Anschnallpflicht ?

mir ist in oö beim hundehaltungskurs gesagt worden ja
entweder angeschnallt oder hinter einem gitter verwahrt sprich also ein trenngitter

lg
orange
 
Ich kenn es so, das der Transport, die Ware (in dem Fall der Hund, geht aber auch als "Ware" vors gesetz in dem fall), gesichert sein muss.
Wie ist egal. Auf jeden fall gesichert, also im Käfig hinten oder mit gitter getrennt oder angeschnallt.;)
SO hab ich es erst erfahren..
Lg
 
Stimmt auch so! Die "Ware" :( muss so gesichert werden, dass niemand verletzt werden kann. In diesem Fall ist es ja zum Schutz des Hundes, aber gesichert werden muss auf alle Fälle.

LG
 
zur zeit ist die situation bissl blöd...

es ist KEINE pflicht, der hund gilt nicht mehr als ware....

aber seit wir das punktesystem aus D übernommen haben, ist da ein kleiner fehler im system weil es 1:1 übernommen wurde. in D ist es nämlich sehr wohl pflicht und wird mit einem punkt geahndet und zur zeit kriegen wir in Ö auch einen punkt bei nichtanschnallen des hundes obwohls gar nicht pflicht ist. das wird aber jetzt demnächst korrigiert........
 
Ich tu es zum Schutz meiner Hunde. Weil wen einer mal aufsteht und dann umknallt, wenn ich bremsen muss, ist nicht so toll. Und man kann sich nicht aussuchen, wann man mal eine Notbremsung hat.

Hinten habe ich 2 Hunde in extra Boxen, also nicht zusammen und einen am Rücksitz mit Gurt und Geschirr. Egal ob Pflicht oder nicht, ich persönlich bin so zufrieden damit und denke, dass es gut ist.

LG Sylvia
 
es gibt jetzt doch keinen strafpunkt wenn man den hund nicht gesichert hat (war ein langes hin und her).

ich finde trotzdem das ein hund gesichert gehört... mit einem hundegurt ist ja auch nix vergeben, kostet wenig und man kanns auch in einem anderen auto verwenden (also wenn man einen zweitwagen hat, etc.), platz nimmts auch nicht weg
 
Und darum hab ich ne Box für meine Fellnasen oder wenn nur die kleine dabei dann wird sie bei mir vorne angeschnallt
 
Glaube es is schon Pflicht !:o

nein, Pflicht ist es nicht. Im Tierschutzgesetz heißt es, dass der Hund sicher verwahrt sein muss, aber von Anschnallpflicht ist nicht die Rede. Diese Klausel war ursprünglich vorgesehen, wurde dann aber kurz nach Inkrafttreten des TG wieder heraus genommen.
 
nein, Pflicht ist es nicht. Im Tierschutzgesetz heißt es, dass der Hund sicher verwahrt sein muss, aber von Anschnallpflicht ist nicht die Rede. Diese Klausel war ursprünglich vorgesehen, wurde dann aber kurz nach Inkrafttreten des TG wieder heraus genommen.

Jep muss sicher verwahrt sein wurde auch schon mal angehalten und darauf aumerksam gemacht aber meine waren ja eh in der Box hinten:D aber ich staune immer wieder wenn Leute die Hunde einfach ungesichert auf der Rückbank oder im Kofferraum ohne Gitter oder was rein lassen, bitte bei einem Aufprall wird so ein Hund zur Gefährdung das vergessen leider viele:(
 
Jep muss sicher verwahrt sein wurde auch schon mal angehalten und darauf aumerksam gemacht aber meine waren ja eh in der Box hinten:D aber ich staune immer wieder wenn Leute die Hunde einfach ungesichert auf der Rückbank oder im Kofferraum ohne Gitter oder was rein lassen, bitte bei einem Aufprall wird so ein Hund zur Gefährdung das vergessen leider viele:(

Der wird nicht nur zur gefährdung...sein Leben ist auch selbst in gefahr!:(
 
Oben