BH - andere Person als Hundebesitzer

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Lena51

Guest
Hallo

wir haben seit ca dreiviertel Jahr einen Hund, der auf meine Mutter gemeldet ist. Nun möchte ich in Zukunft die BH machen. Nun habe ich zwei wichtige Fragen:

gilt die Steuerbefreiung (30 statt 60 Euro) auch dann, wenn jemand anderes als der HH die BH macht?

wie schaut es mit dem Sachkundenachweis aus. In Graz muss man den ja als HH machen. Muss ich für die BH den gleichen Sachkundenachweis machen oder ist das ein anderer?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
 
Sporthundeprüfungen (wie eben z.B. die BH im ÖGV) können auch von anderen Personen als dem Hundebesitzer gemacht werden.

Ob die Gemeinde das anerkennt, ist Sache ebendieser. Unserer Gemeinde ist das egal, wer die Prüfung macht. Meine Hunde sind auf meinen Vater gemeldet, Prüfungen hab bisher ich alle gemacht. Vergünstigung gab´s trotzdem.

Sachkundenachweis für die BH ist normalerweise ein anderer als der gesetzlich geforderte (zumindest in Nö ist das jedenfalls so). Manchmal wird der für die BH aber anerkannt.
Denke am Besten ist Du fragst bei Deiner Gemeinde nach.
 
Hy,

je nachdem in welcher Gemeinde zu wohnst, gibt es die 50% Erlass bei erfolgreicher BH bzw. (mehrheitlich!) erst bei BGH1 Prüfung.

In unserer Gemeinde war es unerheblich, WER die Prüfung mit dem Hund machte, sondern es gibt darum das Leistungsheft des Hundes vorzulegen.

Sachkunde laut Hundeverordnung ist nicht die Sachkunde des ÖGV. Der ÖGV anerkennt diesen nämlich nicht, zumindest mussten alle Hundeneulinge, welche den gesetzlichen Sachkundenachweis hatten, den prüfungsinternen Sachkundenachweis absolvieren.

Der Hund kann allerdings erst mit 1 Jahr zu BH Prüfung antreten.

Du schreibst, dass ihr den Hund seit 3/4 Jahr habt, habt ihr die Sachkunde schon abgelegt? Wenn ja eilt es! Ach und diesen muss man auch nur ablegen, wenn man die letzten 3 (0der 5?) Jahre durchgehend keinen Hund oder noch nie einen Hund hatte.

Lg Alex
 
Hallo!

Danke für eure Antworten. Ich komme aus Graz und da ist es ab BH. Er ist übrigens schon 4 Jahre alt.
Sachkunde hat meine Mutter abgelegt, da auf ihren Namen auch der Hund gemeldet ist. Daher mussten wir auch keine 120 Euro zahlen. Ich hab ihn nicht gemacht, aber wenn die Sachkunde bei der BH anders ist, dann passt es auch. Dachte vielleicht, dass meine Hundeschule den nicht anbietet, weil eh jeder die Sachkunde haben muss.
So ist es bei uns beschrieben:

"
Unter Hunde mit Ausbildung sind Hunde, mit denen ein Begleithundekurs, BGH I oder II oder ein anderer übergeordneter Kurs erfolgreich absolviert wurde, zu verstehen."
 
Der behördliche Sachkundenachweis wird sehr wohl für die BH Prüfung anerkannt - siehe ÖPO 2011, S. 13, Allgemeine Bestimmungen:

Zugelassen sind Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie den Sachkundenachweisvortrag
eines dem ÖKV angehörenden Mitgliedsvereines besucht haben, oder die den behördlichen
Sachkundenachweis vorlegen.

Anscheinend hat sich das noch nicht überall herumgesprochen
 
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