Borches - Zwangseinschläferung wg Alter?

Nein, Glaskugel hab ich zum Glück keine (und ich hab das "Du" tatsächlich eher im Sinne von "man" gemeint).

Die Oma von meinem Mann kam mit 93Jahren in ein Altenheim und hatte dort noch drei schöne betreute Jahre, weil sie auch geistig noch fit war. Zudem lernte sie in diesem Altenheim noch einen Mann kennen, mit dem sie gemeinsam die restlichen Jahre verbrachte. Ich war fast wöchentlich bei ihr und hatte oft meinen Bullmastiff Rüden dabei, weil sie meine Hunde immer so mochte und mein Hund bei den alten Leuten so beliebt war. Die Leute haben sich dann schon immer gefreut und auf uns gewartet. Da gibt es schöne Bilder, was aber jetzt hier nicht das Thema ist.

Natürlich waren dort tolle Menschen, die Spaß am Leben hatten und die Zeit genossen haben. Aber in diesem Altenheim, was eigentlich auch noch sehr überschaubar, weil nur 3 Etagen, hat man auch wirklich viel Elend gesehen. Deshalb meine Antwort darauf:

Leute gehts in ein Altenheim und schauts wie es alten Leuten geht.

Dass es eben in Altenheime auch sehr viel Elend gibt. Menschen die aus ihren Betten nicht mehr raus kamen und künstlich ernährt werden mussten, weil sie das Essen verweigert haben. Menschen die Schmerzen hatten und abgedunkelt in ihrem Zimmer jahrelang auf den Tod gewartet haben, weil sie eben nicht erlöst wurden.. Deshalb habe ich geschrieben, dass man das den Tieren ersparen kann.

Aber ohne es zu verallgemeinern, sondern darauf bezogen, wenn ein altes Tier schmerzen und keine Lebensqualität mehr hat.

Und ich lese aus diesen Beiträgen, kann mich natürlich täuschen, dass auch der betreuende Tierarzt dies schon vor Monaten gesehen hat, aber die Frau ihren Hund am Leben erhält, nur damit er auf natürliche Weise sterben kann..

Aber genau das finde ich so grausam, wenn es wirklich so ist, weil das nicht mit einem natürlichem Tod sondern mit Elend und Leid verbunden ist, wenn der Hund wie von den Amtstierärzten, Tierärzten und Nachbarn beschrieben, nur noch ein Häufchen Elend ist und unerträgliche Schmerzen hat..

Dann sollte man doch bitte das Tier von seinen Leiden erlösen und nicht am Leben erhalten, nur weil seine Besitzerin sich wünscht, dass ihr Hund auf natürliche Weise stirbt - weil das ein sehr langer und grausamer Tod werden kann..
 
Daß ein völlig fremder ATA, der das Tier noch nie zuvor gesehen hat (und wenn er kommt auch nur eine kurze "Moment-Aufnahme" sieht) plötzlich anordnet, das Tier sei bis zum nächsten Tag einzuschläfern :eek: - für mich wirklich ein NOGO.

Liebe Grüße, Conny

:) Wäre für mich auch so.....

aber wie sieht denn die andere Seite der Medaille aus....?????

Nimm mal an, Du hast ne Nachbarin und bist überzeugt davon, dass der alte Hund leidet.......und nichts passiert......

was machst Du dann? Anzeige? Amtstierarzt?

Ich bin auch der Meinung, dass eine Momentaufnahme von 5 Minuten nicht genügt, dass für das Einschläfern unbedingt noch ein Gutachten hergehört.....aber so was muss, wenn die Umstände es erfordern dann aber auch schnell gehen.....

Hier wird immer wieder geschrieben, dass AT nie schnell genug einschreiten...

Im gegenständlichen Fall liegen 2 Anzeigen vor...einmal vor 1 Jahr, da waren auch die ATAs involviert und Einschläfern war bei dem damals schon alten Hund sichtlich kein Thema....jetzt schon....

und für mich ist die Annahme, dass ein AT gerne einen alten Hund einschläfert, obwohl dieser absolut nicht leidet, schon ein wenig weit hergeholt
 
Aber genau das finde ich so grausam, wenn es wirklich so ist, weil das nicht mit einem natürlichem Tod sondern mit Elend und Leid verbunden ist, wenn der Hund wie von den Amtstierärzten, Tierärzten und Nachbarn beschrieben, nur noch ein Häufchen Elend ist und unerträgliche Schmerzen hat..

