Beschaffenheit des Bringholzes

ftc65

Profi Knochen
Hallo,

eine Frage an die Hundesportler zum Bringholz. Muß das Bringholz bei der Prüfung (ÖKV/BGH2) komplett holzig sein, oder darf der Mittelteil auch mit zähneschonenderen Material überzogen sein ?

lg,

Martin
 
BGH steht in der Prüfungsordnung ein dem Hundeführer gehörendes Bringholz (wenn mich nicht alles täuscht darfst in der BGH aus die mit einem anderen Mittelsteg verwenden) nur die schnürdeln oder so müssen weg...
 
Ab der BGH2 dürfen nur mehr Bringhölzer verwendet werden die am Platz schon liegen und der Prüfungsordnung entsprechen, also auch keine vom eigenen Hundeführer.
 
Ab der BGH2 dürfen nur mehr Bringhölzer verwendet werden die am Platz schon liegen und der Prüfungsordnung entsprechen, also auch keine vom eigenen Hundeführer.

Aus der BGH2:

5. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
a) Hörzeichen: „Bring“, „Aus“, „Fuß“
b) Ausführung: Aus der Grundstellung wirft der HF ein dem HF gehörendes Bringholz etwa 10 Schritte
weit weg. Das HZ „Bring“ darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt.

Daraus schliesse ich, daß der HF sein Bringholz wohl selbst mitnehmen darf. Eine exakte Beschreibung des Bringholzes habe ich aber nicht gefunden.
 
Das stimmt schon, aber dann würde der Platz so aussehen, als ob nur Bringhölzer herumliegen würden. Darum gibt es ja auch drei Bringhölzer und zwar das 650, 1000 und das 2000 die dann auf einen Ständer liegen und dann genommen werden müssen, damit jeder die gleiche Chance hat bei der Prüfung, sonst würde jeder mit irgendeinem Gegenstand daher kommen der von ihm selber ist.
 
Ab der BGH2 dürfen nur mehr Bringhölzer verwendet werden die am Platz schon liegen und der Prüfungsordnung entsprechen, also auch keine vom eigenen Hundeführer.
Das ist nicht richtig . Wenn ich auf dem Platz trainiere , liegt mein eigenes Bringholz , auch auf dem Platz ;)
also ICH hab immer MEINES verwendet....
Ich auch , will ja nicht , das mein Hund vielleicht krank wird dadurch .

http://www.oekv.at/downloads/OPO-2003-version21mit280104.pdf

ein dem HUNDEFÜHRER gehörendes Bringholz.....also nix mit muss am Platz liegen
Wenn man zur Prüfung antritt , liegt es ja am Platz . Glaube nicht , ob jemals wer gefragt wurde , ob dies sein eigenes ist .

Das stimmt schon, aber dann würde der Platz so aussehen, als ob nur Bringhölzer herumliegen würden. Darum gibt es ja auch drei Bringhölzer und zwar das 650, 1000 und das 2000 die dann auf einen Ständer liegen und dann genommen werden müssen, damit jeder die gleiche Chance hat bei der Prüfung, sonst würde jeder mit irgendeinem Gegenstand daher kommen der von ihm selber ist.
Es gibt eine Vorschrift , wegen dem Gewicht , was ein Bringholz haben muß . Je nach Leistungsstufe .
Hat ein Hund , apportieren richtig gelernt , dann ist es vollkommen egal , wie der Gegenstand beschaffen ist . Er apportiert , ohne wenn und aber .

LG . Josef
 
Nachdem es BringHOLZ heißt, darf der Mittelsteg wohl nicht anders beschaffen sein. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter das duldet.

Zu den eigenen Bringhölzern: Bei der BgH3 wurde schon einige male auf Turnieren vom Richter bestimmt, dass die Vereinshölzer verwendet werden müssen und nicht die eigenen. Ist also Richterentscheid!
 
Nachdem es BringHOLZ heißt, darf der Mittelsteg wohl nicht anders beschaffen sein. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter das duldet.

Ein Richter muß sich nach der PO orientieren und objektiv beurteilen. Da stellt sich nicht die Frage ob er das "duldet".

Der Mittelsteg wäre ja sowieso aus Holz, nur mit zähneschonenden, weicheren Material überzogen.

Daß das Bringholz aus Holz und sonst aus nichts bestehen darf, müsste doch eigentlich in der PO aufscheinen. Dann wären geschraubte Bringhölzer ja auch verboten.
 
