polizei hatte, weil sie durchaus einsieht, wenn sie Mist gebaut hat, aber wenn ihr da einer sagt, sie habe eine STRAFTAT begangen, weil sie 20km/h zu schnell gefahren ist, muß sie ihn leider auch fragen, wo er dagegengeknallt ist)
 
Hmmm....

Lass mich mal überlegen...

Also ich würd mal sagen eine Verwaltungsübertretung. Und wenn ich Gacki von meinem Hund liegen lass, geht das wohl kaum vor Gericht.

Ich würde dir raten dich zu erkundigen, bevor du große Töne spuckst, die durch nichts haltbar sind.

Kathi (die noch NIE Probleme mit der Polizei hatte, weil sie durchaus einsieht, wenn sie Mist gebaut hat, aber wenn ihr da einer sagt, sie habe eine STRAFTAT begangen, weil sie 20km/h zu schnell gefahren ist, muß sie ihn leider auch fragen, wo er dagegengeknallt ist)

keine gute Idee - könnte dann durchaus als Beamtenbeleidigung ausgelegt werden
 
Wenn du gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstoßt ist das wohl was?

Wenn diese Leute die Polizei rufen macht das nix, dann haben wir weniger Arbeit diese selbst zu verständigen ;)

Hier noch etwas zu lesen über das Wr. Reinhaltegesetz:

http://www.kontrollamt.wien.at/berichte/2009/lang/04-11-KA-III-48-1-9.pdf

DAS ist aber nun mehr als ein wenig peinlich...

Ich habe absolut nichts gegen die "watcher's", ich wurde einmal höflich gebeten den Hund anzuleinen, er wurde geknuddelt, bekam die Worte: "ja wir wissens, Du bist total lieb und gut erzogen, bei dir wärs nicht notwendig, aber es ist nunmal Gesetz"gesagt....

aber wer andere Menschen kontrolliert und für Fehler zur Verantwortung zieht

sollte mindestens über das Grundwissen verfügen, zwischen einer Straftat und einer Verwaltungsübertretung unterscheiden zu können.....
 
Es gibt bei uns im Landl so viele Gesetze, dass einen schlecht werden kann, und die meisten Gesetze § werden bei der Politik nicht eingehalten, die gehen am Besten mit guten Beispiele voran, aber unsere Altersgruppe, die hatten schon im Kindergarten gelernt, was man darf oder nicht. Trotz allem wurde nicht immer alles so ernst genommen wie heute, denn heute wird gleich mit § herum oder mit Gericht gedroht. Und der ohne Tadel ist, der werfe den ersten Stein.
 
Sorry, aber da nimmst dich leider ein bissl zu wichtig! Eine STRAFTAT ist das sicherlich nicht, maximal ein VERWALTUNGSDELIKT! Und wenns ihr mir wegen sowas bis zur Haustüre folgts, dann zeig ich DICH an wegen Belästigung. Mein Hund ist angemeldet und sie Steuer ist bezahlt, aber warum sollte ich jemanden, der dazu NICHT befugt ist, meinen Ausweis zeigen?!

Kathi (die da auch verweigern würde)

Das wiederum stimmt aber so auch nicht;)

§ 5. (1) Überwachungsorgane sind in Ausübung ihres Dienstes befugt, Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz antreffen, zum Zwecke der Feststellung der Identität anzuhalten und Anzeige zu erstatten. Ist der Sachverhalt hinreichend klar, sind sie anstelle der Erstattung einer Anzeige befugt, mit Organstrafverfügungen gemäß § 50 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 117/2002, Geldstrafen einzuheben oder gemäß § 50 Abs. 2 VStG an Stelle der Einhebung eines Geldbetrages einen zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneten Beleg dem Täter zu übergeben.
(2) Personen, die von Überwachungsorganen angehalten und zur Ausweisleistung aufgefordert werden, sind verpflichtet, dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten.
(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben den nach diesem Gesetz zuständigen Überwachungsorganen über deren Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Überwachungsbefugnis gemäß Abs. 1 im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.



