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Reissäcke LEGT man !! Daher können diese gar nicht umfallen !!

und genau soviel Wissen und Ahnung hast du über Hunde..
Nämlich NULL

Du bist echt … Hmmmmm , sag ich mal Lustig .
NA geh , werd nicht gleich so gscheit :D :D :D

Lesen ist nicht deine Stärke , den ich hab von einem Sack gesprochen
und dieser muss gestanden haben , sonst hätte der Reis nicht umfallen können .
Aber du kannst nach China , um dich zu überzeugen :D:D:D

War erst vor kurzem in einem Türkischen Einkaufsmarkt .
Standen dort doch nicht 3 Kg .. 5 Kg und 10 Kg Reissäcke .
Legst du die 1 Kg Reis Schachtel auch ?

Selbst wenn ich 9 Jahre in die Sonderschule gegangen währe , was ich nicht bin ,
so wäre ich noch immer eine Intteligenzbestie gegen dich .

ÜBER DICH KANN MAN NICHT EINMAL MEHR :D SO TRAURIG UND
HILFLOS BIST DU :
 
so scheint es zu sein wenn in China ein Sack Reis …. umfällt

Du hättest vorher jemanden Fragen sollen , den verstanden hast du die
Metapher nicht .

.
 
Don`t feed the troll any more!!!



Also ehrlich , du mit deinen Problemen bist der letzte der irgend jemanden
als " T R O L L " bezeichnen sollte .

Ich hab eine Frage . Warum verzieht ihr euch nicht zu Georg . ? ? ?
Dann wäre hier halbwegs zusammengeräumt und Georg würde sich freuen so
hochwertige Menschen zu bekommen .


Ps :
Ich kann leider nichts für euer bescheidenes Leben , wo Hund /Hunde die einzigen
Freund/e ( ? ) DARSTELLEN .



HOCH LEBEN DIE TROLLE :
TROLL ZU SEIN BEDEUTET NICHT ; DAS MAN DUMM IST :;):D


:
 
Zuletzt bearbeitet:
Auszug aus dem Forstgesetz 1975 - heiß umstritten, aber noch immer gültig:

C. Benützung des Waldes zu Erholungszwecken
Arten der Benützung
§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

(Anmerkung: ohne um Erlaubnis zu fragen)
 
Dann gibt es noch das hier, im NÖ Jagdgesetz, wird oft als allgemeines Betretungsverbot eines Jagdgebietes fehlinterpretiert, aber eigentlich soll damit nur das Wildern verhindert werden! Es ist nicht das Betreten verboten, sondern das Betreten mit Jagdwaffe, mit Falle, etc, oder den Hund absichtlich Revieren zu schicken:

§ 94
Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Sperre von Jagdgebieten
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.
 
Abschließend: diese Theorie ist plausibel, aber es gibt mindesens eine Ausnahme

Sorry , aber deine Aussage ist ja richtig aufgelegt , um dir noch eine zu verpassen :D

Als du dies geschrieben hast , hast du die AUSNAHME im Spiegel gesehen/erkannt :D Mit
Selbsterkenntnis bist du auf dem Besten Weg .
Leider umsonst , den etwas zu merken …. ist nicht so deine Stärke :D:D:D

Und ja keine Trolle/Trollinnen mehr füttern , GELL ;) :cool:

.
 
Auszug aus dem Forstgesetz 1975 - heiß umstritten, aber noch immer gültig:

C. Benützung des Waldes zu Erholungszwecken
Arten der Benützung
§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

(Anmerkung: ohne um Erlaubnis zu fragen)

Dieses Forstgesetz ist wie alle Gesetze , biegsam bzw eine Auslegungssache .
Denn was zu geschehen hat , entscheidet der Jagdpächter .
Was den Erholungszweck anbelangt , da ist der Waldesrand gemeint und nicht
der ganze WALD :

.
 
Dann gibt es noch das hier, im NÖ Jagdgesetz, wird oft als allgemeines Betretungsverbot eines Jagdgebietes fehlinterpretiert, aber eigentlich soll damit nur das Wildern verhindert werden! Es ist nicht das Betreten verboten, sondern das Betreten mit Jagdwaffe, mit Falle, etc, oder den Hund absichtlich Revieren zu schicken:

Also , ich hab schon was geschrieben . Wildern ist bis jetzt kein Problem und
ich denke das auch nicht jeder mit einem GEWEHR rumläuft .
Hunde dürfen sich keinesfalls soweit entfernen , wie auf deinem Bild . !
Es wird geduldet das der Hund frei ist , wenn er nahe am Besitzer ist und einen Maulkorb hat .


§ 94
Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Sperre von Jagdgebieten
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.

Im Wald gibt keinen öffentlichen Weg .
Sollte es sich um einen Waldweg handeln der auch zu befahren ist , wo man auf ein Gehöft
oder zu einem WOHNHAUS kommt , wird auch schriftlich festgehalten wer
Fahren darf . Sonst ist es ein Begehungsweg für FORSTVERWALTUNG ; JÄGER UND
EVENTUELL Jagdgesellschaft ( Treibjagd )
:
 
Im Wald gibt keinen öffentlichen Weg .
Sollte es sich um einen Waldweg handeln der auch zu befahren ist , wo man auf ein Gehöft
oder zu einem WOHNHAUS kommt , wird auch schriftlich festgehalten wer
Fahren darf . Sonst ist es ein Begehungsweg für FORSTVERWALTUNG ; JÄGER UND
EVENTUELL Jagdgesellschaft ( Treibjagd )
:

Der ist echt gut.:D

Vielleicht solltest Du ganz schnell die zuständigen Stellen aller 9 Bundesländer dahingehend belehren, dass es die vielen 1000 km gekennzeichneter, öffentlicher Wanderwege gar nicht gibt.
 
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