Chip: Stadt Wien gibt es zu !!!

Mal ganz überspitzt: ist es nicht so, dass ein Hund, der sich den Chip nicht ablesen lässt, sowieso auflagenpflichtig wird? BH schafft so ein Hund (zumindest theoretisch) ja nicht. Da könnte man doch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: kontrollieren, ob die Steuer bezahlt wurde und ob der Hund sich angemessen verhält und kontrollierbar ist. Ich möcht kein Waste Watcher sein...


und entschuldige, nenn mir bitte EINEN grund, warum sich JEDER hund von fremden anfassen lassen MUSS:confused:

sorry, schon mal daran gedacht, dass es vielleicht hunde gibt, die aus dem tierschutz sind und schlechte erfahrungen mit menschen gemacht haben usw.:rolleyes:
 
ihr seids echt strunzblöd alle, jeder labert irgendwas und keiner bleibt beim Thema. In Deutsch habts ihr sicher alle themenverfehlung-5 bekommen.

Könnts mich scheissen tragen, ich werde dieses Forum künftig meiden. :D

No, so ein ordinäres Subjekt ... man kann auch freundlicher sagen, dass man gesperrt werden will. Tztztz
 
und entschuldige, nenn mir bitte EINEN grund, warum sich JEDER hund von fremden anfassen lassen MUSS:confused:

sorry, schon mal daran gedacht, dass es vielleicht hunde gibt, die aus dem tierschutz sind und schlechte erfahrungen mit menschen gemacht haben usw.:rolleyes:

Ich denke mal, daß man, wenn man freundlich drum bittet und die Gründe erläutert, das Lesegerät auch selbst benutzen darf.
 
ganz so krass ist es bitte auch nicht

aus: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/hundeabgabe.html

"Abgabepflichtige sind von der Bezahlung der Abgabe befreit, wenn der gehaltene Hund nachweislich innerhalb dreier Monate nach Entstehung der Abgabepflicht verstirbt und wenn an Stelle dieses Tieres kein anderer Hund im selben Kalenderjahr gehalten wird. Bereits bezahlte Beträge werden über Antrag zurückerstattet.

Wenn ein Hund nachweislich verstirbt, kann im selben Jahr an Stelle dieses Hundes ohne neuerliche Abgabe ein anderer Hund gehalten werden. Eine Ermäßigung der Abgabe findet beim Tod des Hundes für das betreffende Abgabenjahr nicht statt."

Kenne genug Leute die Telefonisch nachgefragt haben und nichts bekommen haben bzw.. so in der Art:" Pech gehabt."
 
Ich denke mal, daß man, wenn man freundlich drum bittet und die Gründe erläutert, das Lesegerät auch selbst benutzen darf.

ok, könnt ich mir sogar noch vorstellen, nur WIE überprüfen sie an ort und stelle, dass der chip wirklich gemeldet ist?, rennt der 2. mim laptop herum und gibt die nummer ein:confused: nichtmal bei der ma60 habens das gemacht und einen chip zu haben, heißt ja noch lange nicht, dass der hund gemeldet ist, dh sie müssten ALLE chipnummern digital speichern (ehrlich, da finde ich den hfs-überprüfung noch leichter, weil da ist wenigstens gewährleistet, wenn man den hfs hat, der hund auch angemeldet ist (wenns jemals kontrolliert wurde von der ma60)

mein fazit: sie werdens wieder nicht kontrollieren, weil nicht einfach durchführbar:(
 
ok, könnt ich mir sogar noch vorstellen, nur WIE überprüfen sie an ort und stelle, dass der chip wirklich gemeldet ist?, rennt der 2. mim laptop herum und gibt die nummer ein:confused: nichtmal bei der ma60 habens das gemacht und einen chip zu haben, heißt ja noch lange nicht, dass der hund gemeldet ist, dh sie müssten ALLE chipnummern digital speichern (ehrlich, da finde ich den hfs-überprüfung noch leichter, weil da ist wenigstens gewährleistet, wenn man den hfs hat, der hund auch angemeldet ist (wenns jemals kontrolliert wurde von der ma60)

mein fazit: sie werdens wieder nicht kontrollieren, weil nicht einfach durchführbar:(

Es ist ja eh schon lang verpflichtend das man seinen Hund registrieren muß, da ist eine Verknüpfung der Datenbank mit der Hundeabgabe das kleinste Problem. Wer also mit einem nicht registrierten Hund aufgegriffen wird hat soundso ein Problem.