Steht alles im Wiener Reinhaltegesetz
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2007/html/lg2007047.html
 
Wien ist nicht sauber, Wien ist jetzt sehr dreckig, ( sonst auch)aber nicht vom Hundegackerl, nun das hatte ich diesen Donnerstag ( in der City)wieder einmal festgestellt! Da liegt auf den Strassen und Gehsteigen so viel Mist, da werden die Hunde sowas von dreckig und da wird herumgeredet vom Mist ha was für ein Thema:D

Ich (als gelegentliche Wien-Besucherin) finde auch, dass Wien an sich schon dreckig genug ist, da spielt das bissl Hundedreck meist auch keine Rolle mehr, da wird einem alles egal. Naja, in den inneren Verkaufsbezirken wird scho a bissl mehr geputzt, das ist man uns Luxus-Konsumenten nämlich schuldig. Aber in den weniger verkaufsträchtigen Bezirken? Da ist es auch schon egal, ob auch noch ein paar Hunde dazuscheißen, oder?

(Achtung, Ironie!)

Im Ernst: Ich finde zum Beispiel (obwohl selbst Nichtraucher) Rauchen sehr ok, ist Privatsache. Aber warum alle Stengel (oder Stängel?) so asozial überall fallen lassen, wie es grade kommt?
Da gibt es eine lange dreckige Straße in Wien, da kann man echt nur noch beten: Maria Hilf den Glimmstgengerln! Hundekot habe ich dort aber noch keinen gesehen.

Ich glaube auch nicht, dass Hunde (oder gar Kinder) freiwillig über die MariahilferStraße wandern gehen, nur mit Zwang oder mit leeren Versprechungen (Wurst oder symbolische Entsprechung). Dann doch lieber vorm Fernseher sitzen. Und Wien nur von ferne sehen.
 
Hmmm....

Lass mich mal überlegen...

Also ich würd mal sagen eine Verwaltungsübertretung. Und wenn ich Gacki von meinem Hund liegen lass, geht das wohl kaum vor Gericht.

Ich würde dir raten dich zu erkundigen, bevor du große Töne spuckst, die durch nichts haltbar sind.

Kathi (die noch NIE Probleme mit der Polizei hatte, weil sie durchaus einsieht, wenn sie Mist gebaut hat, aber wenn ihr da einer sagt, sie habe eine STRAFTAT begangen, weil sie 20km/h zu schnell gefahren ist, muß sie ihn leider auch fragen, wo er dagegengeknallt ist)

Bevor Du selbst große Töne spuckst, die durch nichts haltbar sind, solltest Du, wenn Du Dich zu Rechtsfragen äußerst, wenigstens wissen, wovon DU schreibst. Ganz einfach ausgedrückt: Jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung, der mit einer Strafe bedroht ist, stellt eine Straftat dar. Der Unterschied liegt lediglich in der Strafverfolgungsbehörde. Das sind natürlich in erster Linie Gerichte, es gibt aber eine große Anzahl von Delikten, die durch Verwaltungsbehörden zu verfolgen sind, wie z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder - im gegebenen Fall - das Wiener Reinhaltegesetz.
 
DAS ist aber nun mehr als ein wenig peinlich...

Ich habe absolut nichts gegen die "watcher's", ich wurde einmal höflich gebeten den Hund anzuleinen, er wurde geknuddelt, bekam die Worte: "ja wir wissens, Du bist total lieb und gut erzogen, bei dir wärs nicht notwendig, aber es ist nunmal Gesetz"gesagt....

aber wer andere Menschen kontrolliert und für Fehler zur Verantwortung zieht

sollte mindestens über das Grundwissen verfügen, zwischen einer Straftat und einer Verwaltungsübertretung unterscheiden zu können.....

Wars ein Hauptberuflicher oder im Gemeindebau?

Ich bin auch so eine die die Hunde gleich knuddelt wenns erlaubt ist :D
 
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