Nachbarzaun, Nachbarhund-wer ist verantwortlich?

Die2

Super Knochen
Eine Frage theoretischer Natur-einfach weils mich interessiert. Dazu ein Beispiel:

Hr. Maier-selbst Hundebesitzer-hat seinen Garten umzäunt. Nicht besonders hoch und auch nicht ganz bis zum Boden runter-damit man ordentlich Gras mähen/Heckenschneiden/Unkraut entfernen etc kann, für Maiers Hund reichts aber(könnte zwar durch/drüber interessiert sich aber nicht dafür). Nun hat sich sein Nachbar Huber auch einen Hund zugelegt. Der Huber Hund allerdings akzeptiert den Zaun nicht als Grenze und schlüpft öfter mal durch den Zaun. Was natürlich ärgerlich für den Huber ist, der möchte seinen Garten sicher eingezäunt wissen. Ärgerlich auch für den Maier der öfter mal einen ungebetenen Gast hat.

Wer ist nun am Zug/wer ist verantwortlich wofür?
Kann der Huber vom Zaunbesitzer Maier verlangen dass dieser den Zaun so verbessert, dass auch sein Hund den nicht mehr passieren kann? Falls ja-wer entscheidet wie diese Verbesserung aussieht? Wer trägt die Kosten?

Oder kann umgekehrt der Maier erwarten dass sich der Huber selbst um das Problem kümmert? Immerhin ist der Zaun für seine Belange ja ausreichend.

Kann der Huber einfach selbst den Zaun "verbessern" auch wenn das bedeutet dass es dem Maier in Sachen Optik/Gartenpflege vielleicht nicht passt?

Wer kommt für Schäden in Maiers Garten durch Hubers Hund auf? Ist der Maier selbst schuld weil er einen unzureichenden Zaun hat? Oder haftet der Huber jedenfalls weil er seinen Hund nicht richtig verwahrt hat?

Wer muss zahlen wenn der Huber Hund im Garten vom Maier verletzt wird weil zb der Maier Hund dem ungebetenen Besuch mal zeigt "wo der Bartl' den Most holt"?

Bevor jetzt Tipps kommen mit- die sollen sich das ausmachen- es interessiert mich hier nur die rechtliche Lage einfach weil ich solche oder ähnliche Situationen schon öfter gesehen hab. Dass im Normalfall unter Nachbarn eh miteinander geredet wird setz ich mal voraus ;). Mich würd einfach nur interessieren wie da der gesetzliche Rahmen aussieht bzw ob es da überhaupt allgemeine Regelungen gibt. Vielleicht weiß ja wer wie das normalerweise geregelt wird ode hat Tipps wo ich dazu nachlesen kann.
 
ich stimm Dir da 100% zu-seh ich ebenso-mich würds nur interessieren was da das Gesetz dazu sagt-denn wenn ich so nachdenke ich hab bisher noch nie irgendwo Zaun an Zaun gesehen (doppelt quasi)-also muss es doch irgendwelche Regelungen geben? Oder haben sich dass dann die jeweiligen Nachbarn einfach selbst ausgemacht?!?
 
einfach wäre es, wenn es die Zaunseite des Hrn. Huber betreffe denn dann müsste er einen ausbruchssicheren Zaun hinstellen (linke Seite) und Hr. Maier seinen von ihm aufgestellten Zaun entfernen (Grundstücksgrenze), od. am eigenen Grund wieder neu aufstellen ;)

lg
Tina
 
Rechtlich kann ich nichts zu sagen und ich kann das nur von unserer Siedlung aus betrachten.

Derjenige, der den Zaun zieht ist dafür verantwortlich (z.B., dass er nicht baufällig wird und ins Nachbarsgrundstück fällt).