Aber wie die es unterwegs überprüfen würd mich auch interessieren. Jeden Waste Watcher wird man nicht voll Ausstatten, Denk eher die werden vielleicht Planquadratmässig Vorgehen oder eine Handvoll extra dafür abstellen.

Aber auch ich glaub das wieder nicht geprüft wird, höchstens paarmal alibimässig damit sie nachher zumindest behaupten können sie hätten soviel geprüft. Und wenn sie dann sagen 30% waren "schwarz" unterwegs.... Naja 30% von wie viel überprüften müssen's ja nicht dazu schreiben, 30% von 10 oder 1000? Lol
 
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gewerbeberechtigte tierhändler, die zig mutterhündinnen irgendwo im hinterzimmer sitzen haben, SIND vermehrer u. keine seriösen züchter :cool:

ein seriöser züchter (ÖKV, ÖHU) darf nämlich garnicht gewerblich züchten, da er sonst aus dem verein ausgeschlossen werden würde.

In D. gilt man als gewerbsmäßiger Züchter, wenn man ab drei zuchtfähige Hündinnen hat und das trifft auf auf sehr viele VDH, ÖKV, ÖHU, UCI etc. Züchter zu. (oder ab 3 Würfe im Jahr)

http://www.vdh.de/media/pdf/UR_4_07_12+13.pdf


Daher würde ich vorsichtig mit der Behauptung sein, da du grad viele deutsche FCI Züchter als Vermehrer betietelt hast ;)

Soweit ich weiß ist das österreichische Tierschutzgesetz anders und sieht diesen Punkt nicht vor.

http://www.graz.at/cms/dokumente/10025631_315105/7441dcf9/Hundeabgabeordnung 2012.pdf
(1) Zuverlässigen Hundezüchtern, die nachweislich ausschließlich rassereine Hunde und zwar
mindestens je zwei von derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird auf
ihren Antrag die Begünstigung einer Ermäßigung auf die Hälfte der im § 3 (1) mit € 47,--
festgesetzten Abgabe, also auf € 23,50 gewährt, wenn sie ihren Zwinger sowie ihre Zuchttiere und
die von ihnen gezüchteten Hunde in ein Österreichisches Zucht Hundebuch (ÖZHB) beim
Österreichischen Kynologenverband eintragen lassen und sich schriftlich verpflichten, noch
hinzukommende Tiere zur Eintragung zu bringen.
Sprich grazer Vermehrer werden zur Kasse gebeten und Züchter nicht ;)

So weit ich jetzt gelesen hab, hat das Wien nicht, da zahlen Züchter, Vermehrer und Halter gleich. Was vom Chip ablesen hab ich nicht gesehn.
 
In D. gilt man als gewerbsmäßiger Züchter, wenn man ab drei zuchtfähige Hündinnen hat und das trifft auf auf sehr viele VDH, ÖKV, ÖHU, UCI etc. Züchter zu. (oder ab 3 Würfe im Jahr)

http://www.vdh.de/media/pdf/UR_4_07_12+13.pdf


Daher würde ich vorsichtig mit der Behauptung sein, da du grad viele deutsche FCI Züchter als Vermehrer betietelt hast ;)

Soweit ich weiß ist das österreichische Tierschutzgesetz anders und sieht diesen Punkt nicht vor.

http://www.graz.at/cms/dokumente/10025631_315105/7441dcf9/Hundeabgabeordnung 2012.pdf
Sprich grazer Vermehrer werden zur Kasse gebeten und Züchter nicht ;)

So weit ich jetzt gelesen hab, hat das Wien nicht, da zahlen Züchter, Vermehrer und Halter gleich. Was vom Chip ablesen hab ich nicht gesehn.

Falls es dir entgangen ist wir sind hier in Österreich u. es geht um die Hundeabgabe in Wien ;-) Und hier in Österreich ist es nunmal als ÖKV/ÖHU Züchter nicht erlaubt gewerblich zu züchten (und beim VDH rennt das ja so gesehen auch im Graubereich um nicht gegen die FCI zu verstoßen und trotzdem dem Gesetz genüge zu tun)! Somit kann bei uns ein Tierhändler nicht unter dem ÖKV/ÖHU gewerblich züchten, da er sonst gegen die Auflagen verstößt u. diese sind sehr wohl in meinen Augen ein Vermehrer.