Dann sollte man doch bitte das Tier von seinen Leiden erlösen und nicht am Leben erhalten, nur weil seine Besitzerin sich wünscht, dass ihr Hund auf natürliche Weise stirbt - weil das ein sehr langer und grausamer Tod werden kann..

FALLS der Hund tatsächlich nur mehr "ein Häufchen Elend" ist, leidet und Schmerzen hat, sollte man ihn selbstverständlich erlösen.

Nur bin ich mir da eben absolut nicht sicher - die ATA's behauten das, die Halterin sagt, der Hund geht spazieren, frißt, ist einfach "nur" altersschwach. Und in dem einen Link steht, daß eine TÄ, die dem Hund NACH dem "Auftrag zur Einschläferung" untersucht hat, ebenfalls "nur" Altersschwäche und keinen Grund zur Einschläferung gefunden hat. Keine Ahnung, was da jetzt wirklich stimmt und wie's dem Hund tatsächlich geht.

Aber selbst wenn der Hund eingeschläfert werden sollte, ist es doch bitte keine Lösung ihn einfach abzuholen und in fremder Umgebung einschläfern zu lassen oder sein Frauchen dazu zu zwingen. Denn so kommt kein friedliches Abschiednehmen für den Hund zustande. Da müßte man etwas Empathie und Einfühlungsvermögen für das Frauchen aufbringen, sie NICHT unter Druck setzen, sondern in Ruhe mit ihr reden, damit sie die Situation des Tieres erkennen kann, loslassen kann, zur Ruhe kommen kann und der Hund dann in ihrer Anwesenheit in Frieden gehen kann.

:) Wäre für mich auch so.....

aber wie sieht denn die andere Seite der Medaille aus....?????

Nimm mal an, Du hast ne Nachbarin und bist überzeugt davon, dass der alte Hund leidet.......und nichts passiert......

was machst Du dann? Anzeige? Amtstierarzt?

Ich bin auch der Meinung, dass eine Momentaufnahme von 5 Minuten nicht genügt, dass für das Einschläfern unbedingt noch ein Gutachten hergehört.....aber so was muss, wenn die Umstände es erfordern dann aber auch schnell gehen.....

Hier wird immer wieder geschrieben, dass AT nie schnell genug einschreiten...

Im gegenständlichen Fall liegen 2 Anzeigen vor...einmal vor 1 Jahr, da waren auch die ATAs involviert und Einschläfern war bei dem damals schon alten Hund sichtlich kein Thema....jetzt schon....

und für mich ist die Annahme, dass ein AT gerne einen alten Hund einschläfert, obwohl dieser absolut nicht leidet, schon ein wenig weit hergeholt

Nein Tamino, ich würde keine Anzeige erstatten, sondern das Gespräch mit der Nachbarin suchen. Würde ihr sagen, was mir auffällt, ZUHÖREN und mir Ihre Meinung einmal in RUhe anhören, würde ihr auch vermitteln, daß ich die "Gefühlsebene" (also die Angst, dem Tier noch gute Tage zu nehmen, die Trauer um den Verlust des Tieres etc.) verstehen kann etc. Ich würde ihr wahrscheinlich empfehlen doch noch einmal mit dem "TA ihres Vertrauens" Rücksprache zu halten etc.

Wir alle wissen doch, daß es eine verdammt schwere Entscheidung ist, den RICHTIGEN Zeitpunkt zu finden, wann man ein Tier einschläfern lassen sollte. Man will dem Tier keinen "guten Tag" nehmen, mann will auch nicht, daß es leidet und befindet sich selbst in sehr trauriger Verfassung.

Ist man selbst mit dieser Entscheidung tatsächlich überfordert, dann braucht man Verständnis und die Unterstützung von Menschen, denen man vertraut (z.B. eben den TA des Vertrauens) aber ganz sicher keine drohenden Behörden.

Und das Behörden manchmal "sehr schleppend" reagieren, andererseits manchmal aber auch - sagen wir einmal "übereifrig" sind, ist wirklich nichts Neues (soll jetzt auch kein Vorwurf an die Behörden sein, die stehen ja auch oft unter Druck - tun sie zu wenig werden sie kritisiert, tun sie zuviel, kommt ebenfalls Kritik).

