Sticha Georg
Super Knochen
Das OGH hat mit 27.9.2006 den §24 des ÖKV aufgehoben.
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und was heisst das nun?
Daß sämtliche damals durch den Vorstand des ÖKV ausgesprochenen (respektive automatisch wirksam gewordenen) Sperren rechtswidrig waren und man einigen Sportlern ihr Recht an der Teilnahme von Veranstaltungen des ÖKV willkürlich genommen hat.und was heisst das nun?
§24a der Satzung verstößt aber nicht nur gegen die Statuten (Anm.: gegen die eigenen Statuten des ÖKV ), sondern widerspricht zugleich den guten Sitten. Bei der Satzung von Vereinsstatuten ist nach ständiger Rechtssprechung eine verstärkte Grundrechtsbindung gegeben, da das einzelne Vereinsmitglied in der Regel keinen Einfluß auf die Gestaltung der Statuten hat und daher in einer dem Adressaten staatlicher Normen ähnlichen Unterlegenheitssituation ist....
...Vor diesem Hintergrund verstößt die Einführung einer "automatischen", ohne jeglichen weiteren Maßnahmen auf unbestimmte Dauer eintretenden Sperre eklatant gegen die Grundsätze des fair trial nach Art. 6 Abs. 1 EMRK
Daß Präsident und Generalsekretär des ÖKV (die beide mit vollem Einsatz diese Sperren betrieben haben und jedwede Verzögerungstaktik angewendet haben, um ihnen mißliebige Vereinsmitglieder kalt zu stellen - und dies wohl auch weiter tun werden), rücktrittsreif sind. Immerhin hat man lt. Urteil rechtswidrig gehandelt, gegen die guten Sitten verstoßen und um teures Geld (der Mitglieder) wieder mal einen Prozeß geführt, der nur dazu diente, die "Allmacht" des ÖKV zu zementieren.
Die Hoffnung stirbt zu letzt.da glaub wohl noch wer an den weihnachtsmann
Diese Gratulation bitte an die Margit Jantschgi (und unseren Rechtsanwalt, den Dr. Gelbmann).aber gratulation! toll, dass du das durchgezogen hast.
Diese Gratulation bitte an die Margit Jantschgi (und unseren Rechtsanwalt, den Dr. Gelbmann).
Mein eigenes Verfahren wurde zwischenzeitlich sozusagen ruhend gestellt, um auf den Entscheid des OGH in Margits Verfahren zu warten.![]()
Yep. Siehe:wer trägt jetzt eigentlich die kosten für dieses verfahren? der ökv?
Nein - und darauf kann ich wohl auch lange warten.hast du schon ein schreiben vom ökv bekommen, dass deine sperre jetzt offiziell aufgehoben wurde?
Obwohl ich finde, daß eine Veröffentlichung des Urteils in der UH angebracht wäre. Denn mit der Veröffentlichung unserer (rechtswidrigen) Sperren war man ja auch fix dabei.![]()
Obwohl ich finde, daß eine Veröffentlichung des Urteils in der UH angebracht wäre. Denn mit der Veröffentlichung unserer (rechtswidrigen) Sperren war man ja auch fix dabei.![]()
LG, Andy
Was heisst das jetzt ?
*aufderleitungsteh*![]()
Mich würde interessieren, wie dieses Verbot vorher begründet worden ist? Als Außenstehende kommt mir das ungeheuerlich vor.
BB,
Tanja
Das ist einfach in den geposteten Links nachzulesen....
http://www.idefix.headroom.at/oekv_sperre.asp#12092006
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Schlimm, was es alles gibt. Aber da steht nirgends (oder ich ahbe es überlesen, ich hatte mit ein paar gescannten Dokumenten Probleme), wie der ÖKV dieses Verbot begründet hat.