• Liebe Forum-Nutzer, wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub und sind ab dem 07. Januar 2025 wieder für euch da! In der Zwischenzeit werden keine Meldungen und Nachrichten gelesen/bearbeitet. Habt frohe, ruhige und besinnliche Festtage im Kreis eurer Liebsten, viel Glück und Gesundheit in 2025 und kommt gut rüber ins neue Jahr! Bis bald und frohe Weihnachten, Euer DER HUND Club Team

§ 24 des ÖKV durch OGH-Urteil aufgehoben

ich denk, das ist der artikel der ökv mitgliedern verboten hat an nicht-ökv veranstaltungen teilzunehmen.

wenns so ist dann kommt mir das sehr entgegen:) (also die aufhebung dieses artikels)
 
und was heisst das nun?
Daß sämtliche damals durch den Vorstand des ÖKV ausgesprochenen (respektive automatisch wirksam gewordenen) Sperren rechtswidrig waren und man einigen Sportlern ihr Recht an der Teilnahme von Veranstaltungen des ÖKV willkürlich genommen hat.

Daß man sich gegen die Willkür von Verinsfunktionären sehr wohl wehren kann (wenn man Zivilcourage hat).

Daß Verbände und Vereine nicht allmächtig sind und nicht einfach machen können, was sie wollen.

Daß Präsident und Generalsekretär des ÖKV (die beide mit vollem Einsatz diese Sperren betrieben haben und jedwede Verzögerungstaktik angewendet haben, um ihnen mißliebige Vereinsmitglieder kalt zu stellen - und dies wohl auch weiter tun werden), rücktrittsreif sind. Immerhin hat man lt. Urteil rechtswidrig gehandelt, gegen die guten Sitten verstoßen und um teures Geld (der Mitglieder) wieder mal einen Prozeß geführt, der nur dazu diente, die "Allmacht" des ÖKV zu zementieren.

GSD ist letzteres in die Hose gegangen.

LG, Andy
 
Hier der Link zum Urteil:

http://www.idefix.headroom.at/Dokumente/Urteil_OGH.jpg

Man lasse sich einige der Formulierungen aus dem Urteil auf der Zunge zergehen:
§24a der Satzung verstößt aber nicht nur gegen die Statuten (Anm.: gegen die eigenen Statuten des ÖKV ), sondern widerspricht zugleich den guten Sitten. Bei der Satzung von Vereinsstatuten ist nach ständiger Rechtssprechung eine verstärkte Grundrechtsbindung gegeben, da das einzelne Vereinsmitglied in der Regel keinen Einfluß auf die Gestaltung der Statuten hat und daher in einer dem Adressaten staatlicher Normen ähnlichen Unterlegenheitssituation ist....

...Vor diesem Hintergrund verstößt die Einführung einer "automatischen", ohne jeglichen weiteren Maßnahmen auf unbestimmte Dauer eintretenden Sperre eklatant gegen die Grundsätze des fair trial nach Art. 6 Abs. 1 EMRK

LG, Andy

PS: wer die Angelegenheit von Beginn an nachlesen möchte, findet auf Uschi Mayers Homepage die gesam(mel)te Korrespondenz dazu (ihr müßt ganz nach oben scrollen):

http://www.idefix.headroom.at/oekv_sperre.asp#12092006


.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daß Präsident und Generalsekretär des ÖKV (die beide mit vollem Einsatz diese Sperren betrieben haben und jedwede Verzögerungstaktik angewendet haben, um ihnen mißliebige Vereinsmitglieder kalt zu stellen - und dies wohl auch weiter tun werden), rücktrittsreif sind. Immerhin hat man lt. Urteil rechtswidrig gehandelt, gegen die guten Sitten verstoßen und um teures Geld (der Mitglieder) wieder mal einen Prozeß geführt, der nur dazu diente, die "Allmacht" des ÖKV zu zementieren.

da glaubt wohl noch wer an den weihnachtsmann :D

aber gratulation! toll, dass du das durchgezogen hast.
imca, wir kommen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Hoch auf das OGH und die die sich die Willkür des ÖKV nicht gefallen lassen haben
 
Diese Gratulation bitte an die Margit Jantschgi (und unseren Rechtsanwalt, den Dr. Gelbmann).

Mein eigenes Verfahren wurde zwischenzeitlich sozusagen ruhend gestellt, um auf den Entscheid des OGH in Margits Verfahren zu warten. :)


wer trägt jetzt eigentlich die kosten für dieses verfahren? der ökv?

hast du schon ein schreiben vom ökv bekommen, dass deine sperre jetzt
offiziell aufgehoben wurde?
 
wer trägt jetzt eigentlich die kosten für dieses verfahren? der ökv?
Yep. Siehe:

http://www.idefix.headroom.at/Dokumente/Brief_Gelbmann_an_prokopp_20061005.gif
hast du schon ein schreiben vom ökv bekommen, dass deine sperre jetzt offiziell aufgehoben wurde?
Nein - und darauf kann ich wohl auch lange warten. :rolleyes:

Meine Sperre war ja schon durch die gerichtliche einstweilige Verfügung von Anfang Mai 2005 aufgehoben worden:

http://www.idefix.headroom.at/Dokumente/EV_Bezirksgericht_Moedling_04052005.pdf

Obwohl ich finde, daß eine Veröffentlichung des Urteils in der UH angebracht wäre. Denn mit der Veröffentlichung unserer (rechtswidrigen) Sperren war man ja auch fix dabei. :mad:

LG, Andy
 
Obwohl ich finde, daß eine Veröffentlichung des Urteils in der UH angebracht wäre. Denn mit der Veröffentlichung unserer (rechtswidrigen) Sperren war man ja auch fix dabei. :mad:


schön, dann zahlen wir ja endlich mal für was sinnvolles den ökv beitrag :o :D

letzteres ist wieder ein fall für den weihnachtsmann :rolleyes:
 
Obwohl ich finde, daß eine Veröffentlichung des Urteils in der UH angebracht wäre. Denn mit der Veröffentlichung unserer (rechtswidrigen) Sperren war man ja auch fix dabei. :mad:

LG, Andy

Also bevor das passiert, fällt Ostern und Weihnachten an einen Tag :D:D

Mit Sperren und deren Veröffentlichung sind die schon sehr fix, aber bei einem verlorenen Prozess sicher ned. Da würden doch die Herren Bonzen Ihre Gesichter verlieren :eek: :D
 
nein echt, wahnsinn bitte

das ist ja super, dann darf man endlich die mischlingshunde wm gehen,
das ist echt mal super

*freu*

lg sandra
 
Mich würde interessieren, wie dieses Verbot vorher begründet worden ist? Als Außenstehende kommt mir das ungeheuerlich vor.

BB,
Tanja
 
Oben