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Begleithundeprüfung/ Hundeführerschein (Tirol) - Was darf ich jetzt damit tun?

Klarina87

Junior Knochen
Hallo an alle,

Ich habe heute die Begleithundeprüfung abgelegt und den Hundeführerschein bekommen.
Eine Freundin hat behauptet, dass man damit (zumindestens in Tirol) seinen Hund auch dort frei laufen lassen darf wo sonst Leinenpflicht ist und in Gebäude mitnehmen wo sonst Hunde verboten sind.

Jetzt meine Frage: Stimmt das?
 
warum fragst ncht dort, wo du die prüfung abgelegt hast? normalerweise ist die bh-prüfung voraussetzung für alle weiterführenden hundesportarten...
 
Ganz ehrlich gesagt war ich zuerst zu nervös um das zu fragen und danach habe ich nicht mehr daran gedacht...

Dass die BH Prüfung Voraussetzung für Agility, Obedience usw ist und die weiterführenden Prüfungen wie BHG1-3 wusste ich schon. Aber ob das mit dem Freilauf auch stimmt? Das hat mir nämlich die CoTrainerin von dem Verein gesagt wo ich die Prüfung gemacht habe.
Ich habe schon versucht im Internet zu recherchieren, denn da müsste doch was zu finden sein. Aber habe bisher nichts gefunden...

Deshalb dachte ich mir, ich frage mal hier nach - vielleicht weiß es ja jemand....?
 
Hallo Nina,

Ich habe jetzt mal der Stadt geschrieben und diese Antwort bekommen:
Liebe Frau XY!

Die Ihnen vorliegenden Informationen stimmen nicht. In allen städtischen Grünanlagen - dazu zählen auch alle Promenaden - besteht genereller Leinenzwang. Bis letzten November gab es betreffend den Leinenzwang auf der Nordkette eine Ausnahmebestimmung, welche besagte, dass Hundehalter mit einem Hundeführschein vom Leinenzwang ausgenommen sind. Diese Ausnahme wurde jedoch mit Beschluss des Gemeinderates wieder aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar R.

Finde ich ehrlich gesagt echt doof! :sad3:
 
Ja leider...vorher war der Weg entlang der Nordkette und zb. auch draussen in Kranebitten bei der Hundepension von der Leinenpflicht befreit wenn man die BH vorweisen konnte...

Wieder eine Einschränkung mehr :(
 
Ja leider :(

Ich bin dafür, dass Leute ihre Hunde frei laufen lassen dürfen wenn sie zu 100% abrufbar sind und nicht auf jeden fremden Hund sofort zulaufen...
 
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