Bei meinen Eltern ist eine Seite mit einem Doppelzaun eingezäunt.
Meine Eltern hatten vor 20 Jahren einen niedrige Maschendrahtzaun gesetzt. Als die Nachbarn mit 2 Huskys einzogen, haben diese noch mal auf ihr Grundstück einen hohen Maschendrahtzaun nach gesetzt.
Der Doppelzaun sieht unschön aus, ist jedoch mittlerweile auch vom Heckenbestand großenteils zu gewachsen.
 
ich stimm Dir da 100% zu-seh ich ebenso-mich würds nur interessieren was da das Gesetz dazu sagt-denn wenn ich so nachdenke ich hab bisher noch nie irgendwo Zaun an Zaun gesehen (doppelt quasi)-also muss es doch irgendwelche Regelungen geben? Oder haben sich dass dann die jeweiligen Nachbarn einfach selbst ausgemacht?!?
ich kanns dir nur von früher sagen. in königstetten war der zaun der einen nachbarin ziemlich niedrig. es war die seite, wo wir nicht für den zaun verantwortlich waren. hätte der pezi aber anstalten gemacht drüberzuspringen, hätte ich sehr wohl einen höheren zaun hingeben müssen bzw mich wegen der kostenteilung mit der nachbarin einigen müssen. ICH bin verantwortlich, daß mein hund nicht raus kann und keinen schaden anrichten kann.
 
Selbst ist man für den Zaun zum rechten und zum rückwärtigen Nachbarn verantwortlich sowie für jenen strassenseitig. Der Linke Zaun gehört dem linken Nachbarn. Links und rechts gesehen von der Strasse auf das Grundstück;)
 
Wenn ich einen Hund habe, bin ich dafür verantzwortlich, das er nicht aus dem Grundstück kann. Wenn der Nachbar meint, für ihn sei es ausreichend, dann musst du einen Innenzaun montieren ;)
 
In NÖ ist man grundsätzlich für gar keine Seite "verantwortlich" man muss nur Strassenseitig ein Fundament haben....aber wenn ich einen Hund habe, habe ich als Halter dafür zu sorgen, dass er das Grundstück aus eigenen Antrieb nicht verlassen kann..... was soviel heißt, wenn mein Hund zum Nachbarn über den Zaun geht, dann muss ich als Halter einen geeigneten Zaun errichten und nicht meine Verantwortung dem Nachbarn zukommen lassen....

Listenhunde schaut es glaube ich a bissal anders aus, da muss ich als Halter eines solchen Hundes, alle Vorschriften bzgl. Zaun sowieso erfüllen....
 
Und wenn man einen "normalen" Hund hat und einen "normalen" Nachbarn , der entweder keinen oder auch einen "normalen" Hund hat , kommt man auch ganz ohne Zaun aus ;)
 
Selbst ist man für den Zaun zum rechten und zum rückwärtigen Nachbarn verantwortlich sowie für jenen strassenseitig. Der Linke Zaun gehört dem linken Nachbarn. Links und rechts gesehen von der Strasse auf das Grundstück;)

seltsam, wir waren für den linken zaun zuständig:o jetzt kommts aber drauf an, wo man steht:p
 
Nicht jede Gemeinde schreibt Zäune vor. Aber wenn, dann gibt es wohl auch gewisse Mindestanforderungen, wie hoch etc. Daran muss man sich dann halten, nicht an die Kletter- Sprung-oder Grabeleistungen des Nachbarhundes.

Für den Hund ist sowieso immer der Halter verantwortlich.
 
erstmal danke für die vielen Antworten,
scheint gar nicht so einfach zu sein :)

Selbst ist man für den Zaun zum rechten und zum rückwärtigen Nachbarn verantwortlich sowie für jenen strassenseitig. Der Linke Zaun gehört dem linken Nachbarn. Links und rechts gesehen von der Strasse auf das Grundstück;)

siehst ich hab beim googeln zb gefunden dass man rechts verantwortlich ist, aber nicht ausgehend von der Strasse, sondern vom Hauseingang-da gabs eine umständliche Formulierung die wohl nichts anderes sagt als wenn man vorm Haus steht-Blick auf die Haustür dann rechts.

Gottseidank betrifft mich persönlich der ganze Irrsinn nicht, wir haben allseits Zaun und Hecke, Hunde die nicht strawanzen gehen und Nachbarn mit denen wir gut auskommen....

