3-jahres-tw-eintrag im waldviertel

chess

Super Knochen
hallo!

da kriegst echt zustände mit die tierärzte......

nach anfrage in meiner hiesigen tierklinik kam folgende antwort vom doc:

Leider komme ich erst jetzt dazu Ihre Mail zu beantworten,
der Virbac TW Impfstoff ist für ZWEI Jahre zugelassen, beim Grenzübertritt mittels EU Heimtierpaß ist jedoch nach wie vor eine jährliche TW Impfung von Seiten der Behörde vorgeschrieben,egal welcher Impfstoff.
Der Impfstoff ist bei uns derzeit lagernd.

:mad::rolleyes::o

meine haus-ta machte schon vor einem halben jahr eine ähnliche aussage.

weiß jemand hier einen vernünftigen, informierten u. nicht auf die kasse bedachten ta??

raum gmünd, horn, schrems, waidhofen/thaya, zwettl in etwa.

dann bitte schreibts mir....:)

lg brigitte
 
so viel ich weis, ist es GESETZLICH vorgeschrieben eine jährliche auffrischungsimpfung zu machen wenn man den hund ins ausland mitnehmen möchte - egal mit welchem impfstoff
 
Lest ihr keine anderen Beiträge.... ein bissl weiter unten steht dieser Beitrag:
http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=62685

und dann vielleicht mal die Suche bemühen nach Nobivac T

Nobivac T ist seit vorigem Jahr für 3 Jahre in Ö zugelassen.
Beim Grenzübertritt muß eine gültige TW-Impfung nachgewiesen werden im EU-Raum (gibt allerdings ein paar Ausnahmen, wie GB, Norwegen und Schweden glaub ich)
Auch die Veranstaltungsordnung des ÖKV wurde in der Richtung schon geändert.

Noch dazu ist keine Impfung gesetzlich vorgeschrieben, lediglich die TW-Impfung und Chip mit EU-Pass sind notwendig bei Grenzübertritt, sonst nichts!

Sucht Euch die notwendigen Infos mal hier zusammen und druckt sie aus und legt sie euren TAs unter die Nase und sagt ihnen, sie sollen sich mal informieren, aber richtig!
 
Lest ihr keine anderen Beiträge.... ein bissl weiter unten steht dieser Beitrag:
http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=62685

und dann vielleicht mal die Suche bemühen nach Nobivac T

Nobivac T ist seit vorigem Jahr für 3 Jahre in Ö zugelassen.
Beim Grenzübertritt muß eine gültige TW-Impfung nachgewiesen werden im EU-Raum (gibt allerdings ein paar Ausnahmen, wie GB, Norwegen und Schweden glaub ich)
Auch die Veranstaltungsordnung des ÖKV wurde in der Richtung schon geändert.

Noch dazu ist keine Impfung gesetzlich vorgeschrieben, lediglich die TW-Impfung und Chip mit EU-Pass sind notwendig bei Grenzübertritt, sonst nichts!

Sucht Euch die notwendigen Infos mal hier zusammen und druckt sie aus und legt sie euren TAs unter die Nase und sagt ihnen, sie sollen sich mal informieren, aber richtig!

hallo blue

ich weiß über das thema eigentlich eh bescheid, war mir nur bei grenzübertritt nicht ganz sicher...

ich hab die unterlagen der tierklinik geschickt, aber du kannst keinen ta dazu nötigen, das verlangte einzutragen. auch wenns x-mal belegt ist.

ich nehm den vets gar nicht wirklich ab, daß sie angeblich nicht bescheid wissen, ich denk, den meisten gehts um das verlieren langfristiger einnahmen.:rolleyes:

deshalb suche ich einen ta, mit dem ich weder diskutieren, streiten, noch ihm irgendwas unter die nase halten muß.
ist er ja dann erst recht als unwissend bloßgestellt...

also bitte an die leute aus dem waldviertel, seid ihr schon auf einen solchen ta gestossen?:)
 
so viel ich weis, ist es GESETZLICH vorgeschrieben eine jährliche auffrischungsimpfung zu machen wenn man den hund ins ausland mitnehmen möchte - egal mit welchem impfstoff

Das ist nicht richtig! EU-weit gilt nach den Angaben des Herstellers ist die Gültigkeitsdauer einzutragen. Es gibt Länder mit Sonderregelungen steht auch schon alles hier im Forum mit etlichen Links.

