Bestimmt die Hundegröße die Hundesteuer?

Bettinusdan

Super Knochen
Frage: ich zahle für meinen Idefix (Spitz-Terrier-Mix) seit Jahren immer 20€ Hundesteuer/Jahr.
Seit heuer auch das erste Mal für Rebecca (Boxer).

Gestern hab ich die Rechnung der Gemeinde bekommen und ich zahle für Idefix weiterhin 20€, für Rebecca aber 23€!

Zugegeben ist nicht die Welt, aber ich dachte eigentlich, dass ma für alle Hunde gleich viel zahlt (das neue Gesetz mal ausgenommen)?

Wisst ihr da was?
Möcht mich vorher nur erkundigen, bevor ich bei der Gemeinde anrufe, ob das üblich ist oder nicht.
 
Hundesteuer ist Gemeindesache. In den meisten Gemeinden ist es so, dass du für den zweiten/dritten etc. Hund jeweils mehr zahlst als für den ersten. Ist aber unabhängig von der Größe.
lg
 
aha, das heißt, wenn Idefix ab März offizieller Therapiehund ist und keine steuern mehr zahlt, dann zahl ich für die Rebecca nur mehr 20€?

oder ist sie weiterhin der "zweite" Hund?
 
wie schon von leopold geschrieben, ist das gemeindeangelegenheit und wird unterschiedlich gehandhabt. daher am besten auf deinem zuständigen gemeindeamt nachfragen
 
Denke auch, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann.

Bei uns hier ist es sicher nicht größenabhängig - hab für meinen Kampfspaniel genau das selbe bezahlt wie für den Großen jetzt.
Wobei es bei uns zusätzlich das Zuckerl gibt, dass man weniger zahlt, wenn der Hund eine BGH-Prüfung hat.
 
Ich bild mir ein, ich hätte voriges Jahr 82.- gezahlt, heuer hab ich 80.- zahlen müssen, für 2 Hunde, Westie und Podenco jeweils 40.- also in St.Pölten ists sicher nicht Größenabhängig. :D
Reicht mir aber eh, wenn man bedenkt, Mank ist grad ein paar Km weg und man zahlt dort nur die Hälfte. :rolleyes:
 
Hallo ins NÖ sollte es gem. NÖ Hundeababegesetz so sein:

§1 Abs2 NÖ Hundeabgabegesetz bestimmt, dass die Gemeinde berechtigt ist mittels Verordnung für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe einzuheben. D.h. es ist in jeder Gemeinde unterschiedlich und es muss eine Verordnung des Gemeinderates geben die die Hundeabgabe regelt.
Weiters steht in §1 Abs3 NÖ Hundeabgabegesetz:
"Der Gemeinderat hat in der Verordnung die Höhe der Hundeabgabe festzusetzen und zu bestimmen, od die Hundeabgabe für alle Hunde oder nur für Hunde, die nicht als Nutzhunde gelten, eingehoben wird"
Lt. dieser Passage hat die Gemeinde kein Wahlrecht für die Einhebung unterschiedlicher Hundeabgaben aufgrund der Größe des Hundes. Sie darf entweder für alle Hunde das Gleiche einheben, oder Nutzhunde und Nichtnutzhunde trennen, wobei nach §2 des selben Gesetzes für Nichtnutzhunde das 2- fache einzuheben ist. Neu kommt hier ab 1.1.2010, dass für Kampfhunde das 10- fache einzuheben ist.
Nach §2 gibt es noch die Möglichkeit die Hundeabgabe bei Nutzhunden zu staffeln, wenn ein Hundehalter mehr als einen Nutzhund hat.

D.h. Nichtnutzhunde zahlen in einer Gemeinde derzeit entweder das Gleiche wie Nutzhunde (€ 6,54), oder mindestens das Doppelte, wobei bei Nichtnutzhunden nicht aufgrund der Größe unterschieden werden darf.

LG
;)
CG
 
okay, danke war sehr aufschlußreich!

