Nero_the_Great
Super Knochen
Mal ne rechtliche Frage:
Wenn ein Hundehalter genötigt ist aufgrund eines aggressiev reagierendes Hundes z.b. hinter einem Tor oder einer anderen durchsichtigen Absperrung, mit seinem Hund ausweichen muss, ja teilweise sich nicht traut daran vorbeizugehen, auch in Hinsicht auf die Gefährund von Passanten oder gar des eigenen Hundes (Tor kann aufgehen o.ä.).
Ist dagegen irgendwie rechtlich vorzugehen?
Und noch eine Frage:
Ein Hund in einem Geschäftslokal muss doch laut Wiener Tierhaltegesetzt ebenso gesichert sein wie auf öffentlichen Plätzen, selbst wenn es der Hund des Inhabers ist oder?
Wenn ein Hundehalter genötigt ist aufgrund eines aggressiev reagierendes Hundes z.b. hinter einem Tor oder einer anderen durchsichtigen Absperrung, mit seinem Hund ausweichen muss, ja teilweise sich nicht traut daran vorbeizugehen, auch in Hinsicht auf die Gefährund von Passanten oder gar des eigenen Hundes (Tor kann aufgehen o.ä.).
Ist dagegen irgendwie rechtlich vorzugehen?
Und noch eine Frage:
Ein Hund in einem Geschäftslokal muss doch laut Wiener Tierhaltegesetzt ebenso gesichert sein wie auf öffentlichen Plätzen, selbst wenn es der Hund des Inhabers ist oder?
Leinen- ODER Maulkorbpflicht:
An öffentlichen Orten, land- und forstwirtschaftlichen Flächen, sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde entweder mit einem Beißkorb oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
Definitive Leinenpflicht:
Auf gekennzeichneten Lagerwiesen oder in öffentlich zugänglichen Parkanlagen besteht Leinenpflicht!
Definitiver Maulkorbzwang:
Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. Restaurants, Geschäftslokalen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen) einen Maulkorb tragen. Für „bissige“ Hunde besteht an ALLEN öffentlichen Orten Maulkorbzwang.