Ein seriöser Züchter ist jedenfalls in den meisten Bundesländern in Österreich von keiner Hundesteuer befreit/ermäßigt, da eben keine gewerbliche "Zucht" vorliegt. Graz ist soweit ich weiß die einzige Ausnahme...
 
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Falls es dir entgangen ist wir sind hier in Österreich u. es geht um die Hundeabgabe in Wien ;-) Und hier in Österreich ist es nunmal als ÖKV/ÖHU Züchter nicht erlaubt gewerblich zu züchten (und beim VDH rennt das ja so gesehen auch im Graubereich um nicht gegen die FCI zu verstoßen und trotzdem dem Gesetz genüge zu tun)! Somit kann bei uns ein Tierhändler nicht unter dem ÖKV/ÖHU gewerblich züchten, da er sonst gegen die Auflagen verstößt u. diese sind sehr wohl in meinen Augen ein Vermehrer.

Lesen scheint dir schwer zu fallen, aber ich markier es für dich.

Aber nein, es ist mir nicht entgangen, deine "liebevolle" Art, hat mir das wieder verdeutlischt. :rolleyes:

In D. gilt man als gewerbsmäßiger Züchter, wenn man ab drei zuchtfähige Hündinnen hat und das trifft auf auf sehr viele VDH, ÖKV, ÖHU, UCI etc. Züchter zu. (oder ab 3 Würfe im Jahr)

http://www.vdh.de/media/pdf/UR_4_07_12+13.pdf


Daher würde ich vorsichtig mit der Behauptung sein, da du grad viele deutsche FCI Züchter als Vermehrer betietelt hast ;)

Soweit ich weiß ist das österreichische Tierschutzgesetz anders und sieht diesen Punkt nicht vor.
Ein seriöser Züchter ist jedenfalls in den meisten Bundesländern in Österreich von keiner Hundesteuer befreit/ermäßigt, da eben keine gewerbliche "Zucht" vorliegt. Graz ist soweit ich weiß die einzige Ausnahme...
Graz ist keine Ausnahme, die Steiermark ist eine Ausnahme:
http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.11229910/na/11229910.pdf
;)
 
und der waste watcher darf ja keinen ausweis kontrollieren, also wird ihm auf der dienststelle die chipnummer ohne meldung bzw registrierung nix nutzen;)
Und wie viele WISSEN das und zwigen ihm deswegen den Ausweis NICHT?

Schau dich mal um, wie DU angesehen wirst, wennst im Supermarkt/Geizistgeil/woauchimmer die Kassiererin NICHT in deine Tasche schauen lasst. Und wie blöd die Kassiererinnen da dreinschauen. Dabei "dürfen" die das auch nicht. Genausowenig wie mir unterstellen, daß ich was geklaut hab.

Kathi (die sich da schon ein paarmal "gespielt" hat, aber meist tun ihr die Kassiererinnen leid)
 
das wird dann aber teuer...lesegerät und smartphone...:D

ach, das wird sich wien, inkl. sima & co doch bitte leisten können:D

(und dazu müssten, aber die chipnummer auch erst mal in eine wr. datenbank eingegeben werden und das wage ich zu bezweifeln, zumal ja jetzt nicht mal mehr der ausfüllbogen dazu gelegt wird mim zahlschein)
 
:D:D jo genau, DAS schau ich mir auch an, dass sie meine rottis kontrollieren, abgesehen davon, den hfs könnens NICHT überprüfen, weil dazu müssten sie meinen ausweis prüfen und sowas steht nur der polizei zu:D:D

na wir sind bereit und warten auf kontrollen:cool:


Das ist die dämlichste Rottweiler-Werbung, die ich je in einem öffentlichen (!) Forum gelesen habe. :rolleyes:
 
Ich bin zwar Waste-Watcherin (im Zuge meiner Arbeit gehört das dazu, allerdings nicht meine Hauptarbeit), lese das jetzt aber zum ersten mal. Muss morgen mal meinen Chef fragen. Dass wir die Heimtierdatenbank abrufen können weiß ich jedoch.

Aber wegen Hundemarke...
Meine geliebte Tina ist 07/2008 gestorben. Anfang 2009 lag auch schon die nächste Hundemarke im Postkastl. Ein Anruf dass sie schon seit einem halben Jahr nicht mehr lebt genügte. Nach der Hundemarke hat allerdings kein Hahn mehr gekräht. Somit hatte ich das gesamte Jahr 2009 eine gültige Hundemarke daheim, jedoch keinen Hund... Kann also ganz gut nachempfinden wie viel Schindluder da getrieben wurde.
 
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