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deikoon
Guest
Ist auch mein wissensstand. Aber Du musst die Kosten erstmal vorstrecken, zumindest die Gerifchtskosten etc. Und ob Dein Anwalt mit der Rechnungslegung bis zur Urteilsverkündung wartet ist auch eher fraglich. Und wenn Du verlieren solltest oder ein Vergleich statt findet, hast den Scherbenhaufen...
genauso ist es!! und ob sich das dafür steht???