Amtstierarzt verbietet Hundevermittlung von Findling

schnaufelinchen

Junior Knochen
boahhhhhhh reg ich mich auf.............muss mir eben luft machen
was meint ihr zu der geschichte ?



eine entfernte bekannte aus niederösterreich findet am heiligen abend einen hund angebunden im wald , total vereist , halb erfroren und er nagt schon an der baumrinde der arme kerl.

was tut sie.......??Das was wir alle gemacht hätten , sie nimmt ihn erst mal mit nach hause , taut ihn auf , gibt ihm futter wasser wärme usw.

fragt herum , von wo der hund stammen könnte , ohne erfolg

sie lässt ihn beim TA durchchecken,impfen , entwurmen und päppelt ihn einige wochen auf

nun ist es so , dass sie und ihr mann beide arbeiten und nicht wirklich zeit für den kleinen haben

sie versucht also einen neunen liebevollen besitzer zu finden(auch über internet)

sie bekommt übelste anrufe was ihr einfällt , sie könne doch nicht den hund abgeben usw usw

und heute steht der amtstierarzt bei ihr , verlangt impfbuch etc und VERBIETET ihr , den hund bis auf weitere klärung abzugeben
der hund ist NICHT gechippt , also kein besitzer ermittelbar

sollte sie den hund abgeben droht anzeige(sie hatte gestern jemand gefunden , der den hund bei sich aufnehmen würde , nun darf sie nicht)

ist das in ordnung???????

sie hat sich so eingesetzt und wird so bestraft.

Der amtstierarzt wurde ihrer meinung nach von jemandem geschickt , der den hund haben wollte , den sie aber an diese person nicht gegeben hat weil er ihn an die kette legen wollte und das wollte sie dem süssen nicht antun , denn er hat wohl genug durchgemacht und ist ängstlich , scheu und verschreckt.:eek:

AT meine auch noch , ohne ihn zu kastrieren und zu chippen dürfe sie ihn schon gar nicht weitergeben , egal was die ermittlungen nun noch ergeben

laut ihrem TA ist der kleine ca 18 monat bis zwei jahre(da sollte man doch eh noch nicht kastrieren oder ??!!):confused:


ich bin mal auf euere meinungen gespannt
ist das OK was da läuft??:confused:


vielleicht irre ich mich ja auch aber für mich ist das UNGLAUBLICH

lg vom seeeeeehr aufgebrachten schnaufelinchen:mad:
 
Absolut nicht! Habe selber 3 Tage nach Weihnachten einen Hund gefunden. Besi war natürlich das ganze Monat über nicht auffindbar - mit der Post bekam die Pflegemama dann eine Bestätigung das sie die Kleine vermitteln darf. ATA kann die Vermittlung gar nicht verhindern soweit ich weis! :confused:
 
Wow, das sind ja harte Bandagen...

Eventuell liegt das daran, dass sie das Finden des Hundes nicht bei Polizei/Tierheime/ATA gemeldet hat?
Wird ihr ihre Version der Geschichte nicht geglaubt?

Aber selbst wenn, dann muss ich sagen, ist das entweder ein rieesiges Missverständnis oder überhaupt die ärgste Frotzelei vom ATA... :confused:
Und eines noch: ins Tierheim muss sie ja das Tier jederzeit abgeben dürfen oder?

Ich werd aus der geschichte grad gar nicht schlau und bin neugierig, was die anderen User dazu sagen...

LG
VERA
 
kommt mir ehrlich gesagt mehr als komisch vor..das ein ATA sich wegen sowas in die Gänge setzt, die meisten regt ja nicht mal ein echter Mißstand auf:confused:
 
AT meine auch noch , ohne ihn zu kastrieren und zu chippen dürfe sie ihn schon gar nicht weitergeben , egal was die ermittlungen nun noch ergeben

laut ihrem TA ist der kleine ca 18 monat bis zwei jahre(da sollte man doch eh noch nicht kastrieren oder ??!!)

Lasst Euch nicht einschüchtern und tut, was für den Hund am besten ist!
Es ist nicht der Hund deiner Bekannten, daher kann sie ihn weitergeben, wie sie will. Ich kann keine rechtliche Grundlage für die Argumentation des Tierarztes erkennen.
Das Wohl des Hundes hat immer noch höhere Priorität als die Meinung irgendeines dahergelaufenen Dr. med.vet. - auch wenn er ATA heißt.

