Alae
Super Knochen
und der waste watcher darf ja keinen ausweis kontrollieren, also wird ihm auf der dienststelle die chipnummer ohne meldung bzw registrierung nix nutzen![]()
Wie kommst du auf solch einen Schwachsinn

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und der waste watcher darf ja keinen ausweis kontrollieren, also wird ihm auf der dienststelle die chipnummer ohne meldung bzw registrierung nix nutzen![]()
Wie kommst du auf solch einen Schwachsinn![]()
das wird dann aber teuer...lesegerät und smartphone...![]()
Du hast recht, man hat in Österreich keine ausweispflicht. In verbindung mit einer straftat jedoch sehr wohl. Wir begleiten die leute, sofern sie in der Nähe wohnen sogar nach hause vor die Wohnungstür. Wird die ausweisleistung verweigert wird die polizei hinzu gezogen.
Im Grunde nehme ich daher an dass die Meldung nur im Zuge einer Amtshandlung Kontrolliert wird. Weil eben, wie du richtig angemerkt hast, sonst keine ausweispflicht besteht!
Ich als Private Person sehe immer wieder ww. Ich achte aber auch darauf und kenn viele. Für normale leut wirkt es natürlich anders, liegt aber daran dass meist in zivil, also garnicht erkennbar, herumgestreift wird.
Sorry, aber da nimmst dich leider ein bissl zu wichtig! Eine STRAFTAT ist das sicherlich nicht, maximal ein VERWALTUNGSDELIKT! Und wenns ihr mir wegen sowas bis zur Haustüre folgts, dann zeig ich DICH an wegen Belästigung. Mein Hund ist angemeldet und sie Steuer ist bezahlt, aber warum sollte ich jemanden, der dazu NICHT befugt ist, meinen Ausweis zeigen?!Du hast recht, man hat in Österreich keine ausweispflicht. In verbindung mit einer straftat jedoch sehr wohl. Wir begleiten die leute, sofern sie in der Nähe wohnen sogar nach hause vor die Wohnungstür. Wird die ausweisleistung verweigert wird die polizei hinzu gezogen.
Im Grunde nehme ich daher an dass die Meldung nur im Zuge einer Amtshandlung Kontrolliert wird. Weil eben, wie du richtig angemerkt hast, sonst keine ausweispflicht besteht!
Ich als Private Person sehe immer wieder ww. Ich achte aber auch darauf und kenn viele. Für normale leut wirkt es natürlich anders, liegt aber daran dass meist in zivil, also garnicht erkennbar, herumgestreift wird.
Sorry, aber da nimmst dich leider ein bissl zu wichtig! Eine STRAFTAT ist das sicherlich nicht, maximal ein VERWALTUNGSDELIKT! Und wenns ihr mir wegen sowas bis zur Haustüre folgts, dann zeig ich DICH an wegen Belästigung. Mein Hund ist angemeldet und sie Steuer ist bezahlt, aber warum sollte ich jemanden, der dazu NICHT befugt ist, meinen Ausweis zeigen?!
Kathi (die da auch verweigern würde)
Wenn du gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstoßt ist das wohl was?
Wenn diese Leute die Polizei rufen macht das nix, dann haben wir weniger Arbeit diese selbst zu verständigen
Hier noch etwas zu lesen über das Wr. Reinhaltegesetz:
http://www.kontrollamt.wien.at/berichte/2009/lang/04-11-KA-III-48-1-9.pdf
Also ich würd mal sagen eine Verwaltungsübertretung. Und wenn ich Gacki von meinem Hund liegen lass, geht das wohl kaum vor Gericht.§ 6 Abs. 1 Reinhaltegesetz: | Wer entgegen § 2 Abs. 1 Straßen mit öffentlichem Verkehr oder | öffentlich zugängliche Grünflächen verunreinigt, begeht, sofern die | Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte | fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und | ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 000 Euro, im Nichteinbringungsfall | mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Tagen zu bestrafen.
Hmmm....
Lass mich mal überlegen...
Also ich würd mal sagen eine Verwaltungsübertretung. Und wenn ich Gacki von meinem Hund liegen lass, geht das wohl kaum vor Gericht.