Und "wohlmeinende" Leute, die sich gerne "wichtig machen", gerne mal wegen irgend einem Schmarrn Anzeige erstatten, oder meinen ein Tier müsse sofort erlöst werden (obwohl sie in Wirklichkeit keine Ahnung haben) gibt's halt hin und wieder auch. (Als mein Hund Meningitis hatte und wegen der hohen Cortisondosen alle Augenblick "pipi" mußte - aber durch die Erkrankung so geschwächt war, daß er sich gleich vorm Haustor zwischen die nächsten geparkten Autos gehockt hat und es hat "rinnen lassen", gab's auch Leute, die genau "wußten", daß man den Hund doch einschläfern lassen müßte OHNE mich ein einziges Mal zu fragen, wie seine Genesungschancen wären :eek:).

Liebe Grüße, Conny
 
Ich finde es erschreckend, wie viele Menschen, die den Sachverhalt nur durch Medien "kennen" ( besser gesagt : davon irgendetwas gehört haben ) das Vorgehen der Behörden gutheißen und sich sicher sind , dass der Hund eingeschläfert werden sollte.

Wer darf entscheiden, ob und wielange ein Leben lebenswert ist ? Was ist Lebensqualität ? Ist die tatsächlich medizinisch diagnostizierbar ?
 
Ich finde es erschreckend, wie viele Menschen, die den Sachverhalt nur durch Medien "kennen" ( besser gesagt : davon irgendetwas gehört haben ) das Vorgehen der Behörden gutheißen und sich sicher sind , dass der Hund eingeschläfert werden sollte.
Wer darf entscheiden, ob und wielange ein Leben lebenswert ist ? Was ist Lebensqualität ? Ist die tatsächlich medizinisch diagnostizierbar ?

:confused::confused: wer hast das Vorgehen der Behörde kritiklos für gutgeheißen?

Wer ist sich sicher, dass man den Hund einschläfern muss?

Fakt ist, dass 5 Tierärzte der Meinung sind, der Hund gehört erlöst, da er leidet

Fakt ist, dass die HH sagt, der Hund leidet nicht und weiters sagt: sie allein kann beurteilen ob das Tier leidet, denn engmaschig TA-überwacht ist der Hund ja nicht, sie möchte einen natürlichen Tod, sie macht Sterbebegleitung...

Einander widersprechende Informationen und jeder hier zieht seine eigenen Schlüsse....
 
Der überwiegende Teil der Menschen und Tiere auf dieser Erde wird nicht engmaschig, ja noch nicht mal weitmaschig bzw. wird überhaupt nicht medizinisch überwacht wenns ans Sterben geht ..... und davor übrigens auch nicht ....

Und ja es gibt nicht nur im Film Hunde die relativ friedlich einschlafen , allerdings die wenigsten haben die Nerven einen sterbenden Hund im Körbchen liegen zu haben , ich hatte sie bis dato nicht, finde es aber absolut in Ordnung wenn das jemand anders handhabt.

Ich hätte auch alle Hebel in Bewegung gesetzt wenn bei meinem 16-jährigen Yorkie (und der hat echt auf Fremde und sogar auf mich schon recht gruselig gewirkt ;) und ich war auch nicht wöchentlich beim TA-Check, weil was hätte der tun oder sagen sollen was ich nicht selber wusste ?) plötzlich irgendwer an der Tür geläutet hätte um sie zur Zwangseinschläferung abzuholen !

Meiner Meinung nach darf es keine behördlich legitimierte Zwangseuthanasie geben, auch nicht bei Haustieren ...
 
Meiner Meinung nach darf es keine behördlich legitimierte Zwangseuthanasie geben, auch nicht bei Haustieren ...

Sehe ich ganz anders, meiner Meinung muss es die Möglichkeit geben

denn was wird aus dem alten Pferd, schwer untergewichtig, schwer krank, um das sich der Halter nicht kümmert...., wenn es niemanden gibt, der das anzeigt, wenn das Pferd nicht abgenommen und eingeschläfert werden darf.....

und zwar gegen den Willen des Eigentümers, um des Tieres Willen....

(übrigens in Ö, nachdem sich 2 TAs das Tier angesehen haben und unverzüglichen Handlungsbedarf festgestellt haben...von Amtes wegen)

was hätte denn mit dem armen Tier passieren sollen, wenn es diese Möglichkeit nicht gibt???????? Einfach weiter leiden lassen....?
 
