Bedrängt durch Hund

Nero_the_Great

Super Knochen
Mal ne rechtliche Frage:

Wenn ein Hundehalter genötigt ist aufgrund eines aggressiev reagierendes Hundes z.b. hinter einem Tor oder einer anderen durchsichtigen Absperrung, mit seinem Hund ausweichen muss, ja teilweise sich nicht traut daran vorbeizugehen, auch in Hinsicht auf die Gefährund von Passanten oder gar des eigenen Hundes (Tor kann aufgehen o.ä.).

Ist dagegen irgendwie rechtlich vorzugehen?


Und noch eine Frage:

Ein Hund in einem Geschäftslokal muss doch laut Wiener Tierhaltegesetzt ebenso gesichert sein wie auf öffentlichen Plätzen, selbst wenn es der Hund des Inhabers ist oder?

Leinen- ODER Maulkorbpflicht:
An öffentlichen Orten, land- und forstwirtschaftlichen Flächen, sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde entweder mit einem Beißkorb oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
Definitive Leinenpflicht:
Auf gekennzeichneten Lagerwiesen oder in öffentlich zugänglichen Parkanlagen besteht Leinenpflicht!
Definitiver Maulkorbzwang:
Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. Restaurants, Geschäftslokalen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen) einen Maulkorb tragen. Für „bissige“ Hunde besteht an ALLEN öffentlichen Orten Maulkorbzwang.
 
wenn mein Hund mit einem anderen nicht kann, dann meide ich diesen Weg nach Möglichkeit.

Wenn ein Geschäftsinhaber SEINEN Hund in SEINEM Geschäft frei laufen läßt und ich mich fürchte, dann such ich mir einen anderen Laden.

Was soll das ewige rufen nach Anzeigen und Strafen :confused:
 
Mal ne rechtliche Frage:

Wenn ein Hundehalter genötigt ist aufgrund eines aggressiev reagierendes Hundes z.b. hinter einem Tor oder einer anderen durchsichtigen Absperrung, mit seinem Hund ausweichen muss, ja teilweise sich nicht traut daran vorbeizugehen, auch in Hinsicht auf die Gefährund von Passanten oder gar des eigenen Hundes (Tor kann aufgehen o.ä.).

Ist dagegen irgendwie rechtlich vorzugehen?

Handelt es sich hier um den Eigentümer oder Mieter? Polizei ist dafür zuständig auch bei Gefahr in Verzug einzuschreiten!


Und noch eine Frage:

Ein Hund in einem Geschäftslokal muss doch laut Wiener Tierhaltegesetzt ebenso gesichert sein wie auf öffentlichen Plätzen, selbst wenn es der Hund des Inhabers ist oder?

Kommt drauf an, ob das Geschäft für Fremde zugängig ist oder nicht. Aber generell ist er so zu halten, dass er nicht ins Freie kann oder andere Leute gefährden kann - sprich andere Mitarbeiter.


Generell würd ichs auch meiden, wenn es möglich ist und das ganze sich nicht um einen Streit handelt!
 
In wie weit ist es relevant ob Eigentümer oder Mieter?

Und ja es ist ein öffentliches Geschäft, somit müsste der Hund ja eigentlich laut Tierhaltegesetzt ordentlich verwahrt sein oder?
 
Ja müsste er...zumindest in einem Bereich wo Fremde schlecht hinkommen wenn er den Bereich gegen Fremde verteidigen könnte... Und wenn ich ehrlich sein soll wenn man Verantwortungsbewußt ist, dann tut man das auch...
Aber so genau hab ich mich damit noch nicht befasst...

Das Beispiel mit dem Ausweichen hab ich leider nicht verstanden... Wer weicht hier wem aus? Und wer bedrängt wen hier?

Ich glaub ich les das nochmal...
 
Am besten bei unserem Tierombudsmann anrufen und fragen, der kann dir sicher eine kompetente Antwort geben :rolleyes:
 
Soll ich anfrufen? Bei meiner Pinscherlady wird er ja hoffentlich nicht lachen.
Aber über die Kompetenz möchte ich trotzdem nicht urteilen.

Ich mail mal an meinem TA (Leiter des ref 5 der MA60) - vielleicht bekomm ich von ihm Infos.
 
