AUSREITEN mit Hund....

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Super Knochen
Hy!

Da uns vor 2 Wochen was arges passiert ist möchte ich wissen wer mit hund ausreiten geht und ob frei und mit leine und wo man erfährt wo es erlaubt ist den hund mitzunehmen oder ob man wo eine schriftliche Erlaubnis herbekommt.

Hatte nämlich vor 2 wochen vo so einem psychopatischen Jäger anschiess bekommen das der Dingo jagen würd obwohl wie die rehe im Feld gestand sind und davon gelaufen sind neben dem pferd auf platz gelegen ist und eigentlich bei fuss gegangen ist. Kaum waren die Rehe weg und wir gingen normal weiter u katrin u ich unterhielten uns noch wie brav dingo war, schliff sich hinter uns ein auto ein u sprang ein mann aus und beschimpfte uns das er sowas noch nie gesehen hätte. wir hatten uns nicht mal ausgekannt ob er meinte da wir reiten oder auf pferden sitzten bis wir drauf kammen das der hund mit aufreiten war u das der hund gejagt hätte u er von allem Fotos hätte und uns wirklich beschimpft und wir ritten dann einfach weiter und schrie er uns nach wir sollen nicht so depat schaun u dann ist er uns nachgefahren und bis fast ganz nachhause und hat fest fotos geschossen... dingo ist eigentlich nur fuss gegangen. Nur die Pferde hat er total fertig gemacht. Die waren schon total nervös durch das ständige auffahren.
Autokennzeichen haben wir natürlich aufgeschrieben...
Aber sooo fertige leute könnt heute noch vor zorn explodieren!
 
:eek:
schlimme Geschichte!

Ich habe Divina auch manchmal ohne Leine beim Ausreiten mit, aber bis jetzt habe ich noch keinen Jäger getroffen. Da es bei uns auch nicht erlaubt ist, fürchte ich, dass gibt bei uns auch einen Anschiss :(
Aber im Jagdgesetz steht angeblich, der Hund muss sich der Einwirkung des Herren entzogen haben, oder so ähnlich, bevor die Jäger etwas tun dürfen, von Leine steht nichts.
 
Es ist - ausserhalb des Ortsgebietes in NÖ - sehr wohl erlaubt, dass der Hund mitläuft auch ohne Leine.

Er muss nur folgen und sich in Rufweite befinden - darf also auch mal ein wenig links oder rechts, vorne oder hinten schnüffeln;) .

Was er nicht darf ist hetzen oder auch nur stöbern - also eindeutig eine Wildspur verfolgen bzw suchen.

Wenn Du Konflikte vermeiden möchtest, würde ich an Deiner Stelle einfach so einen großen, lockeren Maulkorb nehmen, das nimmt den Kritikern ein wenig die Luft;) .
Aber Pflicht ist das nicht!
 
es gibt in nö das gesetz - entweder maulkorb oder leine!

ich hatte meinen buben früher auch öfter zum ausreiten mit,...da allerdings nur an der leine - weil wir viele strassen überqueren mussten,...

wenn dein wuff mk oben hat, kann er eigentlich nix sagen!

und wenn hund sooo brav geht,....dann hat der typ sowieso einen knall!!!

gottseidank kommen wir mit unseren jägern blendend aus!

lg
doris
 
es gibt in nö das gesetz - entweder maulkorb oder leine!

ich hatte meinen buben früher auch öfter zum ausreiten mit,...da allerdings nur an der leine - weil wir viele strassen überqueren mussten,...

wenn dein wuff mk oben hat, kann er eigentlich nix sagen!

und wenn hund sooo brav geht,....dann hat der typ sowieso einen knall!!!

gottseidank kommen wir mit unseren jägern blendend aus!

lg
doris

Also Dingo kommt generell bei Straßen an die leine und bei den Feldwegen lauft er frei aber generell nicht weit weg und meist bei fuss auch bei trab und galopp...
Und wir haben immer extra ausschau gehalten nach wild und wenn wir was gesehen haben gleich angeleint oder auf platz gelegt ...
Also auf den Fotos kann er nicht viel haben ausser er fügt die Rehe ins Bild mit hilfe eine Computers ein... :D
 
Falls du doch ab und zu deinen Hund anleinen musst, schlage ich dir vor probiers doch mit einer ganz langen Leine oder mit einer Longe. Da hat dein Hund noch immer etwas Freiheit aber du kannst ihn wenn irgendetwas ist sofort zu dir "ziehen".:p

Natürlich finde ich, ist der Ausritt viel schöner für beide wenn der Hund frei ist!!:)

Ach ja, ich finde es ist empörend wenn andere Menschen sich aufregen, obwohl der Hund gehorsam liegen bleibt. Was würden sie sagen wenn man sie an eine kurze Leine hängt und sie nie ihren Bedürfnissen wie z.B schnuppern nachgehen können??
 
es gibt in nö das gesetz - entweder maulkorb oder leine!...................


