Anwalt

@SydneyBristow

ich hab dir eine PN geschickt und wenn du den Link auch noch haben willst, sags dann schicke ich ihn dir ;)
 
Also das mit dem Finanzamt sehe ich etwas anders, wenn ich ein eingetragener ÖKV Züchter bin, dann muss ich mein "Gewerbe" anmelden, ich habe eine Steuernummer und muss eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen mit meinen Einkünften und Ausgaben, ob dann ein Gewinn raus kommt, ist eine andere Sache.

Nur ein Mal rein zur Information. Wenn du so viel verdienst dass du ein Gewerbe anmelden musst für die Zucht wirst du nicht mehr lange ÖKV Papiere bekommen. Du darfst nämlich in der FCI NICHT gewerblich sein(FCI Reglement Seite 13)

Ich mache seit Jahren Kassbuch, Eingang / Ausgang und werde regelmäßig beim FA vorstellig. Das rat eich auch jedem der züchtet, den Neider gibt es immer wieder.

Die Frage ist jetzt nur, hat er überhaupt seine Einkünfte gemeldet?

Machen die wenigsten, muss er auch nicht wenn er weiß das er darunter liegt. sollte je das Finanzamt vorstellig werden muss er dies aber belegen können und daran scheitern dann viele.

Das Finanzamt geht jeder Anzeige nach, ob sie was bringt entscheiden die dann nach evtl. Prüfung.
Unangenehm ist so eine Prüfung immer, das möchte keiner im Haus haben.

Hab ich alles schon hinter mir dank ein paar Neider. jetzt geh ich lieber selbst regelmäßig vorstellig werden :-)
 
Das stimmt so nicht ganz.

Wenn ein Anwalt die Sache übernimmt ohne Honorarakonto - ausgenommen Gerichtsgebühren - und der Gegner wird verurteilt die Kosten zu tragen
dann kann der Anwalt nur beim Gegner einklagen, nicht beim Mandanten....

Das sehen die Anwälte nur leider ganz anders! Willst dann mit DEINEM RA streiten?

Genauso, wie sie meistens vor dem Prozess sagen "na kein Problem, klarer Fall, zu 99 % gewinnen wir den Prozess". Und dann sagt der Richter ganz was anderes. Meistens kann man in der 1. Instanz (je nach Streitfall) nichtmal die Begründung des Richters anfechten, wenn sie nicht grob gegen ein Gesetz verstossen hat. Und dann???

Es gibt einen Juristenwitz:
Zwei Staatsanwälte stehen vor dem Gericht und plaudern miteinander. Kommt ein Mann auf sie zu und sagt zu dem einen "Wenn Sie mir nicht sofort 100,-- Euro geben, verklage ich Sie, weil Ihr Hund mich gebissen hat". Daraufhin greift der Angesporchene in die Tasche und gibt dem Mann die 100 Euro.
Der 2. Staatsanwalt fragt ihn daraufhin verblüfft, warum er das getan hat, wo er doch nichtmal einen Hund hat. Darauf der zahlende Staatsanwalt: "Ja, das wissen wir beide, aber weiß das auch der Richter?"

KEIN Anwalt lacht über den Witz, weil es leider meist die Wahrheit trifft.

Meine Lehre aus den ganzen Geschichten: Übernimmt die RS den Fall, dann sind die Aussichten wirklich gut und sowieso kein Risiko für mich. Alles andere: ärgern, aber nicht noch dafür bezahlen!
 
Ich verstehe eure Meinung natürlich.
Aber ich wüsste nicht wieso ich verlieren sollte, wenn der Standpunkt den ich vertrete, fest im Gesetz verankert ist.

Ich sag nur Gewährleistungspflicht/Schadenersatzpflicht
 
Auch ich kenne Fälle, wo ganz klar ersichtlich war, wer recht bekommen muss.. und es dennoch anders ausging.

Einfacher wäre es natürlich, wenn du sagen könntest WAS genau das Problem ist und was genau du forderst..:o
 
Ich verstehe eure Meinung natürlich.
Aber ich wüsste nicht wieso ich verlieren sollte, wenn der Standpunkt den ich vertrete, fest im Gesetz verankert ist.