Wenn ich einen Hund habe, bin ich dafür verantzwortlich, das er nicht aus dem Grundstück kann. Wenn der Nachbar meint, für ihn sei es ausreichend, dann musst du einen Innenzaun montieren ;)

wie schon gesagt, es betrifft mich nicht-wir haben schon unsern Zaun und der reicht auch völlig. Ich hab nur solche oder ähnliche Problem(chen) immer wieder im Familien/Bekanntenkreis miterlebt aber bisher nirgendwo einen Doppelzaun gesehen. Dachte daher es gäbe dafür gesetzl Regelungen. Aber scheinbar doch nicht so einfach...

seltsam, wir waren für den linken zaun zuständig:o jetzt kommts aber drauf an, wo man steht:p

ja, dürft komplizierter sein als gedacht-wir wären mit der Regelung grad mal für gut 20% Zaun (um unsern Grund) verantwortlich sonst gäbs nix-weil nämlich keiner unserer Nachbarn mit rechts oder links an unser Grundstück anschließt. Bei uns dürfts anscheinend auch überhaupt keine Pflicht zur Errichtung von Zäunen geben-die meisten haben schlichtweg gar keinen. Sind grad mal wir Hundebesitzer die unsere Gärten eingezäunt haben ;)

Nicht jede Gemeinde schreibt Zäune vor. Aber wenn, dann gibt es wohl auch gewisse Mindestanforderungen, wie hoch etc. Daran muss man sich dann halten, nicht an die Kletter- Sprung-oder Grabeleistungen des Nachbarhundes.

Für den Hund ist sowieso immer der Halter verantwortlich.

machts kompliziert wenn da scheinbar jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kocht -wär praktisch gewesen-wenn im Freundeskreis das Thema mal wieder auftaucht sagen zu können- Nachbar x ist dafür verantwortlich, Nachbar Y dafür. Aber so einfach darfs wohl nicht sein.:rolleyes::D
 
machts kompliziert wenn da scheinbar jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kocht -wär praktisch gewesen-wenn im Freundeskreis das Thema mal wieder auftaucht sagen zu können- Nachbar x ist dafür verantwortlich, Nachbar Y dafür. Aber so einfach darfs wohl nicht sein.:rolleyes::D

Grundsätzlich ist die Zaunhöhe mit dem Nachbarn zu vereinbaren. Dabei sollte man die Festsetzung im Bebauungsplan, dem Nachbarrechtsgesetz und letztlich auch die Landesbauordnung berücksichtigen, wenn man es ganz genau machen will.. Das heißt, alle haben das gleiche Recht was die Höhe des Zaunes betrifft.. unabhängig davon, ob die Leute ihr Grundstück einzäunen oder nicht, müssen sie sich an die vorgegebene Höhe halten, wenn das Grundstück eingefriedet wird.

Und der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht auf Nachbarsgarten ausbüxt, egal wie hoch dessen Zaun ist.. Der Nachbar kann ja mit seinem Zaun niedriger bleiben, die Vorgaben regeln ja nur die Höhe des Zaunes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, denn ich wohne auch in NÖ und bin so verantwortlich wie zuvor geschrieben;)

Hier in Hessen ist es auch so, dass es geregelt ist, wer für welche Zaunseite aufzukommen hat.

Der Nachbar auf der linken Seite muss die Hälfte der Kosten des Zaunes übernehmen. Allerdings nur, wenn es sich dabei auch um einen Ortsüblichen Maschendrahtzaun handelt. Andere Zäune, die nicht abgesprochen waren und sehr teuer sind, muss der Nachbar sich nicht mit erhöhten Kosten daran beteiligen, wenn es nicht abgesprochen wurde.
 
bei uns ist der Zaun zwischen den Grundstücken, der vom Nachbarn, wäre mir der Zaun aber zu unsicher, würde ich einfach einen 2. Zaun ziehen, fertig...oder wenn man sich mit dem Nachbarn gut versteht, redet man mit ihm, das man den bestehenden Zaun austauscht...
 
Listenhunde schaut es glaube ich a bissal anders aus, da muss ich als Halter eines solchen Hundes, alle Vorschriften bzgl. Zaun sowieso erfüllen....

Das ist auch so ein Thema für sich. Hier in Hessen wurden damals Auflagen für Halter von Listenhunden gemacht, dass das Grundstück in dem ein Listenhund gehalten wird, mindestens 1,80 Meter hoch eingezäunt sein muss.
ABER, dies war in vielen Baugebieten nicht zulässig und wurde auch nicht genehmigt.
Somit gab es zwar diese Vorschriften, die aber oft nicht eingehalten werden konnten, weil andere Behörden diese Höhe nicht genehmigt haben.
 
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