(Wenn er lästig wird, dann fragt ihn mal, wo das steht, dass sie ihn nicht weitergeben darf - dann könnt ihr den Text selbst prüfen. Wenn er gar keine rechtliche Quelle nennen kann oder will, vergeßt den Wichtig-tuer.)
 
von wem bekam die pflegemama denn die bestätigung dass sie vermitteln darf????


(natürlich nur mit schutzvertrag)
das ist ja auch nicht die frage
meine bekannte hat es nur gutgemeint , nun hat sie angst vor konsequenzen
(ihre tochter hat gemeint sie kann den hund abgeben und behaupten er wäre weggelaufen.....grins) da kommt man auf die tollsten ideen
denn , wenn sich die sache nicht klären liesse , hat man ihr heute gesagt , dann käme der hund ins heim
toll.............wo doch da ein lieber mensch wäre , der ihn dann da rauskaufen soll oder wie

entschuldigt meinen zorn , bin echt sauer über sowas

lg
 
von wem bekam die pflegemama denn die bestätigung dass sie vermitteln darf????


(natürlich nur mit schutzvertrag)
das ist ja auch nicht die frage
meine bekannte hat es nur gutgemeint , nun hat sie angst vor konsequenzen
(ihre tochter hat gemeint sie kann den hund abgeben und behaupten er wäre weggelaufen.....grins) da kommt man auf die tollsten ideen
denn , wenn sich die sache nicht klären liesse , hat man ihr heute gesagt , dann käme der hund ins heim
toll.............wo doch da ein lieber mensch wäre , der ihn dann da rauskaufen soll oder wie

entschuldigt meinen zorn , bin echt sauer über sowas

lg

Ich glaub es waren 30 Tage. Solang war der Hund eben bei der "Pflegemama". Also vor den 30 Tagen darf man den Hund nicht vermitteln, erst wenn die Frist um ist geht der Hund ins eigene Eigentum. Hoffe Whisky meldet sich zu Wort, die kann das genauer erklären. Aber wie gesagt sie können dir nicht verbieten die Kleine an einen guten Platz zu vermitteln! :)
 
meine bekannte hat es nur gutgemeint , nun hat sie angst vor konsequenzen
Sie braucht keine Angst haben.
Es geht um das Wohl das Hundes, alles andere ist sekundär. Wenn man sich einen gefundenen Hund mehrere Wochen behalten müßte, würde keiner mehr einen ausgesetzen Hund mitnehmen - und das ist keinesfalls im Sinn des Gesetzes.

Du braucht keine Bestätigung,
wenn der Hund einen guten Platz gefunden hat - dann gebt ihn dort hin.
 
die 30 tage wären ja schon am 24. 01.09 herum gewesen

ich meinte von wem dann die bestätigung (erlaubnis) in schriftform kam ??

lg

Vom ATA, als die Kleine damals gefunden wurde habe ich sofort beim ATA angerufen, die haben sich alles notiert wo die Kleine untergebracht ist, etc. und sie bekam dann nach dem Monat das Schreiben per Post. Habt ihr sowas nicht bekommen?
 
Vom ATA, als die Kleine damals gefunden wurde habe ich sofort beim ATA angerufen, die haben sich alles notiert wo die Kleine untergebracht ist, etc. und sie bekam dann nach dem Monat das Schreiben per Post. Habt ihr sowas nicht bekommen?


sie hatte den kleinen ja nicht beim ATA gemeldet , sondern nur ihr TA wusste bescheid

vielleicht wusste sie es nicht oder hat nicht daran gedacht , gut ok , war vielleicht ein grosser fehler aber lässt sich nun nicht mehr ändern
 
Hat sie die Kleine sonst irgendwo gemeldet? Auf verschiedenen Internetseiten reingestellt und gesucht ob Jemand den Hund sucht? Hatte der Hund ein Halsband um als er/sie gefunden wurde? Wenn ATA nicht Bescheid gegeben wurde, warum mischen die sich jetzt ein? :eek: Bin bissl verwirrt?
 
sie hatte den kleinen ja nicht beim ATA gemeldet , sondern nur ihr TA wusste bescheid

vielleicht wusste sie es nicht oder hat nicht daran gedacht , gut ok , war vielleicht ein grosser fehler aber lässt sich nun nicht mehr ändern