Irrtum! Dieses Gesetz ( NÖ Polizeistrafgesetz ) gilt innerhalb des bewohnten Ortsgebietes, nicht in Wald und Feld! Dort gilt das NÖ Landesjagdgesetz! Das weder Maulkorb noch Leine vorschreibt!
 
Georgi hatte ich früher viel mit beim Ausreiten - ohne Leine und ohne Maulkorb - wobei ich aber das Glück hatte, dass der eigene Stallbesitzer Jäger war und viel vom umliegenden Wald denen selber gehört hat.

Ich glaub halt, wennst wo einen depperten Jäger hast, dass es dann egal ist ob Du den Hund am Pferd oder zu Fuss mithast. Da hilft dann nur anleinen oder wenn er sich zufrieden gibt der Maulkorb.(Vielen stört ja gar nicht der Hund sondern z.B. die Pferde)
Das Problem ist halt wenn es wirklich ein Irrer ist, dass er auch schon mal Richtung Hund oder Pferde ballert.

Grundsätzlich kannst Dich sicher auch bei der zuständigen Gemeinde erkundigen - die müssten Dir zumindest die theoretischen Gesetze sagen.....praktisch ist das halt auch viel Freunderlwirtschaft - weil der Jäger vielleicht auch bei der Feuerwehr und im Gemeinderat sitzt.....oder so ähnlich halt.
 
Hat wer einen link dazu zum NÖ Landesjagdgesetz bzw. zum Polizeistrafgesetz??

Mein LG meint halt auch wenn der hund beim Pferd ist könnt ihm ja der Jäger erschiesen nur ist es mir zuschade darum das ich evt. meinen hund verliere u evt. das pferd erwischt, da nehm ich ihn eher nicht mit zu ausreiten... aber andererseits denk ich mir warum soll ich mich einschüchtern lassen nur weil sie schießen könnten und aus dieser angst her wieder rechtbekommen bzw. am längeren ast sitzen obwohl man im Recht wäre....
 
Hier hab ich gefunden....

Wie muss ein Hund im Wald geführt werden?
Anfrage: Ich habe gehört, dass ein Hund auf einem Güterweg im Wald nicht angeleint werden muss und auch keinen Maulkorb tragen muss, solange er sich in Rufweite des Hundeführers befindet. Trotzdem wurde ich beim Ausritt im Wienerwald von Forstaufsichtsbeamten beanstandet.


Wir haben zu dieser Anfrage (das Bundesland NÖ betreffend; Konflikt: Hund, Reiter) die Stellungnahme der Zentralstelle Österr. Landesjagdverbände eingeholt und geben die Antwort ungekürzt wieder.

Antwort der Zentralstelle Österr. Landesjagdverbände, 1080 Wien, Wickenburggasse 3, Tel.: 01 / 405 16 36-0, Web.: http://www.ljv.at

Die Gesetzesstellen sind die §§ 94 (1) und 135 (1) Ziff. 25 und §§ 64 (2) und 135 (1) Ziff. 6b NÖ Landesjagdgesetz. Dann auch das NÖ Polizeistrafgesetz im § 1 a (LGBl 4000).

Grundsätzlich gilt:

Eine Verordnung im Gemeindegebiet über Leinenpflicht und Beißkorbpflicht geht immer vor (entweder im Ortsgebiet oder verbauten Gebiet oder außerhalb des verbauten Gebietes) - hier ist die Gemeinde zu befragen!
Im Wald, außerhalb des verbauten Gebietes (des Ortsbereiches) muß der Hund nicht an der Leine geführt werden, er darf aber auch nicht das Jagdgebiet abseits öffentlicher Wege durchstreifen.

Begibt sich der Hund vom öffentlichen Weg weg, dann durchstreift er das Revier. Das Erfolgsdelikt ist dann verwirtklicht - und eine Entschuldigung: Er hat das eh noch nie getan! - entschuldigt nicht!

Eine Bestrafung nach §§ 94 und 135 NÖ JG liegt vor - ohne daß noch ein Tatbestand nach § 64 NÖ JG vorliegt.

Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung des Halters entzogen haben, - außerhalb der Rufweite - erkennbar - abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen - verwirklichen den § 64 und 135 NÖ JG - und geben unter bestimmten Umständen dem Jagdaufseher und Jagdausübungsberechtigten das Recht, den Hund zu töten. (§ 64 NÖ JG).

Daher gilt: Der Spaziergänger, der im Wald und auf Forstwegen geht, handelt mit großem Risiko: geht der Hund nicht "FUSS", weicht der Hund vom Weg ab und läuft in den Wald (auch nur nahe des Weges) ist ein Straftatbestand verwirklicht.