Sehe ich ganz anders, meiner Meinung muss es die Möglichkeit geben

denn was wird aus dem alten Pferd, schwer untergewichtig, schwer krank, um das sich der Halter nicht kümmert...., wenn es niemanden gibt, der das anzeigt, wenn das Pferd nicht abgenommen und eingeschläfert werden darf.....

und zwar gegen den Willen des Eigentümers, um des Tieres Willen....

(übrigens in Ö, nachdem sich 2 TAs das Tier angesehen haben und unverzüglichen Handlungsbedarf festgestellt haben...von Amtes wegen)

was hätte denn mit dem armen Tier passieren sollen, wenn es diese Möglichkeit nicht gibt???????? Einfach weiter leiden lassen....?

Wurde mit dem Halter gesprochen ? Ist er verurteilt worden ? Fragen über Fragen .....

Ja natürlich kann man es auch so sehen, dass vor lauter Angst dass das eine oder andere Tier zu lange über Gebühr leiden muss, die Behörde bei jedem alten und oder kranken Tier zuständig wird , spätestens weil ein Nachbar womöglich anonym anzeigt - nur wo fängt es an , wo hört es auf ? die Behörden sind ja sonst nicht so kleinlich und dann schießen sie sich auf einen alten Hund ein, der offenbar nicht so schlecht gehalten wurde, wenn er mittlerweile 17 ist ?
 
Wurde mit dem Halter gesprochen ? Ist er verurteilt worden ? Fragen über Fragen .....

Ja natürlich kann man es auch so sehen, dass vor lauter Angst dass das eine oder andere Tier zu lange über Gebühr leiden muss, die Behörde bei jedem alten und oder kranken Tier zuständig wird , spätestens weil ein Nachbar womöglich anonym anzeigt - nur wo fängt es an , wo hört es auf ? die Behörden sind ja sonst nicht so kleinlich und dann schießen sie sich auf einen alten Hund ein, der offenbar nicht so schlecht gehalten wurde, wenn er mittlerweile 17 ist ?

Indem man alles übertreibt, kann man alles schlecht finden...Unsachlickeit ist kein Argument...

siehe: gutes Futter ist gut für den Hund, zuviel gutes Futter ist schlecht für den Hund

Und ja, mit dem Eigentümer wurde gesprochen, erwiesenermaßen

nicht nur einmal

es war aufmerksamen Nachbarn zu verdanken, dass das leidende Tier erlöst werden konnte...

Menschen, die nicht weggeschaut haben, die nicht nachgegeben haben....

keine Ahnung wie das Urteil aussieht, hat mich nicht interessiert....

nebenbei bemerkt: weder die für diesen Fall zuständige Behörde, noch die ATA, noch die zwei beteiligten TAs fühlen sich für alle alten und kranken Tiere zuständig...

aber für das Tier, dessen Eigentümer NICHT zum Wohle des Tieres gehandelt hat.....
 
aber für das Tier, dessen Eigentümer NICHT zum Wohle des Tieres gehandelt hat.....

Du willst es nicht verstehen .... was genau ist das Wohl des Tieres ? Einmal entwässern okay? zweimal entwässern auch noch okay oder nicht mehr okay zum Wohle des Hundes ? Wie oft darf er husten ? Wie schnell muss er aufstehen ? Wie schnell muss er den Häuserblock schaffen ? Das entscheidet ein Tierarzt ? Ich hätte auch einen Tierarzt gefunden, der meinen Yorkie eingeschläfert hätte als ich ihn mit 12 übernommen habe ;). Kommt dann drauf an auf welchen Tierarzt man trifft, der eine meint unbedingt einschläfern der nächste sagt, da geht noch was ! Lauter Experten oder ?
 
Du willst es nicht verstehen .... was genau ist das Wohl des Tieres ? Einmal entwässern okay? zweimal entwässern auch noch okay oder nicht mehr okay zum Wohle des Hundes ? Wie oft darf er husten ? Wie schnell muss er aufstehen ? Wie schnell muss er den Häuserblock schaffen ? Das entscheidet ein Tierarzt ? Ich hätte auch einen Tierarzt gefunden, der meinen Yorkie eingeschläfert hätte als ich ihn mit 12 übernommen habe ;). Kommt dann drauf an auf welchen Tierarzt man trifft, der eine meint unbedingt einschläfern der nächste sagt, da geht noch was ! Lauter Experten oder ?