Innerhalb der EU gilt der 3-Jahreseintrag. Auch in Österreich gilt das EU-Recht. Nur musst einen TA finden der dir das einträgt, sollte er wenn man drauf besteht und er den Impfstoff hat. In Österreich hat ein Impfstoff die Zulassung für 3 Jahre -Nobivac T schon seit März 2007.
Ob es auch schon andere Impfstoffe gibt kann man bei der AGES erfragen oder bei den Firmen selbst.

Bitte Suchfunktion verwenden!
 
Hallo!
hallo!

da kriegst echt zustände mit die tierärzte......

nach anfrage in meiner hiesigen tierklinik kam folgende antwort vom doc:
Leider komme ich erst jetzt dazu Ihre Mail zu beantworten,
der Virbac TW Impfstoff ist für ZWEI Jahre zugelassen, beim Grenzübertritt mittels EU Heimtierpaß ist jedoch nach wie vor eine jährliche TW Impfung von Seiten der Behörde vorgeschrieben,egal welcher Impfstoff.
Der Impfstoff ist bei uns derzeit lagernd.

:mad::rolleyes::o

meine haus-ta machte schon vor einem halben jahr eine ähnliche aussage.
weiß jemand hier einen vernünftigen, informierten u. nicht auf die kasse bedachten ta??
raum gmünd, horn, schrems, waidhofen/thaya, zwettl in etwa.

dann bitte schreibts mir....:)
lg brigitte


Mit einem TA kann ich dir leider nicht dienen. Ich würde aber schon mal alle telefonisch kontaktieren und auf die Unterlagen aufmerksam machen.

Das was er da behauptet hat ist natürlich Blödsinn. Alle Impfstoffe mit TW in Deutschland (EU-weit gilt das für diese Impfstoffe nur die Gesetzte im jeweiligen Land mussten hier auch angepasst werden und darum haben die Hersteller auch die Zulassung auf 3 J. geändert) haben schon die Zulassung auf drei Jahre (außer Virbac der schreibt eine andere Grundimmunisierungvorgabe vor und hat 2-3 Jahre im BPZ angegeben, nat. wollen hier die meisten TÄ die 3 Jahre nicht eintragen).
Als Richtlinie gilt das Datum der Zulassung, wann ein Impfstoff so eingetragen werden darf und das was im Beipackzettel steht.
Wenn die alte Impfstoffe haben kann natürlich das noch nicht drinnen stehen.

Tatsache ist, wenn man nicht drauf besteht kriegt man den Eintrag auch nicht und man muss sich vorher erkundigen ob sie den Impfstoff haben.
Es wird nur einmal geimpft egal welcher Impfstoff vorher gegeben wurde.
Auch bei Welpen ab der 12. Woche (vorher darf nicht geimpft werden) wird nur einmal geimpft (Nobivac T) und nicht 4 Wochen später nochmals.

Das ist auch so ein Thema, dass jeder TA einem aufs Aug drücken will, dass man nach 4 Wochen zur 2. Impfung kommen muss.
 
Dr. Peer (Brand bei Heidenreichstein) ?

Ich kenn sie zwar nur als erstklassige Chiropraktikerin, aber ich könnte mir vorstellen, dass sie auch in dieser Beziehung eine vernünftige Einstellung hat :)
 
Hallo!


Mit einem TA kann ich dir leider nicht dienen. Ich würde aber schon mal alle telefonisch kontaktieren und auf die Unterlagen aufmerksam machen.

