Auskunft über Pflegeplatz

margit01

Neuer Knochen
hallo Liebe Tierfreunde

Kann mir jemand sagen was man beachten muss wenn man ein Pflegeplatz wird.?
Weiss dass man versichert sein muss und die tiere die länger als zwei Wochen in einem Haushalt leben müssen angemeldet werden bei Stadtmagistrat.
Was ist mir § 11.
Kann mir jemand was dazu berichten ??
Oder was man sonst noch tun muss ?

Danke und liebe Grüsse aus Innsbruck
 
Zitat aus einer gegoogelten Seite:

Wie wird man "Pflegefamilie"?

Diese Frage ist einfach beantwortet:
Es wäre von Vorteil, wenn mindestens ein Familienmitglied nicht berufstätig wäre, ausserdem sollte Hundeerfahrung vorhanden sein. Damit ist nicht gemeint, dass man schon einmal einen eigenen Hund besass, diesen aber wegen grosser Probleme weitergegeben hat.....
Mit Hundeerfahrung meine ich Leute, die in punkto Hundeerziehung schon auf dem neuesten Stand sind. Leute, die wissen, dass ein Geknurre von Seiten des Hundes bedeutet: Du machst mir Angst, ich stehe unter Stress!! Die dieses Zeichen dann auch akzeptieren und die Situation erkennen und verändern. Es sollte nicht der Typ Mensch "Was - der knurrt mich an?? Dem zeige ich mal, was eine Harke ist" sein!!!

In diesem Zusammenhang sollte noch einmal auf eine sehr gute website verwiesen werden unter www.spass-mit-hund.de und dann "mehr Wissen". Der interessierte Leser kann dort sehr viel über durch Menschen nicht wahrgenommene Beschwichtigungssignale, über Knurren und ignorieren desselben lernen.

Aber zur Pflegefamilie: Es sollten also Leute sein, die mit Kleinigkeiten wie Knurren, Durchfall-Haufen, Fluchttendenzen, Futterverweigerung, evtl. Schnappen usw. gelassen umgehen können. (Was man zwangsläufig kann, wenn man Hundeerfahrung hat....).

Meist lieben diese Pflegeplatz-Anbieter Hunde über alles, können aber aus verschiedenen Gründen nur einen Hund oder traurigerweise vielleicht nicht einmal diesen persönlich halten. Da ist es eine gute Lösung, für begrenzte Zeit sich und dem Hund einen Gefallen zu tun und eine Lebensgemeinschaft zu starten!
 
hallo,

wichtig ist vor allem, dass man sich darüber bewusst ist, dass ein hund oder ein anderes pflegetier auch mal länger bei dir bleiben kann, sprich, sich nicht gleich in den nächsten wochen ein geeigneter besitzer findet...

außerdem trägt man auch nach beendigung der pflegezeit eine gewisse verantwortung für das tier - du solltest deine pflegetiere nur über schutzvertag und schutzgebühr abgeben und wenn möglich persönlich oder über vertrauenswürdige freunde eine vor bzw. nachkontrolle im zu hause des besitzers machen...

du musst dich um die vermittlung des tieres kümmern, was schon auch ein enormer zeitaufwand sein kann - inserate starten, telefonate und mails beantworten, treffen vereinbaren etc...

auch können unter umständen gewaltige tierarztkosten auf dich zukommen, also ist es immer klug vor der übernahme so viel wie möglich über das tier zu erfahren und noch vorab einen ta-check machen lassen...

es ist auch immer gut mit diversen seriösen tierorgas zusammenzuarbeiten, denn hier hast du ein team, das dir mit allem hilft und dir auch bei anfallenden kosten helfen kann...

so, mehr fällt mir grad ned ein

lg angie
 
Hallo liebe Tierfreunde

Danke für eure Antwort. Die punkte die ihr mir aufgezählt habt werde ich mit bestem Gewissen durchführen denn das ist mir auch sehr sehr wichtig.
Wisst ihr etwas über den § 11 ?? Soviel ich verstanden habe ist dieser Paragraph in Deutschlands Pflegestellen zu erfüllen dass heisst Kurse zu besuchen über Tierhaltung und das Veterinäramt einzuschalten dass man einen Pflegeplatz hält. Stimmt das ?? Muss man das machen?
Man hat mir gesagt dass ich dann illegal arbeite wenn ich den § 11 nicht erfülle und da könnte man mir die Tiere wegnehmen . Hat mir ein Deutscher gesagt.
Habe hier bei uns viele Leute gefragt aber keiner weiss was davon.

Liebe Grüsse
 
hi!

ich glaub, dass hängt von den auflagen ab, die dir die jeweilige organisation mit der du arbeitest, auferlegt. ich hatte schon drei pflegehunde, aber von einem §11 hab ich auch noch nix ghört... vielleicht gibts den wirklich nur in deutschland.

lg
lena
 
Hallo liebe Tierfreunde

Danke für eure Antwort. Die punkte die ihr mir aufgezählt habt werde ich mit bestem Gewissen durchführen denn das ist mir auch sehr sehr wichtig.
Wisst ihr etwas über den § 11 ?? Soviel ich verstanden habe ist dieser Paragraph in Deutschlands Pflegestellen zu erfüllen dass heisst Kurse zu besuchen über Tierhaltung und das Veterinäramt einzuschalten dass man einen Pflegeplatz hält. Stimmt das ?? Muss man das machen?
Man hat mir gesagt dass ich dann illegal arbeite wenn ich den § 11 nicht erfülle und da könnte man mir die Tiere wegnehmen . Hat mir ein Deutscher gesagt.
Habe hier bei uns viele Leute gefragt aber keiner weiss was davon.

Liebe Grüsse

Den Pflegevertrag,den man sich auch ausstellen lassen sollte, beinhaltet deine Pflichten und Rechte als Pflegeperson.Wenn du allerdings REGELMÄSSIG! Pflegehunde gegen Bezahlung nimmst,ist es ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch und kann
sehr wohl als Schwarzarbeit geahndet werden,aber wer weiss das schon gg:D :D :D
 
Was ich weiß, ist der § 11 der erweiterte Sachkundenachweis zum Führen von Anlagehunden. Aber bestimmt findest du beim googlen was darüber.
 
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