Bitte lass doch diese Unsachlichkeit

eine andere Meinung hat absolut nichts mit "nicht verstehen WOLLEN" zu tun...

(nebenbei bemerkt, der Hund um den es ursprünglich geht, sollte keineswegs wg. seines Alters eingeschläfert werden,...)

das Thema ist ein Tier nicht leiden zu lassen...

Wer zusiehtwie ein Tier Schmerzen leidet, wer zusieht wie ein Tier Schmerzen leidet, wer zusieht wie ein Tier z.B. langsam verhungert, weil weder Magen noch Verdauungsorgane mehr richtig arbeiten...

handelt eindeutig nicht zum Wohl des Tieres

Das Thema ist NICHT "Einschläfern wg. Alters"

Und dass es auch unter Fachleuten verschiedene Meinungen gibt, ist ja ganz natürlich

auch Fachleute sind Menschen......
 
Sehe ich ganz anders, meiner Meinung muss es die Möglichkeit geben

denn was wird aus dem alten Pferd, schwer untergewichtig, schwer krank, um das sich der Halter nicht kümmert...., wenn es niemanden gibt, der das anzeigt, wenn das Pferd nicht abgenommen und eingeschläfert werden darf.....

Ich geb's zu, mich gruselts bei dem Gedanken, daß auch in Ö einem Tierhalter sein Tier abgenommen werden kann um es gegen dessen Willen einzuschläfern.

Mir ist klar, daß auch "optimale" Gesetze nicht für jeden Einzelfall immer die beste Lösung sein können. Und natürlich kann es Einzelfälle geben in denen es wichtig ist, daß auch eine Behörde die Einschläferung eines Tieres "anordnen" kann.

Nehmen wir Folgendes frei erfundenes Beispiel an: Ein HH bringt sein Tier in eine Tierpension, weil er sich einer schweren OP unterziehen muß. Dort erkrankt das Tier plötzlich schwer - hat z.B. eine Hirnblutung, fällt dadurch von einem Epi-Anfall in den nächsten, die TÄ stellen fest, daß das Gehirn des Tieres schwerst geschädigt ist und dem Tier nicht mehr geholfen werden kann. Der HH ist aber nicht kontaktierbar, der liegt grad am OP-Tisch und man wird noch viele Stunden lang nicht mit ihm sprechen können. Natürlich wäre es in so einem Fall im Sinne des Tieres (und wahrscheinlich auch der Wunsch des Halters) daß das Tier nicht unnötig leidet, sondern erlöst wird - in diesem Falle eben auf Anordnung des ATA, nachdem man das Einverständnis des Besitzers ja nicht einholen kann.

So ein "Fall" wird aber höchstens "alle heiligen drei Zeiten" einmal passieren.

Viel eher könnte es mMn dann und wann vorkommen, daß irgend jemandem Nachbar's Hund "am Keks geht" - vielleicht weil der zuviel bellt? oder "hundelt"? oder was auch sonst immer. Na und da bietet ein Gesetz das "zwangsweise Abnahme zur Einschläferung" erlaubt, doch "optimale Mißbrauchsvoraussetzungen". Da kann man sich dann doch glatt noch unter dem Deckmäntelchen des Mitleids und des Tierschutzes an den ATA wenden, daß dieser das "Problem löst".

Tja und wenn dann der steinalte Hund vielleicht noch nach einem Spaziergang müde auf der Decke liegt und nicht noch einmal aufstehen will, wenn der ATA kommt? Und insgesamt schon alterentsprechend etwas "zerzaust" ausschaut? Ich will's echt nicht weiterdenken, sonst wird mir schlecht.

Und ich stimme EvaJen in einem Punkt zu. Der Hund um den es in diesem Thread geht war von Welpenalter an bei seiner Besitzerin und ist immerhin 17 Jahre alt. Also liegt schon die Vermutung nahe, daß sie sich gut um ihn gekümmert und ihn gut versorgt hat - sonst gäb's ihn wahrscheinlich schon gar nicht mehr. Und die Tatsache, daß sich bereits vor einem Jahr schon einmal jemand an den ATA gewendet hat, damit dieser Hund eingeschläfert wird, legt halt auch ein bißchen den Verdacht nahe, daß es da jemandem nicht schnell genug gehen kann mit dem "Ende des Hundes".