Wird der Hund verleitet (Wild springt ab) und gerät er außerhab der Rufweite an das Wild ... riskiert der Halter auch eine Tötung des Hundes.

Von vornerherein kann aber niemand zum Anleinen gezwungen werden - nur muß der Halter die Folgen des "ohne Leine"-Gehens tragen. Neben der Strafe ist bei einem Wildriß auch der Schaden zu ersetzen (Wert des Wildes durch widerrechtlichen Entzug aus freier Wildbahn).

Wichtig ist: Forststraßen im Wald sind keine Güterwege oder öffentlichen Wege - sie sind nicht öffentlich und sind Waldboden und Arbeitsfläche des Waldeigentümers. Daher: auch auf der Forststraße gilt: bewegt sich der Hund von der Forststraße weg - Verwirklichung der Delikte s.w. oben beschrieben.

Als Reiter ist es immer problematisch, denn das Pferd braucht schon eine bestimmte Wegbreite. Der Hund, der den Weg auch nur einmal verläßt, läßt den Halter (Reiter) schon haften. Das Strafdelikt ist schon verwirklicht. Ausreden: "Damit habe ich nicht gerechnet" helfen dann nicht.

Gefährlich ist es auch, als Reiter einen Hund ohne Leine dabei zu haben, wenn Fußgänger kommen. Der Halter haftet für jeden Biß, jede Nötigung oder Gefährdung durch den Hund. Ohne Leine ist dabei von grober Fahrlässigkeit auszugehen.

Mit Anzeige "drohen" kann natürlich jeder Jagdaufseher: Eine Übertretung des NÖ JG ist sogar durch den Jagdaufseher zwingend anzuzeigen. Er hat da keine andere Wahl.

Daher: Wer beim Spazieren auf öffentlichen Wegen den Hund dabei hat, kann nur dann "locker" sein, wenn der Hund Fuss geht. Wer beim Schwammerlsuchen den Hund dabeihat, muß den Hund - weil abseits von öffentlichen Wegen - anleinen.

Empfehlung: Abseits von öffentlichen Wegen (im Wald, auf Forstwegen, auf Forststraßen, ...) immer den Hund anleinen, um eine Strafe zu vermeiden!
Links zum Thema:
http://www.ljv.at/service.htm
26.01.2005, Lebensministerium Ombudsmann
 
Falls du doch ab und zu deinen Hund anleinen musst, schlage ich dir vor probiers doch mit einer ganz langen Leine oder mit einer Longe. Da hat dein Hund noch immer etwas Freiheit aber du kannst ihn wenn irgendetwas ist sofort zu dir "ziehen".

Keine lange Leine und keine Longe verwenden, beides ist zu gefährlich für das Pferd und ggf. auch dann für den Hund.

Wenn würde ich eine Flexi-Leine in die Hand nehmen, denn diese ist sozusagen immer auf Zug und rollt sich selber ein oder aus..
 
ich hab eine drei-meter-leine, die ich aufn knauf geb!

NIEMALS fix befestigen - und eine longe wär mir zu gefährlich, durch die länge!

bei der dreimeterleine geht es sich super aus, dass hund am zweiten "fahrstreifen" am feldweg laufen kann - und wenn meiner vorm pferd in der "spur" gelaufen ist, hat meiner ihn immer sanft in den hintern gezwickt, dass er wieder rübergeht, damit er ihm nicht draufsteigt!

ich musste aufs pferd mehr schauen, als aufn hund, weil meiner total aufn hund aufgepasst hat!

jäger sind ein eigenes kapitel - mich hat auch schon einer attakiert, allerdings mit dem traktor - der war so cholerisch, dass er net gemerkt hat, dass er vergessen hat, die bremse anzuziehen und der traktor hat sich selbstständig gemacht!!:p

ich hab ihm dann höflich gesagt, dass ich nicht sein "mändscherl" bin und wir uns gern einen termin bei der polizei ausmachen können!

na, da hat er blöd gschaut, weil er mir einfach nicht verbieten kann, in seinem jagdgebiet auf öffentlichen wegen zu reiten,...

jäger, pferd und hund - das ist keine gute kombination:D

die reagieren immer allergisch
 
Ich finds halt nur voll schade da er ja voll brav wär und für ihm die volle auslastung wär.


Wie gesagt ich würd mich auf jeden Fall auf der Gemeinde erkundigen.

Außerdem unter den umliegenden Reitern und Hundebesitzerin umhören ob es schon öfters solche Vorfälle gab - entweder es war ein Zufall oder der ist eh bekannt.
 