Das kanns aber auch nicht sein - nur WENIGE Finder melden das beim ATA!
Ich würde mir noch Rat von einem TH holen... vielleicht wissen die da rechtlich genauer Bescheid und stehen auf deiner Seite.... :)
 
Baileys wurde noch am Fundtag beim ATA als gefunden gemeldet.
Da sie bei Eve nicht bleiben konnte, kam sie zu mir.
Ich bekam dann vom ATA ein Formular zum Ausfüllen, indem ich die Daten bestätigen musste (Fundtag, -ort, -tier).
Wenn wir den Wechsel nicht gemeldet hätten, hätte Eve das Formular bekommen.
Weiters stand drinnen, dass das Tier Eigentum des ATA (Veterinäramts) ist und der Besitzer 30 Tage Zeit hat das Tier zurück zu fordern.
Innerhalb der 30 Tagefrist muss ich ohne Angabe von Gründen auf Verlangen das Tier dem ATA aushändigen.
Nach 30 Tagen geht es automatisch in mein Eigentum über. Innerhalb der 30 Tage kann ich es jedoch ohne Kosten vom ATA abholen lassen, um es in das TH bringen zu lassen.
Eine Abgabe nach dem 30. Tag geht dann auf meine Kosten.
Was ich mit dem Tier nach den 30 Tagen mache, ist dem ATA dann egal, da nicht mehr sein, sondern mein Eigentum.
Also wenn ihr ein Tier beim ATA gemeldet habt und es vor dem 30. Tag abegebt, macht ihr euch strafbar, da ihr fremdes Eigentum weitergebt.

LG
 
ich habe ihr auch geraten ihren TA zu fragen was der meint dazu.....

ok...das TH ist auch eine idee:rolleyes:

der hund hatte weder halsband noch marke , noch chip noch sonstwas
er war mit einem strick am baum angebunden , frierend , vereist , hungrig , ängstlich , er hatte schon rinde abgenagt vor hunger

lg und danke euch
 
Hat sie die Kleine sonst irgendwo gemeldet? Auf verschiedenen Internetseiten reingestellt und gesucht ob Jemand den Hund sucht? Hatte der Hund ein Halsband um als er/sie gefunden wurde? Wenn ATA nicht Bescheid gegeben wurde, warum mischen die sich jetzt ein? :eek: Bin bissl verwirrt?

Weil der TA angeblich verpflichtet ist, ein gefundes Tier dem ATA zu melden.
TH (und Polizei?) melden es dem ATA.
 
Also wenn ihr ein Tier beim ATA gemeldet habt und es vor dem 30. Tag abegebt, macht ihr euch strafbar, da ihr fremdes Eigentum weitergebt.

LG __________________danke whiskey


aber er war ja (leider) NICHT beim ATA gemeldet

und die sagen nun , sie muss ihn rausgeben

lg
 
Also wenn ihr ein Tier beim ATA gemeldet habt und es vor dem 30. Tag abegebt, macht ihr euch strafbar, da ihr fremdes Eigentum weitergebt.

LG __________________danke whiskey


aber er war ja (leider) NICHT beim ATA gemeldet

und die sagen nun , sie muss ihn rausgeben

lg

Gefunden Tiere MÜSSEN dem ATA gemeldet werden, wenn der von einem erfährt, gehört es automatisch ihm
Eine gefunden Handtasche darfst theoretisch auch nicht weiterverschenken, da sie ja nicht dir gehört, sondern dem Magistrat

Ob sie sich schon strafbar gemacht hat, es nicht dem ATA zu melden .... kA, kann aber sein, da müsst ihr einen RA fragen
 
ach so , toll........und nun ????

kann der neue besitzer den hund NICHT nehmen und letztendlich landet er dann im heim ??

oder wie kann das weitergehen ?
 
der hund hatte weder halsband noch marke , noch chip noch sonstwas
er war mit einem strick am baum angebunden , frierend , vereist , hungrig , ängstlich , er hatte schon rinde abgenagt vor hunger

Nicht bös sein, aber der Herr ATA wird doch nicht ernsthaft vermuten, dass sich da noch jemand meldet...? :rolleyes:
Nach der Geschichte auf diesen Rechts-Sch***ß zu bestehen ist echt ein starkes Stück.

Ich würd mich wirklich an ein TH deines Vertrauens wenden... die werden dich sicher beraten!
 
Oben