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armes hasi

  • Ersteller Ersteller pampam
  • Erstellt am Erstellt am
P

pampam

Guest
hallo

hab da gestern einen beitrag bei einen freund gefunden, nach zu lesen hier http://bergfee.twoday.net/ beitrag "traurig"

meine frage ist jetzt, kann man da eine anzeige machen gegen den hasenhalter?
 
jetzt nimma....hätt er gleich machen müssen wegen aussetzung eines lebewesens.....:mad:

armes hasi :(
 
ET01 schrieb:
jetzt nimma....hätt er gleich machen müssen wegen aussetzung eines lebewesens.....:mad:

armes hasi :(

blöd, hab das leider erst gestern abend erfahren und heute in der früh dann gleich die schlechte nachricht bekommen.

naja, aber sie werden sich da schon was einfallen lassen, wie sie papa schlecht machen können. ist sich auch nicht lustig für ihm.

ich versteh sowas nicht, ganz ehrlich. mir gehn solche mistkreaturen schon gewaltig wo hin.
 
wenn du GENUG zeugen hast...kannst dus probieren. die müssen aber bestätigen, daß der hase tagelang da draussen war und sich der vater nicht drum gescheert hat. wobei....ich glaub das ist auch nix, weil dann heißts warum haben SIE net den tierschutz verständigt....

besser wäre gewesen gleich solange er noch lebt fangen und den halter anzeigen.....

ich verstehs auch nicht....und mir gehens auch mehr als wohin....:mad:
 
versuche das hasi zu fangen gab es viele, aber hasi war da immer schneller.

gestern wollten sie es wieder probieren, aber da war es leider schon zu spät.

wegen zeugen werd ich mal fragen, aber wenn ich das richtig gelesen hab, war es ja nicht das erste mal und die leut haben ihm den hasen immer wieder gebracht. also müssten da ja zeugen zu finden sein.
 
ja die frage ist der beweis, daß er ihn nicht mehr haben wollte und somit quasi ausgesetzt hat indem er ihn nicht zurückgeholt hat. weglaufen ist ja nicht strafbar....da die mutwilligkeit fehlt.
 
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