Ab wann darf mein Hund beim Hundeführerschein antreten?

Bertha1979

Junior Knochen
Hallo zusammen! Habe eine fünf Monate alte Schäferhündin, besuche mit ihr eine Hundeschule, sie ist total brav und sie geht schon bei Fuß und kann Sitz und Platz. Gestern ist mir ein Mann begegnet der mich übel beschimpft hat, weil ich keinen Hundeführerschein habe und der Schäferhund seiner Meinung nach der bissigste Hund überhaupt sei. Und er es als eine Frechheit befindet, dass solche Tiere überhaupt auf die Straße dürfen. Ich sagte ihm, dass ein Schäferhundehalter noch keinen führerschein braucht und dass mein Hund erst fünf Monate alt ist, also noch ein Welpe. Mich hat dieser Mann so geärgert, dass ich beschlossen habe diesen Führerschein zu machen. Wie alt muß der Hund sein, um antreten zu können? Danke schon mal!
 
ab 6. Lebensmonat. Und mit 5 Monaten ist dein Hund ohnehin kein Welpe mehr, sondern ein Jung(spund)hund
 
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Ist eigentlich schon geklärt, wie sich das ausgehen soll, wenn ein frischgebackener Hundehalter einen 8 Wochen alten Listenhund hat und binnen drei Monaten den Hundeführschein machen muss? :rolleyes:
 
Ist eigentlich schon geklärt, wie sich das ausgehen soll, wenn ein frischgebackener Hundehalter einen 8 Wochen alten Listenhund hat und binnen drei Monaten den Hundeführschein machen muss? :rolleyes:

Dann muss er ihn natürlich nicht binnen drei Monaten machen, sondern wenn der Hund 6 Monate alt ist (also im 7. Lebensmonat). Früher kann ein Hund nicht antreten.
 
Naja, die FRIST wird eigentlich gar nicht verlängert, die bleibt bei 3 Monaten.

Nur bei Welpenkäufern die den Hund übernehmen bevor er 3 Monate alt ist gilt diese Frist halt nicht, weil das Mindestalter bei der Prüfung 6 Monate beträgt.

Lächerlich ohne Ende, aber so ist das nunmal, wenn jemand keine richtigen Experten befragt und nur auf POPOlistische Maßnahmen setzt um seinen Namen in die Medien zu bekommen.
 
Naja, die FRIST wird eigentlich gar nicht verlängert, die bleibt bei 3 Monaten.

Nur bei Welpenkäufern die den Hund übernehmen bevor er 3 Monate alt ist gilt diese Frist halt nicht, weil das Mindestalter bei der Prüfung 6 Monate beträgt.

Lächerlich ohne Ende, aber so ist das nunmal, wenn jemand keine richtigen Experten befragt und nur auf POPOlistische Maßnahmen setzt um seinen Namen in die Medien zu bekommen.

..ah geh :D

Willst noch a paar witze in der richtung hören ?

Die BH1 prüfung der ÖHU darf net mit einem Hund unter 12monaten erfolgen.
Ein Hund zwischen 6 & 12mon ist ein "junghund" und geht in den junghunde kurs,..wird abgeschlossen mit der "junghunde veranlagung"

Ein Hund unter 6monaten ist n welpe und geht in den welpenkurs,...locker übungen und viel spiel und spass.

Der praktische NÖ sachkundenachweiss verlangt aber viele elemente die erst in der BH1 kämen und die ich mit einem deart jungen hund nicht trainieren darf :D.

... also die verbände waren da wohl net wirklich eingebunden :mad: !
 
Hab mich da wohl falsch ausgedrückt. :D
Ist schon klar, dass die Frist immer nur 3 Monate beträgt. Ich meinte nur, bei einem Welpen hat man halt ca. ein Monat länger Zeit, bis man den Hundeführschein machen muss, als wenn man sich eben einen erwachsenen Listenhund nimmt.

Finde diese Frist sowieso ziemlich kurz. Meiner Meinung nach dauert es schon manchmal etwas länger, bis man eine wirklich gute Beziehung zueinander aufbaut und Hund sowohl auch Herrchen wirklich bescheid wissen, was der eine von dem anderen wirklich will.

Und hat man dann einen halbjährigen Soka und macht mit diesem den Hundeführschein, was hindert einem eigentlich daran, diesen Hund danach noch scharf zu machen oder wie auch immer "falsch" zu erziehen? Aber dafür hat man dann ja die amtliche Bestätigung in der Tasche, dass man ein guter Hundehalter ist.:(

Aber das wurde hier eh alles schon des öfteren durchgekaut. Mich ärgern diese Sachen halt doch immer wieder.

lg desertrose
 
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