Aber was genau versteht man unter "nutzhunde"?

fällt der nicht auch der Therapiehund rein?

da weiß ich nämlich zu 1000%, dass man für den gar nicht zahlen muss (hab sogar schon auf der gemeinde gefragt)!
 
wenn du in wien gemeldet bist gibts nur die ausnahme blindenhund oder???
therapiehunde etc. müssen schon steuer zahlen.
nur mit dem wiener führschein gibts eine einmalige steurbefreiung.
aber ich lass mich auch gerne aufklären
was aber in wien gilt ist dass der erste hund 43,60 Euro kostet der zweite aber deutlich mehr.
 
Hallo ins NÖ sollte es gem. NÖ Hundeababegesetz so sein:

§1 Abs2 NÖ Hundeabgabegesetz bestimmt, dass die Gemeinde berechtigt ist mittels Verordnung für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe einzuheben. D.h. es ist in jeder Gemeinde unterschiedlich und es muss eine Verordnung des Gemeinderates geben die die Hundeabgabe regelt.
Weiters steht in §1 Abs3 NÖ Hundeabgabegesetz:
"Der Gemeinderat hat in der Verordnung die Höhe der Hundeabgabe festzusetzen und zu bestimmen, od die Hundeabgabe für alle Hunde oder nur für Hunde, die nicht als Nutzhunde gelten, eingehoben wird"
Lt. dieser Passage hat die Gemeinde kein Wahlrecht für die Einhebung unterschiedlicher Hundeabgaben aufgrund der Größe des Hundes. Sie darf entweder für alle Hunde das Gleiche einheben, oder Nutzhunde und Nichtnutzhunde trennen, wobei nach §2 des selben Gesetzes für Nichtnutzhunde das 2- fache einzuheben ist. Neu kommt hier ab 1.1.2010, dass für Kampfhunde das 10- fache einzuheben ist.
Nach §2 gibt es noch die Möglichkeit die Hundeabgabe bei Nutzhunden zu staffeln, wenn ein Hundehalter mehr als einen Nutzhund hat.

D.h. Nichtnutzhunde zahlen in einer Gemeinde derzeit entweder das Gleiche wie Nutzhunde (€ 6,54), oder mindestens das Doppelte, wobei bei Nichtnutzhunden nicht aufgrund der Größe unterschieden werden darf.

LG
;)
CG
.... und weil wir grad dabei sind, für einen Pit, Staff..... könnens dann das 10 fache der Nutzhundesteuer verlangen, also max. 65,40 oder das 10 fache von z.B. bei uns 40.- also 400.- ?
Das ist mir nämlich nicht ganz klar. Auf Anruf gibts wie immer ein- wir wissen noch von nix. :rolleyes:
 
okay, danke war sehr aufschlußreich!

Aber was genau versteht man unter "nutzhunde"?

fällt der nicht auch der Therapiehund rein?

da weiß ich nämlich zu 1000%, dass man für den gar nicht zahlen muss (hab sogar schon auf der gemeinde gefragt)!

Ist in §3 Hundeabgabegesetz normiert:

"
Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden. Insbesondere gelten als Nutzhunde:

a)
Hunde, die zur Bewachung von einzelstehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 m entfernt sind, sowie von Warenvorräten oder Binnenschiffen notwendig sind;


b)
Hunde, die zum Fortbewegen eines zum Betrieb eines Gewerbes unentbehrlichen Fahrzeuges notwendig sind (Zughunde);


c)
Hunde, die von zugelassenen Bewachungsunternehmungen oder berufsmäßigen Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes verwendet werden;


d)
Hunde, die von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern nach entsprechender Abrichtung für ihre Berufsarbeit benötigt werden;


e)
Hunde, die zur Bewachung von Herden benötigt werden, in der erforderlichen Anzahl;


f)
Diensthunde der beeideten und bestätigten Jagdaufseher, Waldaufseher und Flurhüter;


g)
Melde- und Sanitätshunde, Schutz- und Fährtenhunde, die die für diese Hunde vorgeschriebene Prüfung mit Erfolg abgelegt haben und ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden;


h)
Diensthunde der Bundespolizei und Zollaufsicht, sowie des Bundesheeres, deren Unterhaltskosten im wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden;


i)
Hunde, die von öffentlich angestellten Nachtwächtern, Waldaufsehern und Flurhütern gehalten werden, soferne die Hunde nach dem Gutachten der vorgesetzten Dienstbehörde zum Dienst notwendig sind;


j)
Hunde, die in Strafvollzugsanstalten für den Wachdienst verwendet werden;


k)
Hunde, die an wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;


l)
Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen zur vorübergehenden Verwahrung untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;


m)
Hunde, die zum Führen von Blinden verwendet werden (Blindenführerhunde);


n)
Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe Tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind."