Das was er da behauptet hat ist natürlich Blödsinn. Alle Impfstoffe mit TW in Deutschland (EU-weit gilt das für diese Impfstoffe nur die Gesetzte im jeweiligen Land mussten hier auch angepasst werden und darum haben die Hersteller auch die Zulassung auf 3 J. geändert) haben schon die Zulassung auf drei Jahre (außer Virbac der schreibt eine andere Grundimmunisierungvorgabe vor und hat 2-3 Jahre im BPZ angegeben, nat. wollen hier die meisten TÄ die 3 Jahre nicht eintragen).
Als Richtlinie gilt das Datum der Zulassung, wann ein Impfstoff so eingetragen werden darf und das was im Beipackzettel steht.
Wenn die alte Impfstoffe haben kann natürlich das noch nicht drinnen stehen.

Tatsache ist, wenn man nicht drauf besteht kriegt man den Eintrag auch nicht und man muss sich vorher erkundigen ob sie den Impfstoff haben.
Es wird nur einmal geimpft egal welcher Impfstoff vorher gegeben wurde.
Auch bei Welpen ab der 12. Woche (vorher darf nicht geimpft werden) wird nur einmal geimpft (Nobivac T) und nicht 4 Wochen später nochmals.

Das ist auch so ein Thema, dass jeder TA einem aufs Aug drücken will, dass man nach 4 Wochen zur 2. Impfung kommen muss.

Weil wir grad wieder einmal bei dem leidigen Thema sind: Der ÖKV hat seine Meldescheine für die Ausstellungen noch immer nicht geändert. Da wird immer noch eine Tollwutimpfung verlangt, die nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 1 Jahr ist.

Ich habe jetzt gerade den Hrn. Weiß, den Ausstellungsreferenten des ÖKV und zufälligerweise auch unser Klubpräsident, angeschrieben, dass er das bitte schleunigst ändern möge.
Bin gespannt auf die Reaktion. Die entsprechenden Unterlagen habe ich natürlich beigelegt.
 
danke für die antworten!

ja ich werd wohl viel telefonieren müssen...:)
dr. peer könnte ein heißer tip sein, bin gespannt.

geb euch dann bescheid, ob ich fündig geworden bin.

lg chess
 
ich hab gerade antwort der tk bekommen, der ich die unterlagen geschickt hab.
also ärzte die drei jahre eintragen, sind unseriös....der rest ist wieder völliges blabla und rausrederei trotz der fakten schwarz auf weiß.
 
stimmt es, dass wenn man den Hund nach Kroatien mit nehmen möchte, die Tollwut Imfpung nicht älter als 6 Monate sein darf? hab ich jetzt schon auf vielen Internet seiten gelesen..

lg
Melanie
 
Ich habe jetzt extra nochmals bei meinem Tierarzt nachgefragt: wenn die 3-jährige geimpft wird, wird diese auch für 3 Jare im EU-Impfpass bestätigt- ohne wenn und aber. Allerdings ist dieser Tierarzt nicht im Waldviertel, sondern am Stadtrand von Wien........Aber man sieht, wenn der Wille vorhanden ist, geht alles. Weiß eigentlich jemand um den Preisunterschied zwischen der 1-jährigen und der 3-jährigen?
 
Ich habe jetzt extra nochmals bei meinem Tierarzt nachgefragt: wenn die 3-jährige geimpft wird, wird diese auch für 3 Jare im EU-Impfpass bestätigt- ohne wenn und aber. Allerdings ist dieser Tierarzt nicht im Waldviertel, sondern am Stadtrand von Wien........Aber man sieht, wenn der Wille vorhanden ist, geht alles. Weiß eigentlich jemand um den Preisunterschied zwischen der 1-jährigen und der 3-jährigen?

Hallo!
Preisunterschied dürfte es nicht geben, da sich der Impfstoff nicht geändert hat. Es werden ja auch alte Impfstoffe gegeben, bei denen der BPZ noch der alte ist, aber aufgrund der Zulassung darf 3 Jahre eingetragen werden.

