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Autounfall - Schmerzengeld für verletzte Hunde

Connie

Super Knochen
Heute Bericht einer Tageszeitung:
Eine Tierschützerin (ich glaube auch in einen Verein tätig) hatte unverschuldet einen Autounfall, wo die Heckscheibe zerbrach und ihre zwei Hunde durch den Aufprall rausgeschleudert wurden.

So löblich das mit dem Schmerzengeld ist - was ist das für eine unverantwortliche Hundehalterin, die ihre Hunde im Auto nicht sicher verwahrt - entweder durch Unterbringung in Hundeboxen oder zumindest durch einen Sicherheitsgurt?
 
Heute Bericht einer Tageszeitung:
Eine Tierschützerin (ich glaube auch in einen Verein tätig) hatte unverschuldet einen Autounfall, wo die Heckscheibe zerbrach und ihre zwei Hunde durch den Aufprall rausgeschleudert wurden.

So löblich das mit dem Schmerzengeld ist - was ist das für eine unverantwortliche Hundehalterin, die ihre Hunde im Auto nicht sicher verwahrt - entweder durch Unterbringung in Hundeboxen oder zumindest durch einen Sicherheitsgurt?

Ich hab mich auch gewundert, dass die Versicherung trotz fehlender Boxen zahlt, andererseits hätten die Hunde durch die Glassplitter auch in den Boxen verletzt werden können.
 
Selbstverständlich hätte sie in Boxen von den Glassplittern auch verletzt werden können, keine Frage. Allerdings dürften sie die schweren Verletzungen nur vom rausschleudern davon getragen haben.
 
Selbstverständlich hätte sie in Boxen von den Glassplittern auch verletzt werden können, keine Frage. Allerdings dürften sie die schweren Verletzungen nur vom rausschleudern davon getragen haben.

Wie gesagt, ich hab mich auch gewundert ... kann mir aber vorstellen, dass es das Schmerzensgeld eher für die traumatischen Nachwirkungen gab, und die Hunde eine Zeitlang nicht als Therapiehunde eingesetzt werden konnten.
 
ich denke das liegt daran dass im Gesetz nicht genau verankert ist WIE der hund gesichert sein muss..
Fand es aber auch eigenartig..
 
so weit ich weiß - bessert mich aus wenn ich falsch liege - muss der Hund, wenn er im Kofferraum ist, nur irgendwie vom Fahrgastraum getrennt sein!

Ob mit Gitter oder in einer Box, ist da egal.

Im Fahrgastraum muss er angeschnallt sein (oder sonst irgendwie, dass er nicht rumfliegen kann)
 
so weit ich weiß - bessert mich aus wenn ich falsch liege - muss der Hund, wenn er im Kofferraum ist, nur irgendwie vom Fahrgastraum getrennt sein!

Ob mit Gitter oder in einer Box, ist da egal.

Im Fahrgastraum muss er angeschnallt sein (oder sonst irgendwie, dass er nicht rumfliegen kann)

ich glaub das ist nichtmal so genau definiert sonder nur dass der hund "so sicher verwahrt sein muss dass er bei einem unfall niemanden verletzen kann" oder so
 
Im Gestzt steht leider nur, dass der Hund (da er als Sache gilt) sicher verwart sein muß. Sei es jetzt durch einen Gurt, eine Box oder auch nur durch ein Trenngitter zum Fahrgastraum. Es reicht sogar, wenn der Hund im Kofferraum sitzt und nur mit einer Leine gesichert ist.
 
Dazu hab ich gleich mal eine frage:

Meine Großeltern haben ihren Hund auf der Rückbank ungesichert.
Gibt es eine gesetzliche Regelung das der Hund sicher verwahrt sein muss im Auto?

lg
 
Der Hund muss entweder im Fahrgastraum angeschnallt sein, oder im Kofferraum getrennt durch ein Gitter zum Fahrgastraum mitgeführt werden...Boxen sind keine Pflicht...abgesehen davon, dass es Hunde gibt, die sich in Boxen nicht wohl fühlen, gibt es Hundehalter die mit mehr als 2 Hunden unterwegs sind..und da reicht der Platz für Boxen nicht aus...wenn man nicht einen LKW hat :cool:
Ich bin häufig mit mind. 3 Hunden unterwegs, und mit mehreren Personen...ich könnte gar keine Box rein tun...bei mir sind die Hunde im Kofferraum und der ist gesichert mit einem Gitter....
 
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