LG
;)
 
.... und weil wir grad dabei sind, für einen Pit, Staff..... könnens dann das 10 fache der Nutzhundesteuer verlangen, also max. 65,40 oder das 10 fache von z.B. bei uns 40.- also 400.- ?
Das ist mir nämlich nicht ganz klar. Auf Anruf gibts wie immer ein- wir wissen noch von nix. :rolleyes:

Ist eine Ermessensentscheidung der Gemeinde, was soviel heißt wie; sie können verlangen was sie wollen, es muss mindestens das doppelte, bzw. das 10- fache von € 6,54 sein, kann aber auch mehr sein.
Frei nach dem Motto, "Darfs ein bisserl mehr sein!"

;)
 
Ist eine Ermessensentscheidung der Gemeinde, was soviel heißt wie; sie können verlangen was sie wollen, es muss mindestens das doppelte, bzw. das 10- fache von € 6,54 sein, kann aber auch mehr sein.
Frei nach dem Motto, "Darfs ein bisserl mehr sein!"

;)

Also doch, danke, hatte da nämlich gestern ein Gespräch mit Hundehaltern die meinten es wären max. 65.40
 
D.h. Nichtnutzhunde zahlen in einer Gemeinde derzeit entweder das Gleiche wie Nutzhunde (€ 6,54), oder mindestens das Doppelte, wobei bei Nichtnutzhunden nicht aufgrund der Größe unterschieden werden darf.

In Pölten zahlt man normalerweise 40 Euro (egal wie groß der Hund ist) und ich glaub 7,50 für Nutzhunde bzw. für Hunde die eine BGH abgelegt haben.
Ist also deutlich also für Nichtnutzhunde mehr als das Doppelte.


Reicht mir aber eh, wenn man bedenkt, Mank ist grad ein paar Km weg und man zahlt dort nur die Hälfte. :rolleyes:

Stimmt, auch in Herzogenburg zahlt man nur ca. 17 Euro...:(
 
In Pölten zahlt man normalerweise 40 Euro (egal wie groß der Hund ist) und ich glaub 7,50 für Nutzhunde bzw. für Hunde die eine BGH abgelegt haben.
Ist also deutlich also für Nichtnutzhunde mehr als das Doppelte.

Dann ist die Verordnung verfassungswidrig.

Für Nutzhunde (Hunde nach §3 Hundeabgabegesetz) dürfen nicht mehr als € 6,54 pro Jahr eingehoben werden.
Eine Differenzierung zwischen Hunden die eine BGH haben und anderen Hunden ist nach Hundeabgabegesetz nicht zulässig.

;)
 
Dann ist die Verordnung verfassungswidrig.

Für Nutzhunde (Hunde nach §3 Hundeabgabegesetz) dürfen nicht mehr als € 6,54 pro Jahr eingehoben werden.
Eine Differenzierung zwischen Hunden die eine BGH haben und anderen Hunden ist nach Hundeabgabegesetz nicht zulässig.

;)

Dass es eh nur 6,54 wären? Aber wieso würd ich dann auf 7,50 kommen....*malnachschauenmuss*

Na, ich weiss ja nicht als was die Vergünstigung bei abgelegter BGH-Prüfung deklariert wird. Vielleicht fällt hund dann unter Nutzhund.

Oder es ist einfach so eine Vergünstigung....gibt´s nicht in Wien auch sowas, dass man für ein Jahr keine Hundesteuer zahlt, wenn man eine bestimmte Ausbildung mit Wuffl macht?

Mir ist´s jedenfalls lieber, dass ich 6,54 (oder 7,50) zahle, als 40 Euro...;)
 
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