an die Aussteller: Meldung zurückziehen

schokoholikerin

Medium Knochen
Hi,
ich möchte gerne für Wels meine Hündin Lilly in der Jüngstenklasse melden. Allerdings könnte es sein, dass sie genau zu der Zeit läufig wird(ab dem 6.Lebensmonat rechne ich jeden Tag damit:)). Jetzt glaube ich mich erinnern zu können, dass man seine Meldung bis zum drucken des Kataloges(ca. 2Wochen vor der Ausstellung) zurückziehen kann.
Wie läuft das dann ab?Schreibe ich einfach den Verantstaltern eine Mail?Bekomme ich dann mein Geld zurück oder nur einen Teil?
Ich hoffe jemand von euch kann mir wieter helfen!
 
Wels ist doch eine CACIB-Schau? In D könntest Du da nicht zurückziehen. Auf Klub- oder Spezialschauen kannst Du zurückziehen, wenn die Meldestelle "gnädig" ist...
 
Aber das Geld bekommt man nicht zurück! Zurückziehen ist also im Grunde nicht nötig. Man fehlt einfach! Der Katalog wird doch schon nach dem 2. Meldeschluss gedruckt?!
 
Aber das Geld bekommt man nicht zurück! Zurückziehen ist also im Grunde nicht nötig. Man fehlt einfach! Der Katalog wird doch schon nach dem 2. Meldeschluss gedruckt?!
Also, dass der wirklich nach dem 2ten Meldeschluss gedruckt wird glaube ich nicht...hab in Salzburg sogar noch eine Woche vor der Ausstellung bei der Verantwortlichen angerufen und da wars noch nicht gedruckt(aber das ist vielleicht ein extrem Beispiel)

Also geht zurückziehen gar nicht?
Das ist ja dann ein KAS...dann muss ich mir des mit Wels noch überlegen!
 
ich glaub auch das man net zruckziehen kann....aber man besten du rufst den ÖKV an und erkundigst dich...
 
offiziell zurückziehen geht meines Wissens nach nicht. Hängt vom good will der Frauschaften im ÖKV ab.
 
Das heißt, mit einer Hündin, die unregelmäßig läufig wird kannst du das ganze Jahr auf Ausstellungen melden und wirst regelmäßig dein Geld verlieren?

:confused:
 
Einer meiner Welpenleute hat sogar mal die ganze Meldegebühr zurückbekommen. Sein Hund wurde damals operiert und der ÖKV hat sich als sehr gnädig erwiesen:D:D Glaub aber, dass sie da einfach einen guten Tag hatten. Die Regel ist es nicht.
LG
Silke
 
ach, dauert ja nicht mehr lang dann darf man auch mit ner läufigen Hündin ausstellen gehen :cool:

lg Nina

Also ich hab in der ÖKV Ausstellungsordnung nichts gefunden das es verbieten würde läufige Hündinnen auszustellen? Oder hab ich was übersehen?

§ 6 Ausgeschlossene Hunde
Ausgeschlossen sind Hunde,
1. die nicht in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sind,
(Ausnahme §5)
2. die nicht im Katalog stehen, es sei denn es liegt eine Genehmigung der
Ausstellungsleitung vor ( § 1)
3. Kranke, lahme und Hunde mit Missbildungen und Hodenatrophie, kastrierte Rüden
sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind.
 
Aber sind wir uns ehrlich --fair isses nicht ...Speziell den Rüden gegenüber .

Meine Nase wird auch im Dez zu Wels heiß und ich hätt sooo gerne genannt .Wann hat man schonmal so eine Ausstellung direkt vor der Nase ??
Mal sehen --vielleicht wirds ja noch anders bis dahin ...:rolleyes:
 
Aber sind wir uns ehrlich --fair isses nicht ...Speziell den Rüden gegenüber .

Meine Nase wird auch im Dez zu Wels heiß und ich hätt sooo gerne genannt .Wann hat man schonmal so eine Ausstellung direkt vor der Nase ??
Mal sehen --vielleicht wirds ja noch anders bis dahin ...:rolleyes:

Fair ist es sicher nicht, daß bestreite ich auch nicht.
Andererseits bei den Unmengen von Besucherhunden - wo es keine Vorschriften gibt, ists vermutlich auch schon egal. Wenn man einen Rüden hat der da extrem reagiert ist man soundso arm dran :-(

Ich kann mich zwar dunkel erinnern das es so ein Verbot wohl früher mal gab, zumindest als ich so um 1994-95 unsere Yorkis ausstellte glaub ich mal was gelesen zu haben? Jetzt hab ich aber in der Ausstellungsordnung keinen Hinweis mehr dazu gefunden.
 
Meines Wissens ist es auch erlaubt bzw. nicht verboten ..

Man hört ja auch immer wieder ,dass Belegungen nach der Ausstellung stattfidnen ...Also ist die Hündin nicht nur läufig ,sondern gerade in den Stehtagen !!!
Ich hab zwar keinen Rüden --finde sowas aber total daneben
 
Das Ausstellen von läufigen Hündinnen ist in Österreich definitiv ERLAUBT. Es ist zwar nicht einfach für einen Rüden - und hier speziell für die erfahrenen Deckrüden. Aber mit persönlich ist es lieber, ich weiß, das Hündin A oder B läufig ist und suche mir meinen Platz weit weg davon, als rücksichtslose Besucher marschieren mit ihrer Hündin vor meinem Rüden auf und ab.

Wenn wir innerhalb der Ausstellerclique unseres Klub wussten, dass bestimmte Hündinnen läufig sind, haben wir Rüdenbesitzer uns zusammengetan und eine Art "Käfigburg" gebildet, wo die "Weiber" keinen Zugang hatten. Und wenn es möglich ist (wenn der Richter einverstanden ist) versucht der Sonderleiter es so zu regeln, dass die Rüdenbewerbe zuerst abgeschlossen werden (d.h. bei den Rüdenklassen, die auf dem Tisch bewertet werden). Sollte das nicht möglich sein, wird der Tisch nach den Hündinnen mit Lysoform oder etwas ähnlichem abgesprüht. Beim Teppich hast Pech, aber da sind sowieo immer Pieselflecken drauf.
 
ist doch praktisch, da erspart man sich u. U. eine sehr lange Anreise zum Deckrüden:cool:

Haben wir auch schon gemacht. Und ich hab meinem Rüden sogar schon mal ein Taschentuch mit Duft einer läufigen Hündin vor die Nase gehalten. Ist der dann schön gelaufen.... Volle Präsentierhaltung.
 
Bei uns würd ohnehin sofort auffallen ,dass Ayala heiß ist ...Eine weiße Hündin kann sowas gar nicht spurlos verstecken :rolleyes:
 
Ich bekomme einen fürchterlichen Grant, wenn ich auf läufige Hündinnen treffe. Yuni kann ich dann völlig vergessen. Das Aggressionspotential der Rüden steigt enorm...
In der Schweiz mussten früher alle Hunde über eine Art Steg am Eingang laufen, läufige Hündinnen hatten grundsätzlich keinen Zutritt. Fand ich sehr vernünftig.

Birgit

Übrigens verlieren nicht nur die Hündinnenbesitzerinnen ihr geld, wenn sie wegen Läufigkeit NICHT kommen. Rüdenbesitzer verlieren genauso, weil eben welche da sind.
 
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