seit 26.03.2010 auf der Seite der dänischen Botschaft veröffentlicht:
BEVORSTEHENDER GESETZVORSCHLAG ZUR HUNDE- UND TIERHALTUNG Bevorstehender Gesetzesvorschlag zur Hunde- und Tierhaltung tritt voraussichtlich am 01. Juli 2010 in Kraft.
Mit der veränderten Gesetzgebung wird die Haltung und Einfuhr von 13 aufgelisteten Hunderassen verboten. Das Verbot gilt gleichzeitig für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.
Es obliegt dem Halter des Hundes die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Das Gesetz gilt für Hunde, die nach Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft werden. Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen.
Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Der Besitz und die Zucht folgender Hunde sind verboten:
1) Pitbull Terrier.
2) Tosa Inu.
3) Amerikanisch Staffordshire Terrier.
4) Fila Brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanisch Bulldog.
7) Boerboel.
8) Kangal.
9) Centralasiatisch Ovtcharka.
10) Kaukasisch Ovtcharka.
11) Südrussisch Ovtcharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.
Bitte denkt alle nochmal daran, die Unterschriftenliste gegen das Gesetz
noch mehr Unterschriften braucht, damit wir die an die zuständigen Konsulate weiterleiten können.