Liebe Grüße, Conny
 
Wenn mal in unseren Breitengraden das Beispiel Borches Schule macht, dann wünsche ich denen , die jetzt so pro Zwangstötung sind, dass deren Hund wenn mal alt , klapprig, desorientiert, blind, taub, langsam, inkontinent von Behörden zwangsentsorgt wird ! Bewusst provokativ übrigens ! ;)

Mein Yorkie hatte zuletzt nur mehr 3,5 Kilo, und ja mir ist klar dass ein Großteil der Wuffler dann offenbar für Tötung gewesen wäre ... Wehret den Anfängen kann ich da leider nur sagen !
 
Ich geb's zu, mich gruselts bei dem Gedanken, daß auch in Ö einem Tierhalter sein Tier abgenommen werden kann um es gegen dessen Willen einzuschläfern.

Mir ist klar, daß auch "optimale" Gesetze nicht für jeden Einzelfall immer die beste Lösung sein können. Und natürlich kann es Einzelfälle geben in denen es wichtig ist, daß auch eine Behörde die Einschläferung eines Tieres "anordnen" kann.

Nehmen wir Folgendes frei erfundenes Beispiel an: Ein HH bringt sein Tier in eine Tierpension, weil er sich einer schweren OP unterziehen muß. Dort erkrankt das Tier plötzlich schwer - hat z.B. eine Hirnblutung, fällt dadurch von einem Epi-Anfall in den nächsten, die TÄ stellen fest, daß das Gehirn des Tieres schwerst geschädigt ist und dem Tier nicht mehr geholfen werden kann. Der HH ist aber nicht kontaktierbar, der liegt grad am OP-Tisch und man wird noch viele Stunden lang nicht mit ihm sprechen können. Natürlich wäre es in so einem Fall im Sinne des Tieres (und wahrscheinlich auch der Wunsch des Halters) daß das Tier nicht unnötig leidet, sondern erlöst wird - in diesem Falle eben auf Anordnung des ATA, nachdem man das Einverständnis des Besitzers ja nicht einholen kann.

So ein "Fall" wird aber höchstens "alle heiligen drei Zeiten" einmal passieren.

Viel eher könnte es mMn dann und wann vorkommen, daß irgend jemandem Nachbar's Hund "am Keks geht" - vielleicht weil der zuviel bellt? oder "hundelt"? oder was auch sonst immer. Na und da bietet ein Gesetz das "zwangsweise Abnahme zur Einschläferung" erlaubt, doch "optimale Mißbrauchsvoraussetzungen". Da kann man sich dann doch glatt noch unter dem Deckmäntelchen des Mitleids und des Tierschutzes an den ATA wenden, daß dieser das "Problem löst".

Tja und wenn dann der steinalte Hund vielleicht noch nach einem Spaziergang müde auf der Decke liegt und nicht noch einmal aufstehen will, wenn der ATA kommt? Und insgesamt schon alterentsprechend etwas "zerzaust" ausschaut? Ich will's echt nicht weiterdenken, sonst wird mir schlecht.

Und ich stimme EvaJen in einem Punkt zu. Der Hund um den es in diesem Thread geht war von Welpenalter an bei seiner Besitzerin und ist immerhin 17 Jahre alt. Also liegt schon die Vermutung nahe, daß sie sich gut um ihn gekümmert und ihn gut versorgt hat - sonst gäb's ihn wahrscheinlich schon gar nicht mehr. Und die Tatsache, daß sich bereits vor einem Jahr schon einmal jemand an den ATA gewendet hat, damit dieser Hund eingeschläfert wird, legt halt auch ein bißchen den Verdacht nahe, daß es da jemandem nicht schnell genug gehen kann mit dem "Ende des Hundes".

Liebe Grüße, Conny


Der ATA wird einen Hund nicht gleich beim ersten Mal "zwangsabführen" lassen-auch hier wurde ja zuerst mal angeordnet, den Hund beim TA vorzustellen, sogar bei 2 TÄ-und dann wurde von dem Anwalt der Besitzerin noch eine Frist versäumt, trotzdem soll nun ein weiterer TA untersuchen- ich seh da wirklich kein "gewaltsames Entreissen". Und keiner weiß, worum es bei dem Vorfall vor einem Jahr ging, schon um den Hund, aber sichtlich nicht um eine Einschläferung. Wenn ich spekulieren darf-Vernachlässigung?


