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Ab der BGH2 dürfen nur mehr Bringhölzer verwendet werden die am Platz schon liegen und der Prüfungsordnung entsprechen, also auch keine vom eigenen Hundeführer.
Das ist nicht richtig . Wenn ich auf dem Platz trainiere , liegt mein eigenes Bringholz , auch auf dem PlatzAb der BGH2 dürfen nur mehr Bringhölzer verwendet werden die am Platz schon liegen und der Prüfungsordnung entsprechen, also auch keine vom eigenen Hundeführer.
Ich auch , will ja nicht , das mein Hund vielleicht krank wird dadurch .also ICH hab immer MEINES verwendet....
Wenn man zur Prüfung antritt , liegt es ja am Platz . Glaube nicht , ob jemals wer gefragt wurde , ob dies sein eigenes ist .http://www.oekv.at/downloads/OPO-2003-version21mit280104.pdf
ein dem HUNDEFÜHRER gehörendes Bringholz.....also nix mit muss am Platz liegen
Es gibt eine Vorschrift , wegen dem Gewicht , was ein Bringholz haben muß . Je nach Leistungsstufe .Das stimmt schon, aber dann würde der Platz so aussehen, als ob nur Bringhölzer herumliegen würden. Darum gibt es ja auch drei Bringhölzer und zwar das 650, 1000 und das 2000 die dann auf einen Ständer liegen und dann genommen werden müssen, damit jeder die gleiche Chance hat bei der Prüfung, sonst würde jeder mit irgendeinem Gegenstand daher kommen der von ihm selber ist.
Nachdem es BringHOLZ heißt, darf der Mittelsteg wohl nicht anders beschaffen sein. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter das duldet.
Nachdem es BringHOLZ heißt, darf der Mittelsteg wohl nicht anders beschaffen sein. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter das duldet.
Zu den eigenen Bringhölzern: Bei der BgH3 wurde schon einige male auf Turnieren vom Richter bestimmt, dass die Vereinshölzer verwendet werden müssen und nicht die eigenen. Ist also Richterentscheid!
Das stimmt schon, aber dann würde der Platz so aussehen, als ob nur Bringhölzer herumliegen würden. Darum gibt es ja auch drei Bringhölzer und zwar das 650, 1000 und das 2000 die dann auf einen Ständer liegen und dann genommen werden müssen, damit jeder die gleiche Chance hat bei der Prüfung, sonst würde jeder mit irgendeinem Gegenstand daher kommen der von ihm selber ist.
Wia haben sogar auf der BGH-staatsm. die eigenen verwendet
aber ich denke nicht, das überzogene bringhölzer gern gesehen/geduldet oder sonstwas werden......
vl. bei einen richter der alle augen samt hühneraugen zudrückt