Solche Aussagen finde ich schlimm , vor allem aber sehr
Frech . Den wenn man es genau nimmt , sind deine Aussagen
flüssiger als flüssig ... also überflüssig .
Mit welchem Recht nimmst du dir heraus , irgend jemanden
den Mund zu verbieten .
Aber zu der Frage :
Leider ist es so das es in Österreich keine einheitliche Regelung
gibt .
Leider ist hier ein Beitrag verschwunden .
Fakt ist , wenn etwas passiert ist sollte man sich so schnell als
möglich Hilfe suchen . Zum ersten das es nicht mehr zu solchen
Situationen kommt und man den Hund auch besser unter
Kontrolle hat .
Man sollte erst gar nicht warten , ob man eine Zuschrift bekommt ,
mit dem Hund einen Wesenstest zu machen .
Hundeschulen oder der ÖKV haben da sicher eine Liste , wer
einen Wesenstest durchführen darf .
Sollte der Hund aber Mängel haben bei der Überprüfung , so kann
es sein das man Auflagen , wie Leine und Maulkorb bekommt .
Natürlich wenn man mit dem Hund spazieren geht .
Sollte solch ein Hund jedoch wegen Aggression bzw weil er gebissen
Auflagen bekommen haben und solch ein Hund beißt dann jemanden
in der eigenen Wohnung ... dann hat man ganz schlechte Karten .
Im schlimmsten Fall steigt die Versicherung aus oder holt sich dann
das Geld zurück .
Also nicht so einfach mit den Hunden bzw der Gesetzeslage .
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