Ich würde dir raten dich zu erkundigen, bevor du große Töne spuckst, die durch nichts haltbar sind.
Kathi (die noch NIE Probleme mit der Polizei hatte, weil sie durchaus einsieht, wenn sie Mist gebaut hat, aber wenn ihr da einer sagt, sie habe eine STRAFTAT begangen, weil sie 20km/h zu schnell gefahren ist, muß sie ihn leider auch fragen, wo er dagegengeknallt ist)
keine gute Idee - könnte dann durchaus als Beamtenbeleidigung ausgelegt werden
Wenn du gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstoßt ist das wohl was?
Wenn diese Leute die Polizei rufen macht das nix, dann haben wir weniger Arbeit diese selbst zu verständigen
Hier noch etwas zu lesen über das Wr. Reinhaltegesetz:
http://www.kontrollamt.wien.at/berichte/2009/lang/04-11-KA-III-48-1-9.pdf
Sorry, aber da nimmst dich leider ein bissl zu wichtig! Eine STRAFTAT ist das sicherlich nicht, maximal ein VERWALTUNGSDELIKT! Und wenns ihr mir wegen sowas bis zur Haustüre folgts, dann zeig ich DICH an wegen Belästigung. Mein Hund ist angemeldet und sie Steuer ist bezahlt, aber warum sollte ich jemanden, der dazu NICHT befugt ist, meinen Ausweis zeigen?!
Kathi (die da auch verweigern würde)
§ 5. (1) Überwachungsorgane sind in Ausübung ihres Dienstes befugt, Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz antreffen, zum Zwecke der Feststellung der Identität anzuhalten und Anzeige zu erstatten. Ist der Sachverhalt hinreichend klar, sind sie anstelle der Erstattung einer Anzeige befugt, mit Organstrafverfügungen gemäß § 50 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 117/2002, Geldstrafen einzuheben oder gemäß § 50 Abs. 2 VStG an Stelle der Einhebung eines Geldbetrages einen zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneten Beleg dem Täter zu übergeben.
(2) Personen, die von Überwachungsorganen angehalten und zur Ausweisleistung aufgefordert werden, sind verpflichtet, dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten.
(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben den nach diesem Gesetz zuständigen Überwachungsorganen über deren Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Überwachungsbefugnis gemäß Abs. 1 im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.
Wien ist nicht sauber, Wien ist jetzt sehr dreckig, ( sonst auch)aber nicht vom Hundegackerl, nun das hatte ich diesen Donnerstag ( in der City)wieder einmal festgestellt! Da liegt auf den Strassen und Gehsteigen so viel Mist, da werden die Hunde sowas von dreckig und da wird herumgeredet vom Mist ha was für ein Thema![]()
Hmmm....
Lass mich mal überlegen...
Also ich würd mal sagen eine Verwaltungsübertretung. Und wenn ich Gacki von meinem Hund liegen lass, geht das wohl kaum vor Gericht.
Ich würde dir raten dich zu erkundigen, bevor du große Töne spuckst, die durch nichts haltbar sind.
Kathi (die noch NIE Probleme mit der Polizei hatte, weil sie durchaus einsieht, wenn sie Mist gebaut hat, aber wenn ihr da einer sagt, sie habe eine STRAFTAT begangen, weil sie 20km/h zu schnell gefahren ist, muß sie ihn leider auch fragen, wo er dagegengeknallt ist)
DAS ist aber nun mehr als ein wenig peinlich...
Ich habe absolut nichts gegen die "watcher's", ich wurde einmal höflich gebeten den Hund anzuleinen, er wurde geknuddelt, bekam die Worte: "ja wir wissens, Du bist total lieb und gut erzogen, bei dir wärs nicht notwendig, aber es ist nunmal Gesetz"gesagt....
aber wer andere Menschen kontrolliert und für Fehler zur Verantwortung zieht
sollte mindestens über das Grundwissen verfügen, zwischen einer Straftat und einer Verwaltungsübertretung unterscheiden zu können.....
Wars ein Hauptberuflicher oder im Gemeindebau?
Ich bin auch so eine die die Hunde gleich knuddelt wenns erlaubt ist![]()