140 € das schnelle Geld ...

terrier

Super Knochen
Babykatze 6 wochenalt

willhaben-Code: 65540530 zuletzt geändert: 22.08.2013 14:28
Anzeige mit Freunden teilen:



Beschreibung


verkaufe 1 baykatz ist 6 wochen isst selbstandig

Preis:140€
 
1 babyhasen6 wochen alt

willhaben-Code: 65540057 zuletzt geändert: 22.08.2013 14:39
Anzeige mit Freunden teilen:



Beschreibung


verkaufe 1 babykatze ist 6 wochen alt isst selbstandig


kostet 100€

die Dame ist sehr tierlieb .....

nehme vogel auf
willhaben-Code: 65468294 zuletzt geändert: 21.08.2013 12:46

Bild 1: nehme vogel auf
Beschreibung

HALLO NEHME VOGEL AUF VWERSCHIEDENE RASSEN
 
Wer sagt das dies nicht schon getan wurde bzw.auch dem Anzeigenanbieter will-haben ?!
Wie wäre es wenn du dasselbe tust wie ich ?

mfg terrier
 
Vor einiger Zeit waren einige seltsame, MÖGLICHERWEISE legale Inserate auf willhaben. Die hab ich dem zuständigen ATA gemeldet. Ich hab nichts mehr gehört. ABER: es gibt von diesem user keine Inserate mehr! Also dürfte der ATA sehr wohl etwas gemacht haben. Und wenns nur ein Besuch war, ihm zu zeigen, "Du stehst auf der Beobachtungsliste!"

Es wird die hartgesottenen nicht abschrecken, aber die Gelegenheitstäter!

Es hier zu posten, find ich gut. Wieviele haben Zeit alles durchzuforsten? Hier gibts die geballte, zusammengefasste Info und jeder der will, kann dann auch den ATA anschreiben.

Edit:
http://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/marktplatz?orgId=29096969

Sie nimmt auf und verkauft weiter!!! Super!!! Meldung ergeht an ATA Wien Umgebung!
http://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/marktplatz?orgId=29096969
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ist mir schon vor einiger Zeit aufgefallen. Damals hatte aber sie nur Inserate geschalten, dass sie eben Tiere aufnimmt wenn sie sonst keiner haben will und von wegen gemeinsam dann ein Fixplatz gesucht wird usw...
 
Tierhandel ist (leider) nicht verboten und der ATA wird genau NICHTS machen (die Erfahrung hab ich schon vor Jahren mal gemacht:mad:)

Als ich vor ein paar Wochen so eine Anzeige an den Amtstierarzt weiterleitete kam postwendend die Antwort, dass er sich die Verhältnisse dort ansehen wird... Denn Handel mit zu jungen Tieren ist (Gott sei Dank) verboten.
 
Zitat..."Wir kümmern uns drum".....damals (ca. 2006) ging es um einen Hundehändler, der viel zu junge Welpen verkauft hat, die noch dazu Parvo hatten (ATA: Was wollen Sie ? Parvovirose ist nicht meldungspflichtig.":eek:) - passiert ist erst im letzten Jahr endlich was.

Trotzdem nun endlich im letzten Jahr PETA Strafanzeige erstattet hat, der ATA also tätig werden musste, inseriert dieser nette Mann weiterhin fleißig seine Welpen:mad::mad::mad: - also hat sich nicht geändert, leider:mad::mad:
 
So einfach ist es auch wieder nicht:
§ 8a. TSchG Verkaufsverbot von Tieren

(1)Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen,
soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das
Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.
(2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.
Unter diesen Passus fällt auch das öffentliche Anbieten im Internet, welches somit nur Zuchtstätten und Tierhandlungen, die bei der entsprechenden Bezirkshauptmannschaft gemeldet sind, gestattet ist.
Also anzeigen und die Behörden müssten reagieren, tun sie wahrscheinlich leider nicht.
 
Kann nicht jeder ein Gewerbe anmelden ? Sicher muss für den Handel mit Tieren eine gewisse Sachkunde (haha) vorliegen, aber sonst kann doch jeder Hinz und Kunz ein Gewerbe als Einzelhändler anmelden.
 
Also wenn das so einfach wäre würden ja nur mehr Händler auf willhaben inserieren. Zweitens hat betreffende Person dann mit Gewerbebehörde und Finanzamt zu tun, das kann sehr unangenehm werden. Da hatten sogar schon einige Tierschutzorganisationen massive Probleme (solange sie nicht als Verein gemeldet waren). Das betrifft übrigens Österreich, vielleicht ist es in D ja anders.
 
Oben