Und weil man hier immer wieder mal das Selbstverständliche betonen muß: Ich habe keine Ahnung, was da wirklich los ist, so wie alle hier. Ich schreibe hier, wie sich mir aus den wenigen verfügbaren Infos die Lage darstellt-als Wahrscheinlichkeit. Wir alle mutmassen nur...
 
Es gibt ein aktuelles Video von dem Hund: https://drive.google.com/file/d/0B0XxOrEdsEC6WEVBT2dkb0toQ00/view?pli=1

Aber ein Video zeigt auch nur das, was man sehen soll..

Ich habe mir den Film zweimal angesehen und empfinde wirklich Mitleid mit dem Hund..
Auch sehe ich keine Lebensfreude.. Im Gegenteil, der Hund läuft nicht, steht gekrümmt und ihm knicken die Beine hinten weg.. er kann nicht selbstständig fressen und auf der Grünfläche sieht es danach aus, als würde ihm jeder Schritt weh tun und er jeden Moment umfallen..

Die Frau sagt, dass sie ihrem Hund eine Windel anzieht, wenn sie die Wohnung verlässt.. aber wie kann er dann fressen und saufen, wenn sie nicht zu Hause ist?
Der Hund läuft in einer Haltung, die vermuten lässt, dass er schmerzen hat, zudem Probleme auf dem glatten Fußboden.. Sein Kopf ist nur gesenkt, deshalb sehe ich da keinen rüstigen alten Rentner, sondern ein Häufchen Elend.. .

Zudem sieht der Hund total abgemagert aus, obwohl das lange Fell sichtlich aufgebürstet wurde..

Ich bin hin und her gerissen bei dem Film, weil ich einfach das Gefühl habe, dass dieser Hund wirklich leidet.. zudem immer dann die Kamera abschwenkt, wen ich denke, jetzt passiert etwas oder er umfällt..

Deshalb finde ich, dass dieser Hund nicht danach aussieht, als wenn er noch Lebensfreude hätte.. Mir tut er irgendwie unendlich leid.. Aber das ist natürlich nur mein persönliches Empfinden, mein Eindruck, anhand der Berichte und des Films.. Vor Ort kann das vielleicht ganz anders sein, weshalb ich mir auch nie ein Urteil darüber erlauben würde, ob dieser Hund erlöst werden muss oder nicht - aber ich wünsche ihm vom ganzen Herzen, dass er nicht leiden muss und die Leute vor Ort, in seinem Sinne handeln..
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich würde mir aufgrund dieses Videos erstmal kein urteil erlauben. Nur eine Anmerkung: Der Hund geht sicher keine 2 Stunden mehr spazieren, das ist also eine glatte Lüge. Was kann man dann noch glauben?
 
Was ich sehe:
*eine Besitzerin, die sich kümmert
*einen Hund, der beim Trinken und Fressen steht, selber Nahrung und Wasser aufnimmt
*einen Hund der definitiv schecht sieht und wenn er mit der Nase am Boden ist, lange braucht um das Gerochene geistig zu verarbeiten (kenne ich von meinem damaligen alten Hund. Der hat an der Ecke geschnüffelt und ist gefühlte 10 Minuten gestanden und hat ins leere geschaut, manchmal auch vergessen wo er gestanden ist und in welche Richtung er gehen wollte. )
*einen Hund, der schätzungsweise Weihnachten nicht mehr erleben wird.
(ich kann mich aber auch täuschen)

Was ich nicht sehe:
einen Hund der zwangsgefüttert wird, er nur mehr im Liegen fressen und trinken kann
einen Hund, der verwahrlost, ungepfelgt etc. ist
einen Hund, der teilnahmslos ist.

Dass er gekrümmt geht und steht: ja die Knochen sind alt, Ob er Schmerzen hat, hängt von den Medis ab, das kann ich aus der Körperhaltung nicht sehen. Denn auch ohne Schmerzen deformieren die Gelenke, die Muskeln sind nicht mehr da....

Ich denke, wenn man den Druck von der Frau nimmt, kann sie die Verteidigungspositon aufgeben und in Ruhe die letzten Tage, Wochen mit dem Hund verbringen. Sollen sie ihr wöchentlich einen TA zum Check in die Wohnung schicken. Auch gut. Aber nicht bevormundend, sondern begleitend. Besonders, wenn angeblich die Medis nicht ausreichen, wir sie sicher eine andere Therapie annehmen.