Wenn es einen Preisunterschied gibt, dann weil der TA mehr verlangt.

Kannst du mir bitte den Namen dieses fortschrittlichen TA per PN mitteilen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich innerhalb der letzten Wochen nichts geändert hat, ist in Ö immer noch nur Nobivac T für 3 Jahre zugelassen.

Insofern ist ein Eintrag für 3 Jahre nur möglich und "legal", wenn der TA diesen Impfstoff - eben Nobivac T - verwendet.

D. h. Ihr könnt Euren TA fragen, ob er diesen Impfstoff hat oder ihn besorgen kann. Wenn er sich weigert, bleibt nur die jährliche Impfung oder TA-Wechsel (ev. auch nur für die Impfung, hab ich selbst auch gemacht).

Nur, dass es da keine Missverständnisse gibt ;)
 
stimmt es, dass wenn man den Hund nach Kroatien mit nehmen möchte, die Tollwut Imfpung nicht älter als 6 Monate sein darf? hab ich jetzt schon auf vielen Internet seiten gelesen..
lg Melanie

Da kann ich dir leider auch nichts dazu sagen. Schau mal auf die Tierschutzseiten Wien. Mir ist von dort erklärt worden, dass bei Nicht-EU-Länder wo der EU-Pass anerkannt und verlangt wird, auch der 3-Jahreseintrag gilt. Ich würde dorthin im Kontaktformular eine Frage reinstellen. Konkret was Kroatien verlangt.

Der Amtstierarzt, der mir dort die Fragen (etwas zu allgemein) beantwortet hat, hat gemeint, dass die Angabe bei den Ländern "gültige Tollwutimpfung" genügt, damit sich Otto-Normalverstand auskennt.
Eventuell wärs sicherer bei der Botschaft anzufragen.
 
Ich habe jetzt gerade den Hrn. Weiß, den Ausstellungsreferenten des ÖKV und zufälligerweise auch unser Klubpräsident, angeschrieben, dass er das bitte schleunigst ändern möge.
Bin gespannt auf die Reaktion. Die entsprechenden Unterlagen habe ich natürlich beigelegt.
Hallo!
Da bin ich gespannt was er dazu schreibt. Bitte am Laufenden halten!
 
hallo!

da kriegst echt zustände mit die tierärzte......

nach anfrage in meiner hiesigen tierklinik kam folgende antwort vom doc:

Leider komme ich erst jetzt dazu Ihre Mail zu beantworten,
der Virbac TW Impfstoff ist für ZWEI Jahre zugelassen, beim Grenzübertritt mittels EU Heimtierpaß ist jedoch nach wie vor eine jährliche TW Impfung von Seiten der Behörde vorgeschrieben,egal welcher Impfstoff.
Der Impfstoff ist bei uns derzeit lagernd.

:mad::rolleyes::o

meine haus-ta machte schon vor einem halben jahr eine ähnliche aussage.

weiß jemand hier einen vernünftigen, informierten u. nicht auf die kasse bedachten ta??

raum gmünd, horn, schrems, waidhofen/thaya, zwettl in etwa.

dann bitte schreibts mir....:)

lg brigitte

TA weiß ich keinen, aber das mit Virbac stimmt der hat in D ein Zulassung von 2-3 Jahren und eine andere Grundimunisierung. Deshalb auch nur der 2-Jahreseintrag. Auf die 3 will sich keiner einlassen.
Ob der in Ö auch schon zugelassen ist weiß ich nicht. Bisher war es nur Nobivac T der die Zulassung für 3 Jahre ín Ö hat.

Den Rest EU und 3-jährige TW-Impfung findest du in dem schon genannten Link im Forum. Innerhalb der EU gilt sie auf jeden Fall.

Was mich interessieren würde, welche Tierklinik das im Waldviertel ist (bitte PN).
 
Oben