Also um ehrlich zu sein bin ich mir da nicht so sicher ob das ein LR erlaubt. Ich glaube mal in der LR-Ordnung gelesen zu haben wie das Bringhols beschaffen sein soll. Manche überziehen ja das Bringholz mit Fell um es interressanter zu machen, und das ist ja definitiv nicht erlaubt. Es ist ja auch nicht erlaubt beim metallenen Bringholz einen Überzug zu geben.

Ich an deiner Stelle würde mir zwei Bringhölzer kaufen. Eins für den normalen Gebrauch und eins für die Prüfung. Das für den normalen Gebrauch kann du ja überziehen mit irgendwas.
 
Das mit den Gewichten ist nur für die Öpo Hunde-wie soll ein Pappilon oder ein Yorkie ein 650 g Bringholz apportieren ? Ich selbst verwende immer mein eigenes Bringholz,auch bei Turnieren. Ich nleg es am Anfang der Prüfung auf den Ständer und nehme es am Ende wieder mit.LG Susi
 
Nachdem es BringHOLZ heißt, darf der Mittelsteg wohl nicht anders beschaffen sein. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter das duldet.

Zu den eigenen Bringhölzern: Bei der BgH3 wurde schon einige male auf Turnieren vom Richter bestimmt, dass die Vereinshölzer verwendet werden müssen und nicht die eigenen. Ist also Richterentscheid!


Bei der BgH 2 und BgH 3 ist es durchaus nicht Richterentscheid, ob ein eigenes Bringholz verwendet werden darf. In der Prüfungsordnung steht nun einmal "Ein dem Hundeführer gehörendes Bringholz".
Leider sind aber einige Richter so präpotent, dass sie das ignorieren (schon öfters bei OÖ Landesmeisterschaften passiert).
So was sollte aber dann beim Ausbildungsreferenten der Verbandskörperschaft oder bei Robert Markschläger gemeldet werden, damit die Richter bei den Richtertagungen darauf aufmerksam gemacht werden.

Normalerweise muss der Mittelteil auch aus Holz sein, es gibt aber Richter, die es bei OG Prüfungung nicht so genau nehmen. Ist wie gesagt aber richterabhägig.
 
Bei einer BGH Prüfung treten immer zwei bis 3 Hundeführer (samt Hund) als "Gruppe" an. Für die Bringhölzer steht (in der Regel) ein Ständer zur Verfügung auf dem das (Hunde-)eigene Bringholz abgelegt und dann bei Bedarf abgeholt wird.

Auf dem Platz kugeln dann sicher keine Bringhölzer herum.

lg.Feline
 
Das stimmt schon, aber dann würde der Platz so aussehen, als ob nur Bringhölzer herumliegen würden. Darum gibt es ja auch drei Bringhölzer und zwar das 650, 1000 und das 2000 die dann auf einen Ständer liegen und dann genommen werden müssen, damit jeder die gleiche Chance hat bei der Prüfung, sonst würde jeder mit irgendeinem Gegenstand daher kommen der von ihm selber ist.

Du redest von gleicher Chance bei einer BGH Prüfung und erwähnst Bringhölzer aus dem ÖPO A-B-C Sport?
Welche gleiche Chance, wenn ein Dackel oder Zwergpudel das gleiche Bringholz verwenden müsste, wie ein Border Collie oder Schäfer bei der BGH Prüfung?

Das Posting von Edith H. ist absolut korrekt, du verwendest bei BGH Prüfungen dein eigenes Bringholz - ich habe auch schon gesehen, dass das Lind-Bringholz bei einer BGH Prüfung erlaubt war. Das hängt dann aber wohl vom Richter ab.

LG
Uni
 
Ja wie schon gesagt, ich kann nur von meiner eigenen Erfahrung sprechen und da waren einige Richter, die in der 3er die eigenen nicht erlaubten. Ich fang sicher net zum diskutieren an, zumal es meinem Hund wurscht ist.

In der BgH darf das Bringholz sehr wohl dem Hund angepasst sein. Es gibt auch glaub ich keine Gewichtsordnung wie in der ÖPO
 
Wia haben sogar auf der BGH-staatsm. die eigenen verwendet;)
aber ich denke nicht, das überzogene bringhölzer gern gesehen/geduldet oder sonstwas werden......
vl. bei einen richter der alle augen samt hühneraugen zudrückt
 
Wia haben sogar auf der BGH-staatsm. die eigenen verwendet;)
aber ich denke nicht, das überzogene bringhölzer gern gesehen/geduldet oder sonstwas werden......
vl. bei einen richter der alle augen samt hühneraugen zudrückt

Zu dieser Sorte Richter gehört der Richter, bei dem mit einem Lind-Bringholz gearbeitet werden durfte, bestimmt nicht.
Da wird absolut gar nichts zugedrückt. ;)
 
Oben