Die von Sonja oben zitierte Auskunft ist ja wieder von den Jägern selber - klar, die würden am liebsten alle Hunde angeleint sehen, was ich vom Standpunkt eines Jägers aus auch verstehen kann - aber trotzdem nicht gutheiße.
Ich finde halt, man sollte sich nicht immer und überall so leicht einschüchtern lassen, nur weil man - um Gottes willen - einen HUND hat. Die Tatsache alleine gereicht ja für einige von uns schon, nur mit eingezogenem Kopf und immer einer Entschuldigung auf den Lippen ihren Hund auszuführen.
Das Gesetz ist eigentlich eindeutig ( erkennbar der Einwirkung des HF entzogen AUSSER Rufweite ....) und das Argument, das Gesetz schützt nicht vor der Willkur eines einzelnen Jägers ist zwar richtig, aber davor schützt ja zB eine Flexileine auch nicht - auch an der werden Hunde von wahnsinnigen Jägern erschossen, alles schon dagewesen, leider.

Ich finde halt - meine persönliche Meinung - wir sollten uns alle nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, unsere Hunde gut zu erziehen und zu vermeiden, dass andere durch sie zu Schaden kommen, aber irgendwo muss auch mal Schluß sein!
Und für mich ist zB mitten in der freien Natur, weit weg von Menschenaufläufen, Kinderspielplätzen, Wohnhäusern oder auch nur anderen Hunden, mit einem abrufbaren Hund, der aller Voraussicht nach nicht wildert, Schluß mit der Rücksichtnahme, denn auf wen und wieso sollte ich dort bitte noch Rücksicht nehmen? Doch wohl nur auf die Bedürfnisse meiner Hunde, hoffentlich.;)
 
Die von Sonja oben zitierte Auskunft ist ja wieder von den Jägern selber - klar, die würden am liebsten alle Hunde angeleint sehen, was ich vom Standpunkt eines Jägers aus auch verstehen kann - aber trotzdem nicht gutheiße.
Ich finde halt, man sollte sich nicht immer und überall so leicht einschüchtern lassen, nur weil man - um Gottes willen - einen HUND hat. Die Tatsache alleine gereicht ja für einige von uns schon, nur mit eingezogenem Kopf und immer einer Entschuldigung auf den Lippen ihren Hund auszuführen.
Das Gesetz ist eigentlich eindeutig ( erkennbar der Einwirkung des HF entzogen AUSSER Rufweite ....) und das Argument, das Gesetz schützt nicht vor der Willkur eines einzelnen Jägers ist zwar richtig, aber davor schützt ja zB eine Flexileine auch nicht - auch an der werden Hunde von wahnsinnigen Jägern erschossen, alles schon dagewesen, leider.

Ich finde halt - meine persönliche Meinung - wir sollten uns alle nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, unsere Hunde gut zu erziehen und zu vermeiden, dass andere durch sie zu Schaden kommen, aber irgendwo muss auch mal Schluß sein!
Und für mich ist zB mitten in der freien Natur, weit weg von Menschenaufläufen, Kinderspielplätzen, Wohnhäusern oder auch nur anderen Hunden, mit einem abrufbaren Hund, der aller Voraussicht nach nicht wildert, Schluß mit der Rücksichtnahme, denn auf wen und wieso sollte ich dort bitte noch Rücksicht nehmen? Doch wohl nur auf die Bedürfnisse meiner Hunde, hoffentlich.;)

Du hast ja recht, aber was nützt einem das wenn der Hund trotzdem abgeknallt wird... leider sind manche Jäger "nur schiesswütig" und glauben alles gehört Ihnen und sie haben alle Rechte. UND nur ihre Hunde sind die besten...:mad:

Es geht sogar soweit, dass sie sich über die Pferde aufregen und supertoll am Schotterweg eine Notbremse hinlegen.etc.. nur das die Pferde herumspringen...

An der Flexileine wurde schon mal ein Hund abgeschossen :confused: ... ist ja nicht zu glauben ... aber daran merkt man ja wie so mancher Jäger kein Hirn hat..
 
@cato:

vollkommen richtig,...

@sonja:

lass dich nicht einschüchtern - sofern dein hund nicht "wildert" würd ich es weiterhin so handhaben!
 
@sabine:

geh bitte, die ballern eh durch die gegend wie die irren - wo auch immer!

bei meinen schwestern habens schon mal einen warnschuss abgegeben, dass die pferde abmarschiert sind,...nur weils 19 uhr war im sommer,...

aber jetzt simma ja im "eigenen" jagdgebiet und es sagt keiner was - wir halten uns an die regeln - rechtzeitig im stall sein usw,...dann geht das!

ich würd ihm sagen, gesetzliche rechte und pflichten soll er mit dir bei der polizei ausdiskutieren, da habens dann meist eh schiss, weil sie sich selber nicht an vorschriften halten!
 
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