" Stunden spazieren gehen: es hat ja niemand gesagt, dass die 2 Stunden am Stück gegangen werden. 10 x 12 Minuten sind auch 2 Stunden.

Ich denke bei dem Hund an Joopie Heesters. Den haben sie in dem Zustand noch ans Klavier gebunden, damit er nicht umfällt, ihn mit dem Klavier ins Studio geschoben (irgendeine Geburtstagsshow) etc..... Also so lange der Hund nicht vom Maxim zu singen anfängt, ist es eh in Ordnung!

Edit: seine sichtbare Lebensfreude waren die 3 Min Auftritt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich geb's zu, mich gruselts bei dem Gedanken, daß auch in Ö einem Tierhalter sein Tier abgenommen werden kann um es gegen dessen Willen einzuschläfern.

Mir ist klar, daß auch "optimale" Gesetze nicht für jeden Einzelfall immer die beste Lösung sein können. Und natürlich kann es Einzelfälle geben in denen es wichtig ist, daß auch eine Behörde die Einschläferung eines Tieres "anordnen" kann.



Liebe Grüße, Conny


:)Ich denke, da gibt es ein grundlegendes Missverständnis....i.S. Gesetz.....

Es ist nämlich genau das Gesetz, das greift, wenn es um die Abnahme von Tieren geht, z.B. in jedem Fall von animal hoarding....., von sonstiger Vernachlässigung etc etc

Wie oft hab ich hier schon gelesen: aber da muss doch der ATA was tun, aber der muss man doch die Tiere abnehmen.....

da sind alle sehr froh, dass es die gesetzliche Möglichkeit gibt, einem HH sein Tier gegen seinen Willen abzunehmen....

Würde es ein derartiges Gesetz nicht geben, könnte man selbst das gequälteste Tier einem Tierhalter nicht gesetzlich sanktioniert abnehmen,

hieße, es würde absolut keine Möglichkeit geben, schlecht gehaltene Tiere in Sicherheit zu bringen.....

hieße auch, dass Tiere aus solchen Fällen, die nicht mehr zu retten sind, die leiden, nicht eingeschläfert werden dürfen....

darum habe ich geschrieben: Das Gesetz ist - für mich - grundlegend wichtig und richtig...
 
O.k., danke für die Erklärung.

Ich seh's halt so: Selbstverständlich muß es eine gesetzliche Regelung geben, die es ermöglicht gequälten Tieren zu helfen - NOTFALLS auch indem man sie dem Halter abnimmt (ist für mich allerdings die letzte Möglichkeit, wenn Beratung bzw. das Hinweisen auf Bedürfnisse des Tieres /Notwendigkeiten /gesetzliche Regelungen nicht greift)

Allerdings würde ich persönlich mir halt wünschen, daß vorsätzliche Tierquälerei (hab grad mit ziemlichem Entsetzen das hier gelesen http://salzburg.orf.at/news/stories/2674659/ ) nicht als "Kavaliersdelikt" behandelt (wie es eigentlich ja sehr oft geschieht), sondern wirklich geahndet wird. Tiere zu mißhandeln, auszusetzen oder gar aus "jux" zu töten darf nicht sein und dafür gibt es ein Tierschutzgesetz.

Aber hier geht es doch um etwas ganz anderes. Hier geht es doch um eine Frau, die sich um ihren Hund kümmert, die ihm ein ganzes Hundeleben lang ein gutes Zuhause gegeben hat. Sollte sie jetzt wirklich den Zeitpunkt übersehen, wo es Zeit ist den Hund "gehen zu lassen", wäre mMn doch der Einsatz eines ATA (wenn überhaupt) in einer "aufklärenden, unterstützenden" Form angebracht, aber doch keine Drohung mit "Abnahme zur Einschläferung". Man muß doch bitte unterscheiden können, ob jemand aus "Jux und Tollerei" ein Tier quält oder ob jemand vielleicht tatsächlich mit einer schweren Entscheidung überfordert ist. Das sind doch zwei völlig verschiedene "paar Schuhe" - und erfordern selbstverständlich ein unterschiedliches Vorgehen.

Liebe Grüße, Conny
 
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