Ich sag nur Gewährleistungspflicht/Schadenersatzpflicht

Tja wenn er nachweisen kann das die Elterntiere untersucht sind (sofern die Untersuchung Pflicht ist) und etwas passiert, kann er belegen dass er nach bestem Wissen und Gewissen gezüchtet hat (Hellseher ist nämlich kein Züchter) und 95% der Fälle gehen dann positiv für den Züchter aus, einige wenige Fälle waren in D wo der Kläger recht bekam, Aber D ist anders im Rechtssystem denn da ist ein Hund ohne Hoden als Familienhund auch wertlos. Wirst du hie r n der Rechtssprechung nicht finden. Wie schon gesagt wurde, klage wenn es dir ein Bedürfniss ist, aber rechne damit dass du auf vielen zusätzlichen Kosten sitzen bleibst. Jeder anwalt wird dir sagen dass du gewinnst , der bekommt so oder so bezahlt. Auch ich hatte schon so einen netten Fall , alle Unterlagen, alles belegbar, aber ein falsches Wort gewählt und der richter sagte mitr klipp und klar-stimmen si einem Vergleich zu und zahlen sie-oder sie werden den Prozess verlieren weil ich sie anhand dieses Wortes nicht recht haben lassen werde. Und nei da ging es nicht um Gewährleistung oder ähnliches, sondern klar belegbare Fakten.

bei der Gewährleistung musst du nachweisen dass

A) die eltern nicht untersucht sind (und es Pflicht wäre) oder falsche angaben gemacht wurden.

B) er von kranken Nachzuchten wusste, indem schon vorher aus der Hündin / Rüde kranke Nachzuchten entstanden sind.

C) er sonst grob fahrlässig gehandelt hat.

kannst du das 100% findest du vielleicht einen Richter der dir Recht gibt. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht.
 
Weil jedes Gesetz Schlupflöcher enthält, die auch ein Richter nützen kann, wenn er zugunsten einer Partei entscheiden will.

Beispiel:
Tier vergeben, Tier innerhalb von 2 Tagen wieder retourgeholt, weil ... Gründe hier wurscht. Impfpassrückgabe wurde verweigert. Klage auf Herausgabe. Ganz klarer Fall, oder?
Denkste! Prozess verloren, weil die beklagte Partei "guten Willen" gezeigt hat und den Impfpass beim Prozess mitgenommen hat. Da mein RA die Aufforderung nicht eingeschrieben geschickt hat (Mißgeschick der Kanzlei) konnte die beklagte Pratei "glaubhaft versichern", daß "sie eh den Impfpass zurückgeben wollte, aber nicht wußte wohin sie ihn schicken soll".

Die Adresse stand ja nur auf der bei ihr verbliebenen Kopie des Übergabevertrages, sie hatte die Telefonnumer etc. :rolleyes:

Grund: Der Richter hatte was gegen Tierschutzorgas, was er auch deutlich aussprach.

Glaub mir: es ist nichts glasklar, und kein Prozess von vorneherin 100 % zu gewinnen! Meistens
ist es so, daß je sicherer man sich ist, desto eher wird er verloren! Beispiele können Bücher füllen!

Da die Prozess- und Anwaltskosten vom Streitwert abhängen, kannst schon mal für einen Brief den der Anwalt schreibt u. U. zig bis 100erte Euro rechnen!
 
Auch ich kenne Fälle, wo ganz klar ersichtlich war, wer recht bekommen muss.. und es dennoch anders ausging.

auch wenns recht OT ist, aber da bekam ein Mädel in Italien NICHT RECHT - als sie von einem Mann sexuell vergewaltigt wurde.

Grund: sie hatte eine enge Jeans mit Knöpfen an und ohne ihrer eigenen Hilfe hätte er diese niemals öffnen können - also wollte sie den Sex :rolleyes: :mad:

...
 
Ö: betrunkene Autofahrerin schiebt rückwärts mit vollem Karacho in ein anderes Auto, Fahrer und Beifahrer verletzt. KEIN Schmerzensgeld, da bei beiden Verletzten Vorerkrankungen vorlagen, und nicht abgegrenzt werden konnte, inwieweit der Unfall zusätzlich geschadet hat!

Dauer des Prozesses: ca. 3 Jahre.
Anzahl der Verhandlungen: ca. 10
Anzahl der Gutachter: drei
 
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