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Beißkorb/-Leinenpflicht in WIEN / NÖ

Naja, als "mündiger" Bürger sollte man sich über die Gesetze und Verordnungen, von denen man betroffen ist, schon informieren?

Als HH in Wien wäre es also angebracht, das mal durchzulesen.

Es ist so ähnlich wie im Straßenverkehr, da sollte man auch die Regeln kennen.

Aber tatsächlich hält sich in Wien da ja wirklich fast niemand daran, das ist schon richtig. So wie ja auch fast keiner 30 fährt in den 30er Zonen;)

AUs aktuellem Anlass:

Wir sind gerade von der Polizei angehalten worden, ausserhalb der Ortschaft ohne Leine, in NÖ.
Wir wurden belehrt, dass man absolut nirgends in Österreich den Hund ohne Leine gehen lassen darf!
Ich hab natürlich auch ausdiskutiert, weil ich ja auch der Meinung bin ausserhalb vom verbauten Gebiet usw. und ob das neu ist, aber die Antwort war schlicht: Das war immer schon Gesetz! 30j Polizeidienst bla bla..


Also wie schauts aus? Ich gehe seit fast 20 Jahren mnit meinen Hunden ohne Leine und bei mir ist schon etliche Male die Polizei vorbeigefahren und hat nie was gesagt, ich hatte auch nie Probleme mit irgenwelchen Jägern.
 
mir hat mal ein Polzist in Schwechat gesagt, dass ausserhalb des verbauten Gebietes Hunde freilaufen dürfen............und hier hat sich auch noch nie jemand daran gestossen, auch unser Polizist vom Posten (der ja einer meiner Nachbarn in der Gasse ist) lässt seinen Hund freilaufen :D

ich glaub, da war einem Polizisten fad und der wollte einfach wem am Geist gehen :cool:
 
möglich! Aber ich hätte gerne eine zuverlässige Quelle, weil mein Mann hat das geglaubt, aber ich würde das gerne am Posten ausdiskutieren, mir ist das nicht zu blöd.
 
Mir ist das auch schon zu Ohren gekommen, dass man nur noch freilaufen lassen kann wo es extra gekennzeichnet wurde. Mir kanns ja egal sein, da meine sowieso immer an der LEine sind, da wir hier viele Katzen haben die freilaufen und meine Hunde Katzen einfach hassen.
 
:)Aus demNÖ Hundehaltegesetz:

§ 8: Das Führen von Hunden.

(2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an
öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional
zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen
Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen,
Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zuMehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen vonWohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

(3) An den in Abs. 2 genannten Orten müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb
geführt werden.

Bedeutet:

an den nicht genannten Orten, müssen Hunde, sofern diese Orte nicht mit Geboten bzw. Verboten belegt sind

NICHT an der Leine geführt werden und KEINEN Maulkorb tragen

soferne die Hunde keine Auflagen haben.
 
Siehe Taminos post! Es gibt auch keine aktuelle Änderung dazu.

Ich würde mir den Gesetzestext ausdrucken und ihn fragen, auf welche Gesetze/Verordnungen er sich konkret bezieht?

( Im NÖ Jagdgesetz ist auch keine allgemeine Leinenpflicht enthalten)
 
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