Dem musst keine Rasse sagen wenn du einem Hund ausweichst dann nur einem Kampfhund (wie ich das Wort hasse)...weil wir müssen uns alle vor solchen Hunden fürchten und am besten schreiend davonrennen oder darauf schießen....

Du weißt das ist nicht ernst gemeint aber...der Ombutsmann ist für A**** und Friedrich...
Hmm ich frag meinen Chef wenn er mal Zeit hat....der ist Rechtsanwalt...Der macht sich schlau und mich dann auch...kann aber dauern...
 
Ich kann's dir nur von unsrem Gasthaus sagen, der Hund darf eigentlich so gut wie nirgends hin, weder Küche, noch in die Gästezimmer, und auch nicht in die Gaststube. Küche is er sowieso nicht, Gästezimmer auch nicht, und in die Gaststube dürfte er nur mit Leine... (lt. Gesetz)

Er dürfte rein in unserer eigne Wohnung im Obergeschoss frei laufen (lt. Gesetz). Auch nicht im untereren Stock ohne Leine, da sich dort die Gästezimmer befinden... Praktisch häng ich den Hund im Haus nie an :eek: Würde ihn aber auch nicht - ohne Erlaubnis der Gäste - in die Gaststube hinein lassen...
 
ich würde die Sache, als Laie, so beurteilen:

Fall 1: wenn der Hund sicher verwahrt ist, liegt es an demjenigen, der an diesem Tor vorbei gehen möchte, seinen Hund so zu führen, dass er keine Gefahr für Andere ist.
Sollte das Tor aufgehen, haftet natürlich der Besitzer des Hundes hinter dem Tor, weil das Tier ja nicht sicher verwahrt gewesen ist.
Eine "Verfügung", dass der Hund nicht "ans Tor" darf, weil du Angst hast, vorbeizugehen, wird, meiner Meinung nach, nicht möglich sein.

Fall 2: würde ich so einschätzen, dass, wenn es sich um ein öffentlich zugängliches Lokal (Kaffeehaus, Trafik, Geschäft...) handelt, sich der Hund dort frei bewegt, eine Beisskorbpflicht besteht. Allein schon deshalb, weil du ihn als Besitzer nicht kontrollieren kannst, wenn, zu jedem möglichen Zeitpunkt, jemand in das Lokal kommen kann. Auch wenn es dein Lokal ist!
 
ich würde die Sache, als Laie, so beurteilen:

Fall 1: wenn der Hund sicher verwahrt ist, liegt es an demjenigen, der an diesem Tor vorbei gehen möchte, seinen Hund so zu führen, dass er keine Gefahr für Andere ist.
Sollte das Tor aufgehen, haftet natürlich der Besitzer des Hundes hinter dem Tor, weil das Tier ja nicht sicher verwahrt gewesen ist.
Eine "Verfügung", dass der Hund nicht "ans Tor" darf, weil du Angst hast, vorbeizugehen, wird, meiner Meinung nach, nicht möglich sein.

Fall 2: würde ich so einschätzen, dass, wenn es sich um ein öffentlich zugängliches Lokal (Kaffeehaus, Trafik, Geschäft...) handelt, sich der Hund dort frei bewegt, eine Beisskorbpflicht besteht. Allein schon deshalb, weil du ihn als Besitzer nicht kontrollieren kannst, wenn, zu jedem möglichen Zeitpunkt, jemand in das Lokal kommen kann. Auch wenn es dein Lokal ist!

Ich glaub, auch so als Laie :D dass wenn der Hund hinter der Theke schlafen würde (mit Gitter abgetrennt) müsste das auch genügen und er würd keinen Beißkorb brauchen?
 
