Hallo Hundefreunde,
nachfolgend eine wichtige Aktion der FDP.Macht bitte alle mit, kauft halt 1
Osterei weniger und schickt dafür einen Brief ab.
Ich kann euch den Text auch als mail senden.
Schöne Osterfeiertage wünschen wir euch allen.
Eva + Rudel
----- Original Message -----
From: <kmcd1@t-online.de>
To: <eva.kroll@chihuahua.de>
Sent: Friday, April 13, 2001 9:42 PM
Subject: HERMES - 1. Aktion/ Bundespräsident Johannes Rau
Hallo Leute,
es ist soweit. Das Bundeshundegesetz wurde dem Bundespräsidenten zu
Unterschrift
vorgelegt. Nur die Unterschrift dieses Politikers trennt uns noch von dem
Recht
der Beamten zur Willkür gegenüber den deutschen Hundehaltern, bzw Bürgern,
die
beschuldigt werden, einen gefährlichen Hund zu beherbergen.
Wir haben zusammen mit aktiven Kämpfern aus Berlin ein Protestschreiben
verfasst, daß ich Euch im Anhang übersende. Ich bitte jeden von Euch, unter
seinem eigenen Namen dasselbe, bzw ein ähnliches oder leicht umformuliertes
Schreiben bis spätestens zum 20.04.2001 an Herrn Rau PER NORMALPOST
abzusenden. E-Mails bringen gar nichts, die werden von irgendeinem "Höfling"
im
Vorzimmer mit einem Mausklick gelöscht.
Also, macht bitte alle mit, versendet diesen Aufruf auch bitte per Fax an
alle
Bekannten, Verwandten und Freunde in Eurem Umfeld. Es ist wichtig, daß ein
erstes Zeichen gegen diesen Wahnsinn gesetzt wird. Laßt es ein Oster-Zeichen
für
unsere Vierbeiner werden.
Es grüßt Euch alle sehr herzlich
FDP-Reichelsheim
Werner Klinger
Werner Klinger
Bauernheimer Weg 2, 61203 Reichelsheim
Tel.: 06035-921123, Fax 921124, E-Mail: kmcd1@t-online.de
Herrn Bundespräsident
Johannes Rau - persönlich -
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
13.04.2001
Betr.: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
als Hundehalter sowie als auch interessierter Bürger bin ich entsetzt von
dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz "Zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde", daß
praktisch jedem Bürger, der beschuldigt wird, einen gefährlichen Hund zu
beher- bergen, das im Grundgesetz Art 13 verbriefte Recht der
Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.
Da Politiker öffentlich zur Ächtung von Hundehaltern aufgerufen haben,
Minister Ebenso öffentlich zur Denunziation von Hundehaltern aufgerufen
haben, Ämter angewiesen wurden, in Verdachtsfällen hart durchzugreifen,
werden wesentliche Grundwerte des Deutschen Staates mit diesem Gesetz
angegriffen.
Praktisch jeder Bürger muß zukünftig zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgrund
von Angaben missliebiger Nachbarn mit Hausdurchsuchungen ohne richterlichen
Beschluß rechnen. Über die ersten Übergriffe wurden bereits vereinzelt in
den Medien berichtet.
Mir ist bekannt, daß das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Ihnen demnächst gem. Artikel 82 des Grundgesetzes zur Gegenzeichnung und
Aus-fertigung vorgelegt werden wird.
Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.02.2001
unter dem Aktenzeichen BvR 1444/00 ist festzustellen, daß dieses Gesetz
offensichtlich verfassungswidrig ist.
Ich bitte Sie, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, aus
verfassungsrechtlichen
Bedenken dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen, bis diese Frage im Zuge des
Organ- streits gem. Art. 93 des Grundgesetzes geklärt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Werner M. Klinger
-Betriebswirt-
nachfolgend eine wichtige Aktion der FDP.Macht bitte alle mit, kauft halt 1
Osterei weniger und schickt dafür einen Brief ab.
Ich kann euch den Text auch als mail senden.
Schöne Osterfeiertage wünschen wir euch allen.
Eva + Rudel
----- Original Message -----
From: <kmcd1@t-online.de>
To: <eva.kroll@chihuahua.de>
Sent: Friday, April 13, 2001 9:42 PM
Subject: HERMES - 1. Aktion/ Bundespräsident Johannes Rau
Hallo Leute,
es ist soweit. Das Bundeshundegesetz wurde dem Bundespräsidenten zu
Unterschrift
vorgelegt. Nur die Unterschrift dieses Politikers trennt uns noch von dem
Recht
der Beamten zur Willkür gegenüber den deutschen Hundehaltern, bzw Bürgern,
die
beschuldigt werden, einen gefährlichen Hund zu beherbergen.
Wir haben zusammen mit aktiven Kämpfern aus Berlin ein Protestschreiben
verfasst, daß ich Euch im Anhang übersende. Ich bitte jeden von Euch, unter
seinem eigenen Namen dasselbe, bzw ein ähnliches oder leicht umformuliertes
Schreiben bis spätestens zum 20.04.2001 an Herrn Rau PER NORMALPOST
abzusenden. E-Mails bringen gar nichts, die werden von irgendeinem "Höfling"
im
Vorzimmer mit einem Mausklick gelöscht.
Also, macht bitte alle mit, versendet diesen Aufruf auch bitte per Fax an
alle
Bekannten, Verwandten und Freunde in Eurem Umfeld. Es ist wichtig, daß ein
erstes Zeichen gegen diesen Wahnsinn gesetzt wird. Laßt es ein Oster-Zeichen
für
unsere Vierbeiner werden.
Es grüßt Euch alle sehr herzlich
FDP-Reichelsheim
Werner Klinger
Werner Klinger
Bauernheimer Weg 2, 61203 Reichelsheim
Tel.: 06035-921123, Fax 921124, E-Mail: kmcd1@t-online.de
Herrn Bundespräsident
Johannes Rau - persönlich -
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
13.04.2001
Betr.: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
als Hundehalter sowie als auch interessierter Bürger bin ich entsetzt von
dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz "Zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde", daß
praktisch jedem Bürger, der beschuldigt wird, einen gefährlichen Hund zu
beher- bergen, das im Grundgesetz Art 13 verbriefte Recht der
Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.
Da Politiker öffentlich zur Ächtung von Hundehaltern aufgerufen haben,
Minister Ebenso öffentlich zur Denunziation von Hundehaltern aufgerufen
haben, Ämter angewiesen wurden, in Verdachtsfällen hart durchzugreifen,
werden wesentliche Grundwerte des Deutschen Staates mit diesem Gesetz
angegriffen.
Praktisch jeder Bürger muß zukünftig zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgrund
von Angaben missliebiger Nachbarn mit Hausdurchsuchungen ohne richterlichen
Beschluß rechnen. Über die ersten Übergriffe wurden bereits vereinzelt in
den Medien berichtet.
Mir ist bekannt, daß das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Ihnen demnächst gem. Artikel 82 des Grundgesetzes zur Gegenzeichnung und
Aus-fertigung vorgelegt werden wird.
Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.02.2001
unter dem Aktenzeichen BvR 1444/00 ist festzustellen, daß dieses Gesetz
offensichtlich verfassungswidrig ist.
Ich bitte Sie, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, aus
verfassungsrechtlichen
Bedenken dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen, bis diese Frage im Zuge des
Organ- streits gem. Art. 93 des Grundgesetzes geklärt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Werner M. Klinger
-Betriebswirt-