wenn der Zaun hoch genug und sicher ist, wird da sicher niemand eine Gefahr sehen, allerdings Lärmbelästigung...aber das müssten dann die Nachbarn anzeigen..
In öffentlichen Lokalen wird wohl das gleiche gelten, wie in anderen öfftentlichen Bereichen auch, Maulkorbpflicht, oder andere sichere Verwahrung, damit der Hund nicht zu den Leuten kann....aber das ist meine Einschätzung..
Habt ihr eigentlich bei euren Hunden einen Maulkorb oben, wenn ihr z.B in eine Gaststätte geht?
Ich ehrlich gesagt nie:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn der Zaun hoch genug und sicher ist, wird da sicher niemand eine Gefahr sehen, allerdings Lärmbelästigung...aber das müssten dann die Nachbarn anzeigen..
In öfentlichen Lokalen wird wohl das gleiche gelten, wie in anderen öftentlichen Bereichen auch, Maulkorbpflicht, oder andere sichere Verwahrung, damit der Hund nicht zu den Leuten kann....aber das ist meine Einschätzung..
Habt ihr eigentlich bei euren Hunden einen Maulkorb oben, wenn ihr z.B in eine Gaststätte geht?
Ich ehrlich gesagt nie:confused:

Ich auch nie... auch bei uns Zuhause dürfen die "Gasthunde" ohne MK rein!
 
Wenn Hunde immer ohne Sicherung vor einem Lokal liegen und vorbeigehende Hunde bzw. manchmal auch Menschen (haben letztens meinen Mitbewohner gestellt, obwohl der ohne Hund unterwegs war) angehen....wo meldet man sowas?
Mit der Besitzerin kann man ned reden, die meint immer, die wollen nur spielen...und jetzt wirds wieder Sommer, da sind die ständig da.

Sicher, ich weich immer aus, nur ehrlich gesagt seh ich nicht ein, warum ich das tun sollte. Vor allem weil die ja ned nur mich und meine Hunde belästigen sondern ich das auch schon von vielen Leuten gehört hab bzw. auch schon von der anderen Straßenseite miterlebt hab, wie die andere auch angegangen sind...
 
also, mein hund hat immer beisskorb oben, wenn ich in einem lokal bin.
zum einen als "zeichen" setzen, ein verantwortungsvoller hundebesitzer zu sein, zum anderen, sollte die zeit in einem lokal auch für mich entspannend sein, und mit beisskorb weiss ich, es kann nichts passieren, auch wenn ich "unaufmerksam" bin....

mir selbst passiert es ständig, dass ich zum supermarkt gegenüber meines büros gehe, und mitten in der tür ein hund ohne beisskorb steht...........und das muss nicht sein, dass ich mich dann vorbeischummeln muss, selbst als hundebesitzer möchte ich das nicht....
 
Wenn Hunde immer ohne Sicherung vor einem Lokal liegen und vorbeigehende Hunde bzw. manchmal auch Menschen (haben letztens meinen Mitbewohner gestellt, obwohl der ohne Hund unterwegs war) angehen....wo meldet man sowas?
Mit der Besitzerin kann man ned reden, die meint immer, die wollen nur spielen...und jetzt wirds wieder Sommer, da sind die ständig da.

Sicher, ich weich immer aus, nur ehrlich gesagt seh ich nicht ein, warum ich das tun sollte. Vor allem weil die ja ned nur mich und meine Hunde belästigen sondern ich das auch schon von vielen Leuten gehört hab bzw. auch schon von der anderen Straßenseite miterlebt hab, wie die andere auch angegangen sind...

Gehören die Hunde dem Besitzer des Lokals? Aber gute Frage, wo man das meldet... BH?

also, mein hund hat immer beisskorb oben, wenn ich in einem lokal bin.
zum einen als "zeichen" setzen, ein verantwortungsvoller hundebesitzer zu sein, zum anderen, sollte die zeit in einem lokal auch für mich entspannend sein, und mit beisskorb weiss ich, es kann nichts passieren, auch wenn ich "unaufmerksam" bin....

mir selbst passiert es ständig, dass ich zum supermarkt gegenüber meines büros gehe, und mitten in der tür ein hund ohne beisskorb steht...........und das muss nicht sein, dass ich mich dann vorbeischummeln muss, selbst als hundebesitzer möchte ich das nicht....

Bevor i meinem Hund an Beißkorb raufgeb in nem Lokal, geh i nimma hin... ganz einfach :eek: Das hat in meinen Augen nix mit Verantwortung zu tun...

Ahja, hab was vergessen: Übrigens is mein Hund an der Leine und liegt unterm Tisch, bis wir wieder gehn...
 
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